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Flugzeugkauf | Lone Mountain  
2. April 2022: Von Jochen Wilhe 

Hallo,

gibt es jemand im Forum der schon Erfahrungen mit Lone Mountain Aircraft gemacht hat ?

Die bieten auch einzelne Flieger in Europa zum Kauf an, v.a. Cirrus. Sind die vertrauenswürdig und stellen z.B. auch sicher dass bei N-reg Maschinen nicht irgendwelche Forderungen vermerkt sind? Wie läuft das mit dem Kaufvertrag ab - bei so großen Geldsummen frage ich mich, ob man sich auf die Seriösität des Händlers verlassen kann oder ob man z.B. einen notariellen Kaufvertrag machen sollte (der auch wieder Geld kostet).

Wie würdet ihr beim Kauf von so einem Händler vorgehen - (ich bin technisch nicht besonders versiert...)? Ausser, dass ich eine prebuy bei meiner zukünftigen Werkstatt (Cirrus) machen lassen würde bin ich da noch recht unsicher.

Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen!

2. April 2022: Von Wolff E. an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]
Prebuy bei der Werft deines Vertrauens machen lassen, lien Anfrage ob belastet. Wenn alles gut, kaufen über Escrow und auf N Reg lassen und fliegen...
2. April 2022: Von Wolfgang Lamminger an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Lone Mountain ist m. Wissens einer der größten Händler für gebrauchte Cirrus-Flugzeuge, hat auch wohl eine ganz gute Reputation und so weit ich mich erinnere, war bei der Aero auch ein Repräsentant von Lone Mountain mit auf dem Cirrus-Stand.

Pre-Buy: machen lassen von der Maintenance-Organisation des Vertrauens

wenn N-registriert: Title-Search machen lassen, um ggf. eingetragene Rechte Dritter ausfindig zu machen und vorher löschen zu lassen (es gibt in USA keine zentrale Eintragung wie das "Register für Pfandrechte" beim Amtsgericht Braunschweig) (https://www.aerospacereports.com/services/aircraft-title-search-package)

Notarieller Kaufvertrag: was genau soll dabei der Vorteil gegenüber einem privatschriftlichen Kaufvertrag sein?

Bezahlung: wie Wolff schon schrieb, über Escrow-Service (https://www.escrow.com).


Lone-Mountain ist vermutlich auch nur Vermittler bzw. Makler und erhält eine Courtage, weiß es aber nicht.

Und: N-registriert lassen über einen vernünftigen Trust (siehe Thread hierzu), ggf. US-PPL per Validation erwerben, um ausserhalb Deutschlands (bzw. dem Ausstellerstaat der Lizenz) fliegen zu können.

2. April 2022: Von Jochen Wilhe an Wolfgang Lamminger

Vielen Dank für Eure Tipps - der Escrow Service erfüllt genau die Funktion eines Treuhänders, das kannte ich noch nicht als Newbie. Ja wegen N oder D Registrierung bin ich noch am grübeln - ich kenne die Diskussionen. Ich habe EASA PPL/IR.

Ist denn eine D Registrierung so nachteilig für eine Standard Cirrus ? Mal angenommen man entscheidet sich doch für eine D Registrierung - ist der Flieger dann für die Zeit der Umregistrierung gegroundet und wie lange dauert das?

2. April 2022: Von Wolfgang Lamminger an Jochen Wilhe Bewertung: +2.00 [2]

Ist denn eine D Registrierung so nachteilig für eine Standard Cirrus ?

"Nachteilig" würde ich natürlich nicht sagen, aber eine N-Registrierung hat m. e. immer noch Vorteile *)

Mal angenommen man entscheidet sich doch für eine D Registrierung - ist der Flieger dann für die Zeit der Umregistrierung gegroundet und wie lange dauert das?

Zwischen "Abmeldung" bei der bisherigen Behörde und Übersendung des Lufttüchtigkeitszeugnis/Eintragungsschein der neuen Behörde ist das Flugzeug gegroundet. Wie lange das aktuell dauert, kann ich nicht sagen.

*) Vorteile/Nachteile der N-registrierung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Maintenance, Anpassungen gehen immer noch leichter, mag sich mit Part ML vereinfacht haben aber eine 100-hrs-inspection/anual inspection ist aus meiner Sicht einfacher von Paperwork, Aufwand und den Kosten
  • verschiedene STCs und "field approval" wären vermutlich unter EASA nicht zulässig. Das mag bei einer relative neuen Cirrus nicht ein so entscheidender Faktor sien, spielt aber ggf. für Nachrüstungen eine Rolle
  • keine Funknachprüfung und Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich, allerdings einmalig bei der FCC
  • der weltgrößte Markt für Flugzeuge = USA fliegt mit N-Registrierung, das macht es beim späteren ggf. Verkauf deutlich einfacher
  • der Vorteil der "Befreiung" von der Versicherungssteuer (19 %) bestand bis vor zwei Jahren, ist leider weggefallen. Auch wenn manche der Meinung sind, dass diese Befreiung nie rechtsgültig war, war das auch ein Faktor.
  • Ja, eine US-Lizenz (eigenständig oder "Anerkennung" (Validation)) ist erforderlich, sofern man ausserhalb des Ausstellungsstaats der eingenen Lizenz fliegen möchte
  • die Registrierung erfolgt über einen "Trust", da nur US-Bürger oder juristische Personen unter Führung eines US-Bürgers im Flugzeugregister eingetragen werden können. Dies ist aber eine vollkommen legale Konstruktion, die FAA kennt die Rechtsbeziehung zwischen Trust und faktischem ausländischen Eigentümer
  • unsere SR22 war beim Kauf PH-registriert (EASA, Niederlande), wir haben sie umregistriert zur FAA, allerdings war sie bereits auch vorher schon N-registriert; ggf. würde ich heute beim Kauf eine Umregistrierung überdenken, glaube aber, dass die verschiedenen Vorteile immer noch überwiegen.

