Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

49 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Luftrecht und Behörden | Passkontrolle bei AUSreise aus Schengen nicht erforderlich  
9. August 2021: Von Bodo Teichmann 

Bei der Planung eines Fluges von EDQH (ohne Pass oder Zollkontrolle) nach Split (Kroatien) stellte sich die Frage ob man für die Schengen-AUSreise einen Platz mit Passkontrolle anfliegen muss. Kroatien ist ja noch nicht im Schengenraum.

Mehrere anderen Piloten behaupteten: ja , man muss.

Ich habe jetzt gerade eben bei der Bundespolizei angerufen und direkt nachgefragt. Die Auskunft lautetet klar und eindeutig: man muss für die AUSreise nicht!
Für die EINreise ist natürlich eine Passkontrolle Pflicht, somit muss ich auf dem Rückweg an einem Platz in Schengen mit Passkontrollen zwischenlanden.

( Nebenbei bemerkt: ähnliche Situation bei der Ausreise außerhalb der Zollunion (z.B. Schweiz) auch hier muss man für AUSreise keine Zollkontrolle machen, für Einreise aber schon. Das hab ich vor ein paar Jahren schon mal mit dem deutschen Zoll geklärt )

Interessant, oder ?

EDIT: Ausführliche Lösung steht in meinem Betrag weiter unten bei : "12. August 2021 08:54 Uhr: Von Bodo Teichmann an Guido Frey" Kurz: mit schriftlichem Antrag nur für Geschäftsflüge ja, für Urlaubsflüge nein.

9. August 2021: Von Erik Sünder an Bodo Teichmann
Interessant.

Aber wenn die BP sagt, man muss keine Passkontrolle machen, warum muss man dann eine an einem Flughafen machen, wenn man Linie fliegt?

Gruß Erik
9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Ich vermute: weil beim Flug mit Fluggesellschaft , diese verantwortlich ist, dass niemand transportiert wird, der nicht im Zielland einreisen darf. Schlimmstenfall müsste nämlich die Fluggesellschaft auf eigene Kosten den Passagier zurückfliegen. So hab ich das jedefalls in der CPL Theroie zum Luftrecht gelernt.

9. August 2021: Von Sebastian S. an Bodo Teichmann

Bei mir musste die Grenzpolizei am Freitag nach Schönhagen extra vom BER kommen für einen Flug nach Pula!

9. August 2021: Von Norbert S. an Erik Sünder

Wahrscheinlich weil das Flugzeug an einem Teil des Terminals angedockt hat, wo noch Flüge zu anderen ausländischen Zielen ablegen .

Die BP kontrolliert sozusagen zentral den Zugang zum internationalen Departure - Bereich.

9. August 2021: Von Achim H. an Bodo Teichmann

Halte ich für eine Falschauskunft.

Die BP kommt immer zu mir rausgefahren wenn ich von Stuttgart abfliege ex Schengen und wenn sie sich verspätet, muss ich warten.

9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Achim H.

frag doch einfach mal nach der gesetzlichen Grundlage: wo steht dass Ausreise zu kontollieren ist. vor allem WAS konkret ist da zu kontrollieren? Dass du das Land nicht verlassen darfst? Dass mein Ausweis nicht mehr gültig ist ?
Wenn ich das Land verlassen will, obwohl ich das nicht darf, gibts sicher deutlich einfachere und vor allem spurlosere Wege als mit einem Flugzeug mit Flugplan.

Macht also für mich auch praktisch keinen Sinn.

Das Argument, was dann noch kommt, ist sicher. "das haben wir schon immer so gemacht"

Also: Warum nicht mal hinterfragen ?

9. August 2021: Von Chris _____ an Bodo Teichmann

Das Argument, was dann noch kommt, ist sicher. "das haben wir schon immer so gemacht"

Dieses Argument schlägt aber leider alle anderen... on top kommt noch "da könnt ja jeder kommen". (off-topic: Letzteres habe ich gerade vernommen, als ich eine m.E. sachlich gut begründete Quarantäne-Ausnahme erbeten habe. Und ja, "erbitten" ist das richtige Wort. Die Entscheidung ist eine reine Willkürentscheidung.)

