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7. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

"Ich halte Gesundheit grundsätzlich für eine Privatsache"
Der Gesetzgeber bei Piloten nicht. Das Allgemeininteresse, daß niemand aus medizinischen Gründen Schaden anrichtet, überwiegt das Interesse des Piloten auf Privatheit. Da reihen sie sich ein in Gefahrguttransporter, Ärzte ... usw..

"Dazu zählt auch die Einschätzung der Tauglichkeit. Wenn ich mir kurz nach einem erfolgreichen Medical den Fuß breche oder eine starke Erkältung bekomme, muss ich ja auch selbst entscheiden, dass ich erstmal "untauglich" bin, und dann nach Genesung mich wieder als "tauglich" betrachten."
Das nennt man gesunden Menschenverstand, setzen Juristen großzügigerweise voraus.

"Dass man meint, ein Arzt müsste das für einen entscheiden, finde ich einfach falsch."
So. Wo, wenn überhaupt, würdest Du denn die Grenze deiner medizinischen Kompetenz sehen? Wir hatten vor Tagen/Wochen hier eine Diskussion über vermeintliche Motivation von Ärzten, nach der ich nicht sicher bin, daß Du in Zukunft immer ein gutes Händchen haben wirst.

"Ärzte sind Dienstleister, der Patient ist Kunde."
Ich nicht. Ich mache dem Patienten ein Angebot, das kann er annehmen oder nicht. Das Gesundheitswesen zählt zwar zum Dienstleistungssektor, aber ich bin kein Oberkellner. Ich mache einen Job, mit sehr viel Engagement und Herzblut, weil er mir Spaß macht, weil mir der Kontakt mit den Patienten Spaß macht und weil ich ihn für die Gemeinschaft für sinnvoll halte. That's it.

7. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus
Wir sehen da einige Dinge verschieden.

Eine Frage: widerspricht sich "Dienstleister" für dich damit, dass der Job Spaß macht, die Interaktion gewünscht ist usw? Für mich nicht. Nur ist für mich klar, dass meine Gesundheit in erster und letzter Konsequenz MEINE Sache ist. Das meine ich mit Kunde.

Vor Jahren war es noch so, dass Ärzten bei der Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung eine Sonderrolle zukam. Wie auch Priestern. Das hab ich nie verstanden. Für mich sind das Leute wie du und ich, wie auch Handwerker oder Versicherungsmakler.

Wenn du der Meinung bist, meine Ansichten über Ärzte seien speziell - das sind sie nicht. Deine sind es. Ich halte Ärzte für ganz normale Menschen, und die arbeiten (auch) für Geld.
7. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

"Nur ist für mich klar, dass meine Gesundheit in erster und letzter Konsequenz MEINE Sache ist."
Eh klar. Nur fehlt Dir für die Beurteilung die medizinische Kompetenz. Der Arzt muß seine nutzen, um dir die Situation und die Möglichkeiten darzustellen. Wenn Du dann das Arzt-Patientenverhältnis auf das von Versicherungsmakler, Verkäufer, Kellner-Kunde reduzierst, ist das für Dich nachteilig: dann bekommst Du nur, wofür Du zahlst.

7. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus
Nein. Überall hat der Fachmann mehr Ahnung als der Laie, trotzdem muss der Laie (Kunde) sich im Dialog eine Meinung bilden, die ggf. auch den Fachmann in Frage stellen kann.
7. Juni 2022: Von Peter Schneider an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]

""Ich halte Gesundheit grundsätzlich für eine Privatsache"
Der Gesetzgeber bei Piloten nicht. Das Allgemeininteresse, daß niemand aus medizinischen Gründen Schaden anrichtet, überwiegt das Interesse des Piloten auf Privatheit. Da reihen sie sich ein in Gefahrguttransporter, Ärzte ... usw.."

Ok, einverstanden, aber nur was Airliner Piloten betrifft.

Welchen Schaden aus medizinische Gründen ein Hobbypilot, der am Wochenende mit seiner LS4, seiner C42 oder einer Piper Cup in der Gegend rumfliegt, anrichten könnte, erschließt sich mir nämlich überhaupt nicht.

Andere habden allerdings schon großen Schaden angerichtet, wenn ich da zB an den Germanwings Massenmord von 2015 denke. Seitdem kann ich die ganze Flugmedizin auch nicht mehr ernst nehmen.Wieso auch? Nichtmal den schweren Fall an psychischer Untauglichkeit war die Flugmedizin in der Lage, auszusortieren !!

