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10. April 2022: Von F. S. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Einfach sind Fälle aus Sicht von vielen FA leider nur dann, wenn die individuellen Flüge den Kunden direkt in Rechnung gestellt werden und damit unmittelbar durch den Betrieb des Flugzeuges ein Gewinn erwirtschaftet wird.

Das ist leider in der unternehmerischen Praxis aber selten der Fall! Darum gibt es immer wieder FAs, die aus welchen Gründen auch immer genau hinschauen und Gründe dafür wissen wollen, warum einzelne Flüge unternehmerisch notwendig waren. Und dann wird es fast immer komplex...

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10. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an F. S.

"Einfach sind Fälle aus Sicht von vielen FA leider nur dann, wenn die individuellen Flüge den Kunden direkt in Rechnung gestellt werden und damit unmittelbar durch den Betrieb des Flugzeuges ein Gewinn erwirtschaftet wird."

Dieser Fall (Berechnung an Kunden in einer Höhe, dass Gewinn erwirtschaftet wird) ist auch nur im Rahmen eines AOC möglich.
Dem Thread-Ersteller geht es sicher um Werksverkehr.

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11. April 2022: Von F. S. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Dieser Fall (Berechnung an Kunden in einer Höhe, dass Gewinn erwirtschaftet wird) ist auch nur im Rahmen eines AOC möglich.

Das hat jetzt zwar nichts mehr mit Steuer zu tun, aber ich sehe das grundsätzlich anders:

Wenn ich meinen Kunden z.B. als Wartungstechniker auf die Rechnung schreibe "Anreise mit Privatflugzeug auf Grund besonderer Dringlichkeit: 1.500 EUR", dann ist das in meinen Augen auch ohne AOC luftrechtlich vollkommen in Ordnung. Dies gilt auch dann, wenn diese 1.500 EUR einen Gewinn beinhalten.
(Eine etwas kniffligere Frage könnte höchstens sein, ob ich hierfür einen CPL brauche, oder ob ein PPL reicht).

AOC wäre imho nur dann notwendig, wenn ich den Kunden transportiere und dafür Geld verlange - darum geht es hier aber nicht.

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11. April 2022: Von Joachim P. an Andreas KuNovemberZi

Auch im Werksverkehr kannst du aus Gründen den Flieger in ne eigene GmbH geben. Diese macht dann den (Werks-)flugbetrieb für deine eigentliche Gesellschaft ganz ohne AOC und muss sogar ein bissele Gewinn machen, damit das FA nicht komisch schaut.

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11. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

"AOC wäre imho nur dann notwendig, wenn ich den Kunden transportiere und dafür Geld verlange - darum geht es hier aber nicht."

So hatte ich es von Dir leider fälschlicherweise verstanden. Deine Aussage ist nun klar und auch völlig korrekt.

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11. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an Joachim P.

"Auch im Werksverkehr kannst du aus Gründen den Flieger in ne eigene GmbH geben. Diese macht dann den (Werks-)flugbetrieb für deine eigentliche Gesellschaft ganz ohne AOC und muss sogar ein bissele Gewinn machen, damit das FA nicht komisch schaut."

Klar, so muss es sogar sein.

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