Hinzu kommt noch, wenn man Beamten irgendwie "mit dem Gesetz kommt" (hab ich auch schon gehört), dann lassen sie sich einfach eine neue Begründung einfallen, das Ergebnis bleibt unverändert.

(ja, ich bin gerade etwas frustriert)

9. August 2021: Von Schauss Walter an Bodo Teichmann
Einfach in Portorocz Slowenien da ist zoll und sehr freundlicher Empfang.
9. August 2021: Von Tobias Schnell an Bodo Teichmann Bewertung: +1.00 [1]

Das "Passgesetz" wäre da z.B einschlägig:

§ 1 Passpflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen

§ 3 Grenzübertritt
Das Überschreiten der Auslandsgrenze ist nur an zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, sofern nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind

Also da führt an einem Ausflug über einen Platz, an dem die BP stationiert ist oder hinkommt, m.E. nichts vorbei. An meinem Heimatplatz (der Zoll und BP ständig vor Ort hat) ist bei einem Ex-Schengen-Flug ausdrücklich eine proaktive Meldung nötig (also nicht einfach Flieger aus dem Hangar ziehen und davon ausgehen, dass die Organe den Flugplan haben und schon vorbeikommen werden).

9. August 2021: Von Sebastian G____ an Bodo Teichmann Bewertung: +1.00 [1]

vor allem WAS konkret ist da zu kontrollieren?

Die Personalien werden mit der Fahndungsliste abgeglichen.

9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Tobias Schnell

>Das "Passgesetz" wäre da z.B einschlägig:

Vielen Dank für die Fundstelle. Das bewegt mich dazu, bei der BP nochmal schriftlich nachzufragen.
Mit der Fahndungsliste könnte man ja auf vielfältige Weise abgleichen ( telefonsich, per Email, durch persönlichen Besuch bei der BP vor Abflug etc. ) wenn der Wille da wäre. Mal sehn....

9. August 2021: Von Michael Söchtig an Sebastian G____
9. August 2021: Von Philipp Tiemann an Tobias Schnell

Also da führt an einem Ausflug über einen Platz, an dem die BP stationiert ist oder hinkommt, m.E. nichts vorbei. An meinem Heimatplatz (der Zoll und BP ständig vor Ort hat) ist bei einem Ex-Schengen-Flug ausdrücklich eine proaktive Meldung nötig (also nicht einfach Flieger aus dem Hangar ziehen und davon ausgehen, dass die Organe den Flugplan haben und schon vorbeikommen werden).

..was schon echt immer wieder krass ist zu lesen. Keine PPR-Regelung, aber dennoch aktive Meldung nötig. Teilweise ohne, dass ein Externer wissen kann, wo die ihr blödes Büro haben...

Aus dem Passgesetz kann man die Verpflichtung, die aufzusuchen, wirklich nicht herauslesen.

Dennoch ist mir dieses Gebahren an einigen Plätzen natürlich bekannt. Daher, wenn ich von einem Platz ausfliege, wo Grenzpolizei NICHT PPR ist, stelle ich sicher, dass ich zumindest dem Airportpersonal sage, "ich fliege nach Kroatien, muss ich deswegen meinerseits bei der Grenzpolizei vorbeischauen?" Trotzdem blöd...

9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Bodo Teichmann
Beitrag vom Autor gelöscht
9. August 2021: Von TH0MAS N02N an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

"Antrag auf Erteilung Grenzerlaubnis" googeln.

9. August 2021: Von Achim H. an Bodo Teichmann

Natürlich ist eine Passkontrolle zwischen Schengenstaaten nicht erforderlich. Wieso verdrehst Du es jetzt ins Gegenteil?

