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Luftrecht und Behörden | Neue Lizenz oder Aprilscherz?  
2. April 2022: Von Hubert Eckl 

Wenn das stimmt, was hier veröffentlicht wird, wäre das schlichtweg eine Sensation

01.04.2022, 06:32 Uhr N E W S
PPL(A) und SPL verschmelzen zu GPPL (General private pilots license)

Europäische Harmonisierung unterschiedlicher Lizensierungen: Endlich setzt die EASA das BASA-Abkommen von 2020 um
Zivilluftfahrtorganisation

[1]
englisch private pilot license) nternationalen
Die Lizenz für Privatpiloten (PPL,
ist eine nach den Richtlinien der I
(ICAO) festgelegte Erlaubnis zum
Führen von Luftfahrzeugen. Sie erlaubt das weltweite
nichtgewerbliche Führen von
Luftfahrzeugen
verschiedener
Kategorien und
Klassen
auf Luftfahrzeugen des Staates der
ausstellenden Behörde. Der Luftfahrerschein für
Luftsportgeräteführer, (engl. Sport Pilot Licence, SPL), ist eine
Erlaubnis, die zum Führen von
Luftsportgeräten
berechtigt. Sie
ist grundsätzlich auf in Deutschland zugelassene
Luftsportgeräte im deutschen Luftraum beschränkt. Aufgrund
der rein nationalen Regelung für Luftsportgeräte in Europa
erfordert der Einflug oder die Nutzung des Luftfahrerscheins außerhalb Deutschlands eine allgemeine Regelung
oder eine für den Einzelfall ausgestellte Erlaubnis des Gastlandes.
Der Sachverhalt ist etwas komplex, aber seit Jahren bekannt: Nach der Basic Regulation der EASA sollen
Personen, die in der EU leben, aber Flugzeuge fliegen, welche eine MTOW unterhalb 2.500 kg haben, im Rahmen
einer EASA- Lizensierung eine GPPL (General private pilots license) erhalten, sofern Sie entweder einen PPL oder
SPL seit mindestens 2 Jahren mit wiederum mindestens 50 Flugstunden besitzen. Dies gilt im Prinzip ab
September 2022, die EASA hatte aber seitdem ihren Mitgliedsstaaten die Option eingeräumt, die Umsetzung der
Regel auszusetzen. Hintergrund: Es wurde auf ein
Abkommen zur wechselseitigen Anerkennung von
Lizenzen innerhalb der EU-Staaten und den USA
gewartet. Dieses BASA genannte Abkommen gibt es
nun seit 2020. Also wird die EU die Möglichkeit zur
Aussetzung nicht über den 20. Juni hinaus verlängern.
Schon bisher haben etliche europäische Länder die
Aussetzungs-Möglichkeit nicht mehr wahrgenommen.
Ergo können nun Piloten mit PPL oder SPL- eine
mindestens einstündige Einweisung eines berechtigten
Fluglehrers vorausgesetzt- alle Typen von
Motorflugzeugen bis 2.500 kg MTOW nach VFR-Regeln
im europäischen Luftraum fliegen. DAeC (Deutscher
Aero Club e.V.) und DULV (Deutsche Ultraleichtflugverband e. V.) als verlängerter Arm des Bundesministeriums

2. April 2022: Von Adam Trzcinski an Hubert Eckl
Ist eine Quelle verfügbar?
Vor Allem weil der LAPL nicht erwähnt wird eher unglaubwürdig.
2. April 2022: Von Wolff E. an Adam Trzcinski

Vermutlch eher ein Aprilscherz. Auf der DAEC/DULV Seiten finde ich nichts. Und woher kommen die 2500 kg MTOW? Wäre von 2000 Kg nicht der nächste Schritt 2722 KG?

2. April 2022: Von Hubert Eckl an Wolff E.

ist ein Artikel aus dem Fliegermagazin, welches mir ein UL-Held sofort forwarded hat.

2. April 2022: Von Tobias Schnell an Hubert Eckl Bewertung: +4.00 [4]
Selbst im Fliegermagazin gab es schon bessere Aprilscherze…
2. April 2022: Von Hubert Eckl an Tobias Schnell

wäre ja auch zu schön/gefährlich gewesen...

2. April 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell
Sollten Scherze nicht wenigstens ein bisschen witzig sein? So wäre es einfach eine Falschmeldung. Der Fachmann spricht von Ente.

7 Beiträge Seite 1 von 1

 

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