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Luftrecht und Behörden | Nach Österreich ausgeflaggt - was gibt es zu beachten?  
1. Juli 2022: Von Milo Manur 

Hallo an alle,

nach 8 Monaten hat das Ausflaggen nach AT bei mir geklappt. Dazu kurz zwei Fragen, was es nun zu beachten gibt:

1. Wie läuft es mit dem Medical von jetzt an ab? Muss ich zum Medical auffrischen nun nach Österreich, oder kann ich das weiterhin bei meinem Fliegerarzt machen mit dem Verweis, dass es zu Austrocontrol soll?

2. Wie läuft der Nachweis über die 2 Jährilichen Pflichtstunden ab und somit die Verlängerung der in der Lizenz eingetragenen Rechte ab?

3. Wie werden neue Rechte eingetragen, zb Nachtflugberechtigung?

Viele Liebe Grüße :)

1. Juli 2022: Von Mike G. an Milo Manur Bewertung: +1.00 [1]

1.) Das Medical kann weiterhin in Deutschland oder jedem anderen EASA-Staat gemacht werden. Der Fliegerarzt braucht nur die Lizenznummer und erledigt alles weitere.

2.) Weiß nicht genau, was mit 2 jährlichen Pflichtstunden gemeint ist. PPL(A): 12 Stunden in den letzten 12 Monaten + Auffrischungsschulung. LAPL(A): 12 Stunden in den letzten 24 Monaten + 1 Stunde Auffrischungsschulung. Das Vorhandensein der geforderten Flugstunden prüft der Lehrer/Prüfer und trägt es im Protokoll ein. Die 2-jährige Auffrischungsschulung (PPL-A) kann von jedem EASA FI gemacht werden. Das Protokoll der Befähigungsüberprüfung/Protokoll des Übungsfluges, eine Kopie der in der Lizenz vorgenommen Handeintragung sowie eine Kopie der Lizenz des Lehrers/Prüfers sind per E-Mail an Austrocontrol zu schicken. Gegebenenfalls verlangt Austrocontrol Kopien der relevanten Seiten aus dem Flugbuch. Dies ist aber nicht immer der Fall, selbst wenn dies im Protokoll so vermerkt ist.

3.) Die Formulare finden sich auf der Website von Austrocontrol (Piloten-Formulare FCL) und sind wie in 2.) beschrieben per E-Mail einzureichen. Sobald die neue Lizenz im Briefkasten ist, bitte die alte an Austrocontrol zurückschicken.

1. Juli 2022: Von Alfred Obermaier an Milo Manur

NVFR ist eine Ausbildung, kann nur über eine ATO erfolgen.
Eintrag in die Lizenz nur über die Lizenz ausstellende Behörde.

Alles übrige ist bereits gesagt.

2. Juli 2022: Von Theo Voss an Alfred Obermaier

NVFR geht auch in einer DTO, meistens einfacher und billiger, bspw. im Verein.
https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/uploads/PEL/DC_LFA_PEL_148/DC_LFA_PEL_148.pdf

2. Juli 2022: Von Markus S. an Milo Manur

Worin liegt eigentlich der Vorteil nach Österreich auszuflaggen?

2. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Worin liegt eigentlich der Vorteil nach Österreich auszuflaggen?

Der offensichtlichste Vorteil dürfte sein, dass man damit in den meisten Fällen um die ZÜP herumkommt...

3. Juli 2022: Von Horst Metzig an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Auch in der Flugmedizin gibt es Vorteile, in Österreich dauert eine Konsultation, oder Verweis etwa 4 Wochen, und nicht ein halbes Jahr wie in Deutschland.

3. Juli 2022: Von Markus S. an Tobias Schnell Bewertung: +3.67 [4]

Ich bin sicher kein Freund der ZÜP, aber wenn das der einzige Grund ist, dann frage ich mich ob es den Aufwand wert ist.

3. Juli 2022: Von Alex Stoeldt an Markus S.

Für einige kann das aber ein entscheidender Grund sein, der über fliegen oder nichtfliegen entscheidet..

3. Juli 2022: Von Markus S. an Alex Stoeldt

Welche Gründe sind das denn?

3. Juli 2022: Von Jochen Wilhe an Mike G.

Wie ist denn das Vorgehen, wenn man seine deutsche EASA IR Lizenz in den USA validiert hatte; Muss man den Prozess in den USA dann nochmal komplett wiederholen inklusive IR Theorie Test?

3. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Alex Stoeldt

Für einige kann das aber ein entscheidender Grund sein, der über fliegen oder nichtfliegen entscheidet..

Nach meinem Verständnis müsste man dann allerdings ausflaggen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ist die ZÜP erst einmal weg, geht auch kein Transfer mehr.

3. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Muss man den Prozess in den USA dann nochmal komplett wiederholen inklusive IR Theorie Test?

Die Validation muss man neu machen, da die Basis ja eine andere Lizenz mit anderer Nummer etc. ist.

Der IFP-Knowledge Test gilt 24 Monate. Wenn er beim Lizenzumzug älter ist, musst Du ihn nochmal machen.

3. Juli 2022: Von Alexander Michel an Markus S. Bewertung: +3.00 [3]

Für mich war die ZÜP der entscheidende Grund, zu Austrocontrol zu wechseln. Das Finanzamt war schon sehr neugierig auf mich, warum ich auf einmal Berufspilot werden wollte. Da sollte bewiesen werden, dass das Type Rating keine Liebhaberei ist, warum die Kosten nötig waren, wieso die CPL-Ausbildung abgesetzt werden sollte, es sollte ein Geschäftsplan erstellt werden weil ich dazu noch selbstständig als Fluglehrer gearbeitet habe etc pp.

Oft hat man als Pilot gezwungenermassen aussergewöhnliche Steuerkonstrukte, wenn der Steuersitz nicht mit dem Sitz des Arbeitgebers übereinstimmt (in meinem Fall Malta).

Für mich war klar, wenn ein NRW-Finanzbeamter übereifrig wird, dann kann die ZÜP zum single point of failure werden.

Fachlich war ich gar nicht mal so unzufrieden mit dem LBA. Ich wurde immer sehr freundlich beraten. Allerdings war die Erreichbarkeit ab Corona wirklich unzumutbar.

4. Juli 2022: Von Alex Stoeldt an Markus S.

keine ZÜP = kein fliegen mehr.

Oder meintest Du, WARUM man keine ZÜP bekommt?


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