2. April 2022: Von Charlie_ 22 an Wolfgang Lamminger Bewertung: +6.00 [6]

Ich sehe keine Vorteile einer N-Registrierung für (m)eine Cirrus mehr.

  • Ich warte das Flugzeug unter Part-ML mit einem selbst verfassten IHP in dem ich alles was möglich ist "on condition" gesetzt habe
  • 50-h-Kontrollen und kleine Reparaturen mache ich selbst und schreibe auch selbst den Release
  • Ich wette dass in einem Cirrus Service Center die 100-h-Inspektion für N-reg genau so viel kostst wie für D-reg.
  • Ich muss keine zweite Lizenz aufrecht erhalten
  • Ich muss mir (zB in Frankreich oder Italien) keiune blödden Fragen vom Zoll stellen lassen
  • Ich kann das Flugzeug in Deutschland D-reg garantiert besser verkaufen
  • Selbstkostenflüge (die ich aber nicht mache) sind D-reg unkritischer.
  • Ummeldung von G-reg auf D-reg (wegen Brexit) hat 4 Wochen gedauert und war straightforward easy.

2. April 2022: Von Wolff E. an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]
Ich wurde genau einmal wegen N Reg in Frankreich geprüft. Sonst nie. FAA Schein gültig halten geht ganz einfach, wenn man mit einem Checker fliegt, der auch FAA kann. Eine 50 Stundenkontrolle ist unter FAA nicht notwendig,sofern man privat fliegt. Allein das Ummelden von XYZ nach Deutschland kann recht teuer werden. Kennzeichen überlackieren, Flieger checken, Papierlage checken usw. Großer Vorteil von N ist, dass es keine intensive AKAM Prüfung durch das LBA geben kann. Ich habe jetzt das 5. Flugzeuge ,drei deutsch und die letzten zwei FAA. Ich würde immer wieder FAA Zulassung wählen. Man ist einfach flexibeler...
2. April 2022: Von Charlie_ 22 an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Die komplette Ummeldung habt mich ca. € 1000 gekostet. Und 50-h.Kontrollen mache ich selbst, dauert zwei Stunden, ... und ich würde sie auch machen wenn ich nicht müsste. Dass Kennzeichen "lackiert" wurden ist schon lange her. Vor ACAM habe ich keine Angst - weil ich keine haben muss.

So wirklich überzeugend ist keines dieses Argumente.

3. April 2022: Von Patrick Lienhart an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
„Eine 50 Stundenkontrolle ist unter FAA nicht notwendig,sofern man privat fliegt.“

Trifft ebenso auf EASA registrierte Flugzeuge zu.
3. April 2022: Von Wolff E. an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]
Du bist meines Wissens von England nach Deutschland, also innerhalb der EASA. Es ist ein anderer Weg, wenn ein N auf dem Rumpf steht und D drauf sein soll. Bei meiner Twinco wurden die Kennzeichen damals lackiert bzw bei anderen Flugzeugen habe ich auch gesehen, daß lackiert wurde. AKAM kann sehr lästig werden und bedarf viel Arbeit für dem Halter. Aber wenn man sich mit D wohl fühlt, kann man machen, muss man aber nicht.
3. April 2022: Von Charlie_ 22 an Patrick Lienhart Bewertung: +3.00 [3]

Ich mache die 50-h-Kontrolle nicht weil ich "muss". Sondern weil ich selbst in der Kiste sitze ;-)

3. April 2022: Von Timm H. an Wolff E.

Ja das mit dem lackieren ist wohl leider abhängig vom Prüfer. Es soll tatsächlich welche geben, die darauf bestehen. Katastrophe! Braucht kein Mensch!!

3. April 2022: Von Charlie_ 22 an Timm H.

Nein, es gibt KEINE Vorschrift, dass Kennzeichen lackiert sein müssen. Und sie sind es auch bei KEINEM neuen Flugzeug.

Natürlich, wenn es ein Flugzeug von 1975 ist, dann geht es nur teuer mit umlackieren, bzw. muss zumindest der Hintergrund lackiert werden.

4. April 2022: Von F. S. an Wolff E.

Ich wurde genau einmal wegen N Reg in Frankreich geprüft. Sonst nie. ....

Großer Vorteil von N ist, dass es keine intensive AKAM Prüfung durch das LBA geben kann.

Merkst Du selber was?

4. April 2022: Von Bernhard Tenzler an F. S.

AKAM Überprüfung und die Überprüfung der Franzosen ob das Flugzeug legal eingeführt und versteuert ist, sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte. Letzteres ist mit dem Vorzeigen des zutreffenden Papieres erledigt.

AKAM Überprüfung bei einem älteren Flugzeug kann u.U. Unzulänglichkeiten bei der Papierlage zu Tage bringen, die viel Aufwand und hohe Kosten zur Folge haben.

4. April 2022: Von Wolff E. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

....Merkst Du selber was?....

Lieber F.S.. Lesen hilft manchmal und vermeidet "überflüssige Kommentare". Genau das man keine aufwendige AKAM Überprüfung hat, wenn man auf N geht, hatte ich geschrieben. Von daher muss ich "nichts merken" sondern ich weiß es schon sehr, sehr lange, welche Vorteile eine N Reg hat (seit Ende 2009)...

4. April 2022: Von Andreas KuNovemberZi an Wolff E.

ACAM Check bekommst Du mit N Registrierung nicht, aber (vor allem bei größerem Gerät) eventuell mal einen SAFA Ramp Check.


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