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Sonstiges | (Steuer-)Anwalt gesucht  
8. April 2022: Von Stephan Schwab 

Hallo!

Ich suche einen Steueranwalt :-)

Das Finanzamt möchte die Betriebsausgaben für meine Cirrus SR22 trotz vielfältiger Belege und nachgewiesener 95-prozentiger geschäftlicher Nutzung nicht anerkennen. Denen gefällt die Höhe der Ausgaben nicht und sie argumentieren mit fiktiven Kosten für nicht existierende Flüge, um darzulegen welche Kosten sie akzeptieren würden. Da kommen dann Vorschläge wie 200 EUR für einen Inlandsflug und bezogen auf eine nicht existierende Verbindung zwischen einem Flugplatz und einem Segelfluggelände.

Meine Wirtschaftsprüferin und ich haben uns die Hände wundgeschrieben und den Mund fusselig geredet.

Und klar, natürlich wird das Flugzeug mit der Segel- und Motorjacht verglichen, weil dazu gibt es ja Urteile aus der Vergangenheit. Den Unterschied zwischen einem VFR-Flug zum Vergnügen und einem IFR-Flug im schlechten Wetter zu einem Kundentermin mit anschließender Rechnung an den Kunden für die vor Ort erbrachte Dienstleistung können die Leute vom FA leider nicht erkennen.

Danke für Hinweise. Anwälte bitte direkt an sns@caimito.net schreiben :-)

Stephan

8. April 2022: Von Achim H. an Stephan Schwab Bewertung: +1.00 [1]
Die AOPA Deutschland hat eine Liste und die bieten auch eine kostenlose Erstberatung an.

Übrigens ist das Boot im Steuerrecht explizit ausgeschlossen, das Privatflugzeug jedoch nicht. Der Fall klingt jetzt nicht wirklich schwierig, so lange am Ende ein zu versteuernder Gewinn steht.
8. April 2022: Von Stephan Schwab an Achim H.

Schwierig nicht, aber armdrücken spielen manche gern :-( Danke für den Hinweis auf AOPA

10. April 2022: Von F. S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Einfach sind Fälle aus Sicht von vielen FA leider nur dann, wenn die individuellen Flüge den Kunden direkt in Rechnung gestellt werden und damit unmittelbar durch den Betrieb des Flugzeuges ein Gewinn erwirtschaftet wird.

Das ist leider in der unternehmerischen Praxis aber selten der Fall! Darum gibt es immer wieder FAs, die aus welchen Gründen auch immer genau hinschauen und Gründe dafür wissen wollen, warum einzelne Flüge unternehmerisch notwendig waren. Und dann wird es fast immer komplex...

10. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an F. S.

"Einfach sind Fälle aus Sicht von vielen FA leider nur dann, wenn die individuellen Flüge den Kunden direkt in Rechnung gestellt werden und damit unmittelbar durch den Betrieb des Flugzeuges ein Gewinn erwirtschaftet wird."

Dieser Fall (Berechnung an Kunden in einer Höhe, dass Gewinn erwirtschaftet wird) ist auch nur im Rahmen eines AOC möglich.
Dem Thread-Ersteller geht es sicher um Werksverkehr.

11. April 2022: Von F. S. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Dieser Fall (Berechnung an Kunden in einer Höhe, dass Gewinn erwirtschaftet wird) ist auch nur im Rahmen eines AOC möglich.

Das hat jetzt zwar nichts mehr mit Steuer zu tun, aber ich sehe das grundsätzlich anders:

Wenn ich meinen Kunden z.B. als Wartungstechniker auf die Rechnung schreibe "Anreise mit Privatflugzeug auf Grund besonderer Dringlichkeit: 1.500 EUR", dann ist das in meinen Augen auch ohne AOC luftrechtlich vollkommen in Ordnung. Dies gilt auch dann, wenn diese 1.500 EUR einen Gewinn beinhalten.
(Eine etwas kniffligere Frage könnte höchstens sein, ob ich hierfür einen CPL brauche, oder ob ein PPL reicht).

AOC wäre imho nur dann notwendig, wenn ich den Kunden transportiere und dafür Geld verlange - darum geht es hier aber nicht.

11. April 2022: Von Joachim P. an Andreas KuNovemberZi

Auch im Werksverkehr kannst du aus Gründen den Flieger in ne eigene GmbH geben. Diese macht dann den (Werks-)flugbetrieb für deine eigentliche Gesellschaft ganz ohne AOC und muss sogar ein bissele Gewinn machen, damit das FA nicht komisch schaut.

11. April 2022: Von Sebastian G____ an Stephan Schwab Bewertung: +2.00 [2]

Warum nicht erst mal ohne Anwalt probieren? Laut dieser FAQ geht das:

https://www.fg-muenster.nrw.de/infos/faq/index.php

Wenn Du schon eine Wirtschaftsprüferin hast, stellt sich die Frage ob ein Anwalt, der sich erst einarbeitet und dabei hohe Kostenverursacht, viel Mehrwert bietet.

Ich habe das im Bekanntenkreis schon so oft erlebt. Da wird wild geklagt. Dann kommt ein 50/50 Vergleich. Aber weil alle Anwälte noch und nöcher beschäftigt haben, weil man das so macht, sind so viele eigene Kosten entstanden, dass der 50/50 Vergleich finanziell so teuer wurde wie am Anfang gleich alles bezahlen und man hätte sich noch viel Stress erspart. Daher wenn möglich erst mal die eigenen Kosten gering halten.

11. April 2022: Von Guido Frey an Stephan Schwab

Ich habe das ganze auf eigene Faust für meinen eigenen Flieger durchexerziert, bin aber kein Steuerexperte, weswegen das folgende vermutlich mit viel Halbwissen gespickt ist und dementsprechend sicher einer fachlichen Überprüfung bedarf:

Sachverhalt:

Ich habe meinen Flieger im Privatvermögen gehalten. Genutzt wurde der zu ca. 50 % privat und der Rest für dienstliche Flüge als Angestellter in einer nichtselbständigen Tätigkeit zu diversen Einsatzorten.

Vorgehen 1. Jahr:

Das Finanzamt wollte die Kosten nicht anerkennen, da sie angeblich nicht angemessen seien. Daraufhin habe ich ein altes Urteil aus dem Jahr 1990 (BFH VI R 29/86) ausgegraben. Darin steht grob zusammengefasst, dass im Bereich der nichtselbständigen Tätigkeit Werbungskosten frei gewählt werden können und somit keiner Prüfung der Angemessenheit zu unterziehen sind. Damit war das Thema durch und das FA hat die Kosten problemlos anerkannt.

Vorgehen 2. und 3. Jahr:

In der Zwischenzeit hatte sich eine Rechtsänderung ergeben, nach der Werbungskosten, die auch den privaten Bereich der Lebensführung berühren, nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden könnten (EStG §4 Abs. 5 Punkt 7.) .

Ich habe daraufhin vorgerechnet, welche alternativen Reisemöglichkeiten mir zur Verfügung gestanden haben, was diese gekostet hätten und wieviel Zeit ich durch die Benutzung des eigenen Flugzeuges eingespart habe. Da ich als tariflich Angestellter einen klaren Stundensatz habe, habe ich die eingesparte Zeit mit meinem Stundensatz angesetzt. Damit lagen die Gesamtaufwendungen für den Flug (direkte Flugkosten abzüglich eingesparte Zeit) unter denen der alternativen Transportmittel. Nach langem hin und her inklusive Einspruch hat dann das FA meine Kosten so anerkannt.

Bei der Diskussion im Kreise der zuständigen Beamtinnen ergab sich noch ein interessanter Punkt:

Eine Beamtin meinte, dass ich auch einfach den Flieger in eine Gesellschaft hätte einbringen können. Dadurch wären die Kosten des Fliegers Betriebsausgaben der Gesellschaft. Diese Gesellschaft könne den Flieger dann an mich vermieten. Damit würden die Kosten der Anmietung nicht mehr meine private Lebensführung berühren. Somit sei der zitierte § 4 nicht mehr auf den Sachverhalt anwendbar und alle Kosten für Anmietungen bei dienstlichen Flügen wären automatisch in voller Höhe Werbungskosten.

Allerdings gelte für die Gesellschaft eine Gewinnerzielungsabsicht. D. h. die Sätze für die Anmietung (auch für die privaten Flüge) müssten mindestens auf Höhe der Selbstkosten liegen.

Ob dies rechtlich so haltbar ist, vermag ich nicht zu sagen. Sollte ich aber in Zukunft nochmal einen Flieger kaufen, so würde ich diese Konstruktion auf jeden Fall mal von einem Fachmann prüfen lassen.

11. April 2022: Von Guido Frey an Sebastian G____

Steuerberater sind übrigens auch vor Finanzgerichten als Rechtsbeistand zugelassen. Evtl. kann es daher sinnvoll sein, den eigenen Steuerberater, der bereits eingearbeitet ist, für eine Klage zu nutzen.

11. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

"AOC wäre imho nur dann notwendig, wenn ich den Kunden transportiere und dafür Geld verlange - darum geht es hier aber nicht."

So hatte ich es von Dir leider fälschlicherweise verstanden. Deine Aussage ist nun klar und auch völlig korrekt.

11. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an Joachim P.

"Auch im Werksverkehr kannst du aus Gründen den Flieger in ne eigene GmbH geben. Diese macht dann den (Werks-)flugbetrieb für deine eigentliche Gesellschaft ganz ohne AOC und muss sogar ein bissele Gewinn machen, damit das FA nicht komisch schaut."

Klar, so muss es sogar sein.

11. April 2022: Von B. Quax F. an Stephan Schwab Bewertung: +3.00 [3]

Antwort auf die Frage: bernhard.janssen@etl.de

Das FA (Prüfer) muss und wird es nicht anerkennen. Sowas entscheiden Gerichte bzw. die Rechtsbehelfsstellen. Da gehen hier ziemlich viele Antworten durcheinandern. Auch die Frage ob AOC oder ob es kosten/nutzen Optimal war ist ein völlig irrsinger Pfad. Ich kann mit einem 15€ Flixbus fahren oder für 250€ erste Klasse DB, mit dem Hubschrauber oder mit Chauffeur. Das sind reine Unternehmerische Entscheidenungen wo man vielleicht bei einem Vorstand Rechnung ablegen muss, aber nicht dem FA erklären warum man erste Klasse fährt.

Zurück zum Fall, leider sind Deine Hinweise zu gering um daraus eine Handlungsempfehlung ab zu leiten, ggf. wurden da schon Fehler gemacht die man nicht mehr korrigieren kann. Aber um bei einem eigenen Fall zu bleiben, der Prüfer wollte ums verrecken die 36k Rückzahlungen (MwSt. und Abschreibungen). Keine guten Worte, keine Verhandlung und kein Argument der Welt haben/hätten ihn davon abgebracht.

Das ganze ging direkt mit Einspruch zur Rechtsbehelfsstelle, die den Betrag schonmal nicht eingezogen haben, was zeigt dass die sich bei dem Thema selbst nicht sicher waren. Dann ging das ganze wie ein ungeliebtes Kind durch 5 Sachbearbeiter, die alle an das Thema nicht ran wollten. Am Ende blieben 2.360 € übrig, Die Zusammensetzung dieser Summe konnte mir dann zwar keiner Erklären, da das ganze aber bis dahin 14k an Anwaltskosten verschlungen hatte, war es OK.

Kein Prozeß, kein Urteil. Das Thema ist richtig aufgezogen ein no-brainer, da das Transportmittel frei wählbar ist, so lange die Firma die entsprechenden Gewinne und Umsätze erwirtschaftett. Warum fliegt sonst eine Flotte an Firmen Jets durch dei Gegend? Genau Gleichberechtigung, für den Vorstand von VW gilt das gleiche für Rüdi Rüssel aus Hintertupfingen.

Schaut sich das FA sowas an, JA auf jeden Fall, sollten die das tun, JA auf jeden Fall. Man muß schon wissen dass sind die Geister die man rief. Das postiive ist, da fließt so viel Energie und Zeit vom FA rein, da bleiben andere Themen auf der Strecke ;-)

13. April 2022: Von F. S. an B. Quax F. Bewertung: +1.00 [1]

Das sind reine Unternehmerische Entscheidenungen

Genau das überprüfen ja FA und die Gerichte: Ob es wirklich reine unternehmerische Entscheidungen waren, oder ob ein Unternehmer die Kosten seiner privaten Lebensführung steuerlich bezuschusst haben möchte.

19. April 2022: Von Stephan Schwab an F. S.

Vielen herzlichen Dank für die vielen Hinweise und Gedanken. Wir arbeiten daran...


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