Den kaputten Typ haben sie fliegen lassen, aber kleine harmlose Hobbypiloten werden mit verweigerten Medicals und überflüssigen Konsulatationen gegängelt. Lubitz hatte einen "SIC" Eintrag* in seiner Lizenz. Da frage ich mich schon, wie das sein kann. Wer mit 150 oder 300 Passagieren fliegen will, MUSS in jeder Hinsicht absolut tauglich sein. Da schreib ich doch nicht SIC in die Lizenz oder das Medical, sondern ziehe ALLE Wackelkandidaten konsequent aus dem Verkehr. Es gibt nämlich genug junge Frauen und Männer, die fit im Kopf sind und die nie im Traum daran denken, was der getan hat, sondern die ihre Flüge professionell und verantwortungsvoll durchführen.

Ich finde, beim Medical Klasse 1 hängt die Latte zu niedrig und bei der Klasse 2 zu hoch.

* https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/germanwings-warum-andreas-lubitz-psychologische-tests-bestand-a-1026750.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/germanwings-absturz-die-schuld-des-germanwings-copiloten-1.3324210

"2008 war das anders gewesen. Da hatte er sich an der Bremer Verkehrsfliegerschule der Lufthansa einem Arzt offenbart. Er habe Suizidgedanken. Die Ausbildung wurde abgebrochen. Der behandelnde Arzt gab ihm dann während der "schweren depressiven Episode" das Psychopharmakum Mirtazapin und das Medikament Cipralex. Sein Tauglichkeitszeugnis wurde zunächst nicht verlängert."

Und sojemand lässt man in ein Cockpit eines Flugzeugs mit hunderten Passagieren ? Wieso ?

8. Juni 2022: Von Horst Metzig an Peter Schneider

Bei dieser Flugunfalluntersuchung durch die französischen Ermittler ist mir etwas aufgefallen.

Am 11.08.2009 steht im Brief des behandelnden Psychotherapeuten, welcher Andreas Lubitz therapeutisch behandelte, die Bestätigung, dass Andreas Lubitz sein Flugtraining in der Flugschule wieder aufnehmen kann. Dieser Brief erwähnt eine schwere Depression, und hatte ursprünglich aber die Diagnosebeschreibung einer wiederkehrenden depressiven Störung. Nachdem das AeMC diese Unregelmässigkeit entdeckt hatte, hat der Psychotherapeut den gleichen Brief mit dem korrigierten Aktenzeichen erneut ausgestellt.

Nun frage ich, welche Unregelmässigkeit, und warum mit korrigierten Aktenzeichen erneut ausstellen? Diese Frage bleibt mir unbeantwortet.

Ich gehe einfach davon aus, dass diese Depressionen jederzeit wieder auftreten können, und wie ist das im Einklang mit der Verordnung EU 1178/2011 zu bringen?

Ich bekomme beim Lesen dieser Passage mein Anfangsverdacht nicht los, dass der verantwortliche Fliegerarzt des Andreas Lubitz mit der Begriffswahl wiederkehrenden depressiven Phasen nicht einverstanden war?

Wenn ein Psychiater/Therapeut einen Brief verfasst, wo drin steht, dass die Depressionen abgeklungen sind, aber jederzeit wieder auftreten können, so frage ich mich, ob das mit den Rechten eines Medical Klasse 1 vereinbar ist?

Ich halte diese Passage - Diagnosebeschreibung einer wiederkehrenden depressiven Störung - für aussagefähig im Verstehen aller Handlungen von Andreas Lubitz. Das Ergebnis der Handlungen von Andreas Lubitz hat die Welt erfahren müssen. Die Medien nennen den Namen eines Piloten wohl nur, wenn durch seine Handlungen ein aussergewöhnlicher Vorfall auftritt, wie beispielsweise Sully Sullenberger, oder Andreas Lubitz, zwei völlig unterschiedliche Charaktere.



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korrigierter-Arztbrief-JEPG.jpg

8. Juni 2022: Von Chris _____ an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Wie Peter schreibt, es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob wir vom Medical erster oder zweiter Klasse sprechen. Im letzteren Fall geht es um Privatpiloten mit Kleinflugzeugen. Das ist etwas völlig anderes als kommerzielle Piloten mit Hunderten von zahlenden Passagieren.

Leider kennen wir das ja schon von Fluglärmdiskussionen und anderen Themen ("ist Avgas nicht steuerbefreit"), dass die Allgemeinheit keinen Unterschied macht zwischen Kleinflugzeug-GA und Airline.

8. Juni 2022: Von F. S. an Chris _____
Aber wir haben doch genau die Differenzierung, die Du forderst: Zwischen Class I Medical und fliegen ganz ohne gibt es noch Class 2 und LAPL.

Das einzige, was man noch diskutieren kann, ist, ob die Grenzen richtig gesetzt sind oder ob man nicht vielleicht Solo-Segelflug oder Solo-UL auch jenseits von 120kg ohne Medical erlauben sollte (und dann natürlich, ob die Versicherer da auch mitmachen)
8. Juni 2022: Von Chris _____ an F. S.
Das Lubitz-Unglück hat zu dem Psycho-Fragebogen für Medical 2. Klasse geführt.
8. Juni 2022: Von Peter Schneider an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

"Das einzige, was man noch diskutieren kann, ist, ob die Grenzen richtig gesetzt sind oder ob man nicht vielleicht Solo-Segelflug oder Solo-UL auch jenseits von 120kg ohne Medical erlauben sollte (und dann natürlich, ob die Versicherer da auch mitmachen)"

Das könnte man in der Tat durchaus diskutieren. Bei den Versicherungen sehe ich kein Problem. Die stellen ja auch keine Gesundheitsfragen bei Käufern leistungsstarker Autos, die diese Vollkasko versichern wollen.

Aber völlig unabhängig von der Sinnhaftigkeit der regelmäßigen flugmedizinischen Untersuchungen oder der Konsultationen muss ich zum eigentlichen Thema dieses Threads eines sagen:

Wenn man schon Medicals vorschreibt, und wenn man schon in definierten Einzelfällen eine Konsultation vorschreibt, dann soll das LBA diese Konsultation halt auch durchführen und nicht die Akte monatelang rumliegen lassen und einfach nichts tun. Dadurch werden nämlich Piloten wie ich monatelang ohne nachvollziehbaren Grund gegroundet. und das ist das eigentliche Problem (und auch Thema des Threads).

8. Juni 2022: Von F. S. an Peter Schneider
“Die stellen ja auch keine Gesundheitsfragen bei Käufern leistungsstarker Autos, die diese Vollkasko versichern wollen.”

Die schreiben Käufern leistungsstarker Autos auch keine Extra-Fahrstunden in diesem Auto vor und danach erlauben sie erst mal nur begleitetes Fahren für einige Stunden - bei leistungsstarken Flugzeugen machen sie aber genau das schon heute …
8. Juni 2022: Von Horst Metzig an Peter Schneider

Da würde eine Untätigkeitsklage helfen. Es müssen Fristen eingeräumt werden. Es ist anzumerken, dass allgemeine Arbeitsüberlastung, Urlaub, Krankheit bei Behördenmitarbeiter rechfertigen keine Verwaltungsarbeitsverzögerungen. ( siehe Kopie aus Verwaltungsverfahrensgesetz § 10 )

Auf der Grundlage des § 10 Randnummer 19 und 20 aus dem Kommentar Verwaltungsverfahrensgesetz können wir hier im Forum fachgerecht eine Klage zurechtschustern. Anhaltspunkt für Angemessen ist 3 Monate, siehe aus Kopie.




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8. Juni 2022: Von Chris _____ an Horst Metzig

Das Problem bei solchen Klagen ist, dass das Gerechtigkeitsempfinden des normalen deutschen Beamten ist, dass er im Gegenzug auf eine Klage seine Ermessensspielräume maximal gegen den Antragsteller ausnutzt.

Hatten wir auch hier schon, weiter oben schlug ja einer vor, die psychische Tauglichkeit anzuzweifeln, wenn jemand das LBA als "kriminelle Organisation" bezeichnet.

8. Juni 2022: Von Horst Metzig an Chris _____

Ich bin zwar nicht durch zu lange Wartezeiten bei Flugmedizin betroffen, aber mich interessiet es, wie andere Länder damit umgehen.

Ich habe aus eigenen Interesse die Behörde in Estalnd unter 0072 +++++++++ angerufen, und ich wollte wissen, wer aktuell oberster Fliegerarzt dort ist. Meine zweite angeknüpfte Frage war, wie lange in Estland eine flugmedizinische Konsultation dauert? Auf meine Durchsage, das beim LBA Konsultationen oft ein halbes Jahr dauern, antworte mir die Stimme aus Estland, dass auch in Estand bei flugmedizinischen Konsultationen ein halber Jahr möglich ist, abhängig von der Komplexität der Pilotenkrankheit, welche fachgerecht untersucht werden muss. Die drei Monate Behördenbearbeitsungszeit sind nur ein Mittelwert, abhängig von dem Umfang einer Pilotenkrankheit, was, und wie viel im Rahmen einer Konsultation wie untersucht werden muss.

Man sollte nicht alles auf das LBA ablagern, sondern europaweit alle anderen Autoritätsbehörden - Luftfahrt durchtelefonieren, um einen Mittelwert an Konsultation - Bearbeitungszeiten zu erfahren.



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EU-med.-Oberbehorden-JEPG.jpg

8. Juni 2022: Von Peter Schneider an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-06/berlin-fahrzeug-menschenmenge-kudamm-gedaechtniskirche

Auch das wird natürlich nicht dazu führen, dass für Autofahrer ein Medical eingeführt wird, bei dem die psychische und physische Eignung zum Führen eines KFZs übeprüft wird.

Btw, wann hat eigentlich in Deutschland zum letzten Mal ein Segelflieger oder UL Pilot etwas Vergleichbares gemacht??

8. Juni 2022: Von Horst Metzig an Peter Schneider

Ich habe das freiwillig gemacht, zwei mal psychologischen Test für Piloten, und einmal ein psychiatrisches Gutachten für fliegerische Tätigkeiten - Segelflug - in Fürstenfeldbruck anfertigen lassen. Bei Bewerbern einer Wehrfliegertauglichkeitsuntersuchung sind beide Untersuchungen vorgeschrieben.

In allen Fällen wurde mir bestätigt, für Segelflug geeignet zu sein. Die Ergebnisse nutze ich für human factors training.

8. Juni 2022: Von Friedhelm Stille an Horst Metzig
Die Frage von Peter, so verstehe ich es, bezog sich auf den Vorfall am Kudamm.
8. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Peter Schneider

"Wer mit 150 oder 300 Passagieren fliegen will, MUSS in jeder Hinsicht absolut tauglich sein. Da schreib ich doch nicht SIC in die Lizenz oder das Medical, sondern ziehe ALLE Wackelkandidaten konsequent aus dem Verkehr. "

Es gab nach dem durch Andreas Lubitz verursachten Unglück hier im Forum IIRC zwei lange Threads mit vielen sehr gehaltvollen Postings. Unter anderem wurde diskutiert, ob bzw. warum gerade das "aus dem Verkehr ziehen" von psychisch auffälligen Piloten weder einfach noch gerecht noch sicherheitsfördernd ist. Wenn Du also Lust hast ...

8. Juni 2022: Von Horst Metzig an Friedhelm Stille

Es fragte aber auch, welcher Segelflieger.

Diese Fragen haben kein Beitrag zur ursächlichen Problematik, dass im Luftfahrtbundesamt die organisatorischen Arbeitsabläufe nicht optimal gestaltet sind. Damit sollte ich nicht die Putzfrau im LBA konfrontieren, sondern direkt den Präsidenten, was ich heute auch gemacht habe.

Wenn man auf die richtige Stelle drauf klickt, dann kann man meine Eingabe vergrössert gut lesen.




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Schreiben-an-LBA-Prasident-JEPG.jpg



8. Juni 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Peter Schneider Bewertung: +4.00 [4]

Wie kann man ernsthaft der Meinung sein, dass ein SIC Eintrag jemanden unbedingt untauglich zum Berufspiloten macht? Selten habe ich mich derart über so eine dumme Behauptung aufgeregt. SIC heißt nur, dass spezielle Untersuchungen zu beachten sind. Das kann ein kleiner Mangel am Auge sein, ein völlig ausgeheilter Krebs, eine nach OP völlig intakte Herzklappe und vieles, auch banales mehr.

8. Juni 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]
Du beschreibst dem LBA "anonymisiert" Fälle und schickst auch noch gleich den Link zum Forum mit? Cool..
8. Juni 2022: Von Lutz D. an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]
Übrigens ein wichtiges Anliegen - right to be forgotten for cancer survivors. Was die Versicherungen da an Anforderungen stellen und mit welchem Zynismus argumentiert wird, ist nicht besonders appetitlich.
9. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Was ist wichtig hier: Laut Part-Med geht es um Konsultation mit "Medical Assessor of Licensing authority", nicht mit der Behörde (!!!).

Ein Medical Assessor ist ein sehr erfahrenden AME, Part-Med definiert nicht, ob ein Medical Assessor Mitarbeiter der Behörde sein muss. Die Liste der Medical Assessors von EASA enthält solche Liste für jeden EU-Mitgliedstaat. Aber nicht für Deutschland.

Das ist nur ein Beispiel, wie LBA Part-Med interpretiert.

Ein andere Beispiel: Laut LBA kann die Behörde alles alles tun, sie dürfen Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen innerhalb von 18 Jahren anzweifeln und automatisch eine Sondergenehmigung ausstellen, weil eine Konsultation stattgefunden hat, es ist nicht wichtig für die Behörde, dass ohne Befund.

9. Juni 2022: Von F. S. an Lutz D.

So ein Recht gibt es nicht!

Bei den meisten Krebsarten ist es leider so, dass das Risiko diesen nach überlebter akuter Episonde nochmals zu bekommen deutlich höher ist, als für Menschen, die bisher zum Glück noch nie Krebs hatten - daher ist es eine essentielle Information für Versicherer, ob man zur ertsne oder zur zweiten Gruppe gehört.

9. Juni 2022: Von Lutz D. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]
Ich weiß, dass es das nicht gibt :-). Jedenfalls noch nicht überall. Aber sehr wohl bereits in einigen Mitgliedsstaaten in der EU. Ich bin aber dran und auch ziemlich zuversichtlich.

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