9. August 2021: Von Franz Kraus an Bodo Teichmann

Bodo, eine Passkontrolle für die Ausreise aus Schengen ist zwingend erforderlich!!
Praktiziere dies seit vielen Jahren mit einer Dauergrenzerlaubnis an einem unkontrolliertem Platz.

Schweiz ist im übrigen ebenfalls Schengen wie z.B. auch Norwegen. Deshalb kannst du ohne Passkontrolle ausreisen. Beide Länder sind aber nicht in der EU für freien Warenverkehr. Deshalb braucht es für die Einreise aus der Schweiz eine Zollkontrolle aber keine Passkontrolle. Für die Ausreise muss allerdings das zuständige Zollamt informiert werde, so dass sie die Möglichkeit einer Warenkontrolle haben. Für die Einreise aus der Schweiz ist ein Zollplatz ein muss!

würde nicht dagegen verstoßen, das kann teuer werden!

Zoll und Grenzpolizei sind zwei vollkommen verschiedene Organe, das sollte man nicht verwechseln!

9. August 2021: Von Pat Wie an Bodo Teichmann

Schengener Grenzkodex regelt das für EU Aussengrenzen in Artikel 5. Für Landeplätze finden sich die Details in Anhang VI:

2.2. Kontrollmodalitäten auf Landeplätzen

2.3. Personenkontrollen bei Privatflügen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0399-20190611&qid=1628527692098

EDIT:

Kroatien ist zwar EU und damit ist es zunächst keine Aussengrenze für die der Schengener Grenzkodex gilt. Allerdings regelt das Beitrittsabkommen von Kroatien, das bis auf Weiteres der Titel 2 des Schengener Grenzkodex auch für die Binnengrenze zu anderen EU Staaten gilt. Das Betrifft die Kontrolle bei Ein- und Ausreise. Siehe auch "Handbuch für Grenzschutzbeamte (Schengen-Handbuch)":

https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)7131&lang=de

Kroatien ist ja noch EU, da gibt es aber ähnliche Vorgehensweisen die sich aus dem Schengener Durchführungseinkommen ergeben: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloa

ds/DE/DasBKA/Aufgaben/InternationaleFunktion/Sche

ngen/schengenSDUE.pdf;jsessionid=869E2718F1CD0694

7F424A683639A631.live2292?__blob=publicationFile&

v=1 Dort ist es in Artikel 3 geregelt und für Landeplätze gibt es weitere Dokumente: https://eur-lex.europa.eu/legal-co

ntent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:41994D0017&from=d

e

9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Franz Kraus

>Für die Ausreise [aus Deutschland in die Schweiz] muss allerdings das zuständige Zollamt informiert werde, so dass sie die Möglichkeit
> einer Warenkontrolle haben.
>Für die Einreise aus der Schweiz ist ein Zollplatz ein muss!

Einreise Ja , aber eben nicht für die Ausreise. Auch wenn viele Fliegerkollegen und auch der Türmer in EDQH vor 5 Jahren oder so das Gegenteil behauptet hat.

Denn das ist ein Gerücht, welches inzwischen wiederlegt ist. dazu gibt es auf der Webseite des Zolls das folgende Merkblatt in dem sogar ausdrücklich steht, dass für die Ausreise und bestimmten Bedingungen (die genau aufgelistet sind, die aber für die meisten Privatflieger zutrifft) KEINE Zollkontrolle erforderlich ist. Das habe ich auch mit einem Beamten vom Nürnberger Flughafenzoll diskutiert, und er hat mir schließtlich zugestimmt. Er kannte das Merkblatt vorher nämlich auch nicht. Das Merkblatt war damals schon gut versteckt. Hier ist der Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Falls der Download bei euch klappt, (was manchmal schwierig ist) kann man da unter anderem lesen:

"Luftfahrzeuge und die damit beförderten Waren sind unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 ZollV vom Zollflugplatz- zwang befreit. "

gilt aber nur für privaten unentgeltlichen Verkehr , nur für die Ausreise , etc.

Seht ihr nun was ich meine ?
Da wird das Grücht, dass bei Ausreise in die Schweiz auf einem EU-Zollflugplatz zwischen-gelandet werden muss, von Mund zu Mund weitergegeben, ohne dass das mal einer wirklich prüft.

Meine Vermutung ist eben, dass das bei dem Passkontrollzwang ähnlich sein könnte.

9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Pat Wie

>Heute 19:28 Uhr: Von Pat Wie an Bodo Teichmann
>Schengener Grenzkodex regelt das für EU Aussengrenzen in Artikel 5. Für Landeplätze finden sich die Details in Anhang VI:
>2.2. Kontrollmodalitäten auf Landeplätzen

und

>2.3. Personenkontrollen bei Privatflügen

Vielen Dank für diese Fundstelle, das ist eine offizielle Aussage zur Passkontrolle, wie ich sie gesucht habe. Und das ist in der Tat (leider) wieder nicht eindeutig:

Denn aus aus https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02016R0399-20190611&qid=1628527692098 , dort Anhang VI entnehme ich:

"2.3.1. Im Falle von Privatflügen aus oder in Drittstaaten übermittelt der Flugkapitän den Grenzschutzbeamten des Bestimmungsmitgliedstaats und gegebenenfalls des Mitgliedstaats der ersten Einreise vor dem Abflug eine allgemeine Erklärung, die insbesondere einen Flugplan gemäß Anlage 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt und Angaben zur Identität der Fluggäste enthält."

Da könnte man ja schließen, dass es gerade bei Privatflügen eben reicht, wenn der Pilot die Behörden informiert durch die "allgemeine Erklärung". Dass hier Beamte persönlich kontrollieren müssen, steht hier nicht. Im Gegenteil: es scheint, dass "Privatflüge" sogar anders (also weniger streng) behandelt werden sollen.

EDIT: und nachdem in 2.3.2. wieder nur von Einreise , nicht aber von AUSreise die Rede ist:


"Bei Privatflügen aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat mit Zwischenlandung im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten führen die zuständigen Behörden des Einreisemitgliedstaats Grenzübertrittskontrollen durch und versehen die allgemeine Erklärung nach Nummer 2.3.1 mit einem Einreisestempel."

könnte man fast denken, die AUSreise ist nicht das Problem.

9. August 2021: Von Franz Kraus an Bodo Teichmann

Bodo, ich bin gerade in Kroatien und keinen Zugriff auf den Schriftverkehr mit dem HZA in Augsburg.

Gerne stelle ich dir die entsprechenden Dokumente kommende Woche zur Verfügung. Kein Hörensagen oder Weitergeben von Meinungen sondern schlicht Fakten.

9. August 2021: Von Joachim P. an Bodo Teichmann
Irgendwann übersteigt der Aufwand der Diskussion hier den Aufwand der Ausreisekontrollen der nächsten 20 Jahre :)
10. August 2021: Von TH0MAS N02N an Joachim P.

Reden da ein paar aneinander vorbei:

Hauptzollamt ?

Es geht doch um Grenzpolizei / Passkontrolle

10. August 2021: Von Guido Frey an Bodo Teichmann Bewertung: +3.00 [3]

Ich glaube, in der Diskussion gehen zwei Punkte durcheinander:

Bei der Ausreise aus dem Schengengebiet ist zwingend eine Passkontrolle auf einem zugelassenen Flughafen oder Landeplatz erforderlich.

Ausnahme: Vorliegen einer Grenzerlaubnis durch die zust. Bundespolizeidirektion bzw. Grenzpolizei in Bayern.

Bei der Ausreise aus dem Zollgebiet der EU ist eine Zollkontrolle erforderlich.

Ausnahme: In der EU registrierte Luftfahrzeuge ohne Handelswaren dürfen beim Ausflug ohne Kontrolle und Zwischenlandung auf einem Zollflugplatz oder besonderem Landeplatz direkt aus der EU ausfliegen (Darauf, und nur darauf bezieht sich das vielzitierte Merkblatt des Zolls(!)...)


49 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang