Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Night-VFR im Großraum EDDL
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  43 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

6. Dezember 2023: Von Michael Söchtig an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

Das interpretiere ich eindeutig anders, inbesondere auch im Sinne des nächsten Halbsatzes:

"Im Falle eines Starts gilt dies nur, wenn das Luftfahrzeug nicht vor Ablauf von 60 Minuten zum Startflugplatz zurückkehrt; diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Luftfahrzeug aus Gründen der sicheren Flugdurchführung vorzeitig zurückkehren muß."

Es wird also auf einen "Flug" Bezug genommen. Dieser endet aber am Zielflugplatz, und dann liegt ein neuer Start vor. Ich schau mal ob man dazu Kommentierung finden kann.

6. Dezember 2023: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Wirst du (vom Ergebnis her - leider!) nicht finden, weil die teleologische Reduktion der Intention des Normgebers eindeutig ist bezüglich "nur eine Flugbewegung binnen 60 min" (dazugedacht, "wenn du nicht aus technischen oder meteorologischen Gründen ausnahmsweise vorzeitig zurückkommen musst"). Kommentierungen dt. Luftfahrgesetze sind ja eh sehr, sehr spärlich. Im Guten wie im Schlechten. Da war ich schon öfters desillusioniert in Fachbibliotheken.

6. Dezember 2023: Von Roland Schmidt an Michael Söchtig

Es wird also auf einen "Flug" Bezug genommen.

Woraus schließt du das denn?

6. Dezember 2023: Von Michael Söchtig an Roland Schmidt

Weil das Gesetz von "vorzeitig zurückkehren" spricht. Wenn ich aber nach Dinslaken geflogen bin (12min), dann da 12 min stehe, und dann 12min nach EDLE zurückfliege, dann kehre ich ja nicht nach EDLE zurück, sondern wenn ich dann fliege, dann würde ich nach EDLD "zurückkehren".

Ich weiß, man mag das auch anders interpretieren, ich würde mich hier aber strikt an den Wortlaut halten. Insgesamt halte ich die gesamte Verordnung für handwerklich nicht sonderlich gelungen (um nicht zu sagen katastrophal schlecht) - nur muss man aufpassen was man sich wünscht, denn sonst wird es nur noch strenger und schlimmer.

Sinn und Zweck der VO ist natürlich, die Anwohner zu schützen indem die "mobile Lärmquelle" nicht sofort wieder kommt.

6. Dezember 2023: Von Thomas R. an Philipp Tiemann

Dir ist aber schon bekannt, dass sobald man dort das GAT betritt (z.B. nur zum Bezahlen) seit einiger Zeit neben den Landegebühren etc. auch noch "GAT-Handling" fällig wird? Kostet 40€. Unglaublich günstig ist es also u.U. nicht mehr.

Nö. Seit wann issn das so? War das letzte mal vor knapp einem Jahr da, erinnere mich nicht an irgendwelche Handling-Gebühren.

6. Dezember 2023: Von Michael Söchtig an Thomas R.

Unser Verein hat in EDDG und EDLP übrigens ein Konto, wir haben da noch nie vor Ort gezahlt. Vielleicht eine Lösung wenn man da regelmäßig hinfliegt.

Als ich noch in der Ausbildung war haben wir einen Fliegerkameraden nach EDDG hingeflogen um eine andere Vereinsmaschine abzuholen mit der er am Tag vorher Nacht-VFR Training gemacht hat. So hatte ich (mit Lehrer) meinen Schulungsflug, und der Kollege kam direkt Air-Seitig zur anderen Maschine und konnte sie abholen. Absolut unkomplizierter Platz.

6. Dezember 2023: Von Roland Schmidt an Michael Söchtig
Aber du kehrst ja auch nach EDLE zurück, wenn du in Dinslaken gelandet bist. Auch wenn das das Wetter plötzlich schlechter wird. Du kehrst ja auch zurück, wenn du die Welt einmal umrundet hast - nach meinem Verständnis....
6. Dezember 2023: Von Timm H. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Michael, sei dir sicher, dass sich neben mir die vieleicht 200 oder mehr betroffenen Piloten in EDLE mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben. Leider. Vollkommen sinnbefreit zB nach SS keine Platzrunden. Im Winer ab 17/18 Uhr wo garantiert niemand im Garten sitzt??? Dafür im Sommer-HJ bis 2030...

7. Dezember 2023: Von Michael Söchtig an Timm H.
Zu gewinnen gibt's bei der Diskussion mit dem Flugplatz leider nichts. Fairerweise - ich war letztes Jahr in der Margarethenhöhe bei einer Weihnachsfeier und das war der einzig fliegbare Nacht VFR geeignete Abend. Was da rüber flog in 10min war schon sehr viel.

Demnächst sollte doch die Entscheidung zum Erhalt nach 2034 kommen - da gibt es aber auch noch nichts neues.

Trotzdem bleibe ich dabei dass diese Interpretation der LLV rechtlich aus meiner Sicht nicht haltbar ist.

Unser Platz hat keine Befeuerung da stellt sich die Frage eh nicht, wir müssen dann immer ausweichen.
7. Dezember 2023: Von Roland Schmidt an Michael Söchtig

Demnächst sollte doch die Entscheidung zum Erhalt nach 2034 kommen - da gibt es aber auch noch nichts neues.

Moin Michael, wo kann man das sehen? Ich dachte, dass jetzt politisch erst einmal 10 Jahre nix passiert - so wie immer...

7. Dezember 2023: Von Michael Söchtig an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

In der WAZ gab es dazu einige Artikel, hinter Bezahlschranke. Danach sollte 2023 eigentlich eine Entscheidung getroffen werden. Die Tendenz zuletzt ging aber eher in die richtige Richtung (Erhalt, ggf. etwas verkleinerte Fläche).

7. Dezember 2023: Von Roland Schmidt an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1509756.de.html

"Der Planungsprozess und die Klärung offener Fragen werden in einem interkommunalen und interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) unter Beteiligung der FEM geführt. Der aktualisierte Zeit- und Ablaufplan wird nicht vor 2025 umgesetzt sein."

7. Dezember 2023: Von Michael Söchtig an Roland Schmidt

Danke für den Link - die letzten Nachrichten der WAZ waren ungefähr aus März. Bis 2034 wird der Betrieb ohnehin erst mal weiter gehen, aber dass der Platz erhebliche Investitionen braucht (die neue Luftschiffhalle kann nur der Anfang sei) ist deutlich, daher muss da m.E. möglichst bald Klarheit bestehen.

Variante B mit behutsamer Fortenwicklung der Genehmigung (ULs zulassen, Jets "nur mit SAF betrieben" zulassen, Elektro und Wasserstofftankstelle planen) wäre mein Wunschtraum.

7. Dezember 2023: Von Roland Schmidt an Michael Söchtig

dass der Platz erhebliche Investitionen braucht

Woran denkst du dabei? Es wurde doch erst "vor Kurzem" u. a. in neue Hangars auf der Westseite inklusive Taxiway, Modernisierung der Tankstelle mit Erweiterung auf MOGAS, eine Modernisierung des Towers investiert. Auch ansonsten finde ich, dass sich die Betriebsflächen in einem überdurchschnittlich ordentlichen Zustand befinden.

Jets und ULs wird es wohl in EDLE nicht mehr bzw. künftig nicht geben. Politisch nicht gewollt...

10. Dezember 2023: Von Tim Deckert an Oliver Toma Bewertung: +2.00 [2]

Ich kann hier EDLV / NRN nur empfehlen!

Keine Lärmschutzrestriktionen, unter der Woche bis 22 Uhr lokal und am Wochenende bis 20 Uhr lokal. Sehr niedrige Gebühren, etwa 5€ pro Landung und nochmal 50% Rabatt bei Schulungsverkehr!!

Zusätzlich die Erfahrung mit CTR und super freundliche Lotsen! :)

Nebenbei kann man noch den ein oder anderen Jet auf dem Vorfeld bestaunen!

19. Dezember 2023: Von Peter Luthaus an Oliver Toma Bewertung: +4.00 [4]

Weil den Platz noch niemand erwähnt hat: Marl (EDLM) ist PPR 24 Stunden anfliegbar, Dienstags und Donnerstags wird keine PPR Gebühr bis 22:00 Lokal erhoben. Bis 21.00 Lokal ist mit einer Sondergenehmigung die Landeplatzlärmschutzverordnung aufgehoben und es können Platzrunden geflogen werden.

22. Dezember 2023: Von Woldemar Neustädter an Peter Luthaus Bewertung: +1.00 [1]

Ähnlich wird es nach meinem Kenntnisstand auch in Dinslaken (EDLD) und in Stadtlohn Vreden (EDLS) gehandhabt. Nur sind es bei den beiden Flugplätzen jeweils Mittwoch und Freitag, an denen keine PPR Gebühr oder Befeuerungsentgelt erhoben werden. Bis 20:30 Lokal können Platzrunden geflogen werden, da die Landeplatzlärmschutzverordnung dank einer Sondergenehmigung in der Zeit keine Gültigkeit hat (alles unter Vorbehalt)

Ich habe in den vergangenen Jahren sehr gern auf das Angebot von EDLD zurückgegriffen, weil ich eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe habe. Was mir dabei an Dinslaken besonders gefällt, ist eine mit 1500 Meter ziemlich lange Bahn in Kombination mit einer relativ engen Platzrunde. Bleibt der Motor in der Platzrunde stehen, kommt man aus fast jeder Position im Gleitflug noch sicher zur beleuchteten Bahn zurück. Bleibt der Motor kurz nach dem Abheben stehen, verbleibt noch genug Bahnlänge zum Aufsetzen und Ausrollen. Damit ist nur ein sehr kleiner Zeitabschnitt wirklich kritisch, was den Motorausfall angeht.

Bei sehr gutem Wetter war allerding in EDLD meist die Hölle los. Zahlreiche Flieger aus der Umgebung kamen zum Platzrundenschruppen. Dadurch ergaben sich zum Teil längere Warteschlangen am Rollhalt. Gerade gegen 19 Uhr lokal wollen die meisten Besucher wieder los. Da wurde sich schon mal gelegentlich vorgedrängelt und eine anfliegende Maschine zum Durchstarten gezwungen. Später kehrte dann wieder etwas Ruhe ein. Die besten Verhältnisse für NVFR-Landetraining in EDLD waren für mich bis jetzt Tage mit nicht allzu gutem Wetter. Ausreichend für Platzrunden, aber nicht gut genug für NVFR-Überlandfluge. Dann bleiben viele Besucher eher zu Hause, und man teilt die Platzrunde mit nur wenigen Fliegern oder ist gar als Einziger unterwegs…

23. Dezember 2023: Von Robin P. an Woldemar Neustädter Bewertung: +1.00 [1]

Kleine Korrektur zu EDLD:

"Bis 20:30 Lokal können Platzrunden geflogen werden"

Das ist so nicht ganz richtig. Platzrunden sind nur bis 20:00 Uhr Lokal möglich, danach nicht mehr. Gelandet werden darf aber bis 20:30 Lokal.


  43 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang