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9. August 2021: Von Franz Kraus an Bodo Teichmann

Bodo, eine Passkontrolle für die Ausreise aus Schengen ist zwingend erforderlich!!
Praktiziere dies seit vielen Jahren mit einer Dauergrenzerlaubnis an einem unkontrolliertem Platz.

Schweiz ist im übrigen ebenfalls Schengen wie z.B. auch Norwegen. Deshalb kannst du ohne Passkontrolle ausreisen. Beide Länder sind aber nicht in der EU für freien Warenverkehr. Deshalb braucht es für die Einreise aus der Schweiz eine Zollkontrolle aber keine Passkontrolle. Für die Ausreise muss allerdings das zuständige Zollamt informiert werde, so dass sie die Möglichkeit einer Warenkontrolle haben. Für die Einreise aus der Schweiz ist ein Zollplatz ein muss!

würde nicht dagegen verstoßen, das kann teuer werden!

Zoll und Grenzpolizei sind zwei vollkommen verschiedene Organe, das sollte man nicht verwechseln!

9. August 2021: Von Bodo Teichmann an Franz Kraus

>Für die Ausreise [aus Deutschland in die Schweiz] muss allerdings das zuständige Zollamt informiert werde, so dass sie die Möglichkeit
> einer Warenkontrolle haben.
>Für die Einreise aus der Schweiz ist ein Zollplatz ein muss!

Einreise Ja , aber eben nicht für die Ausreise. Auch wenn viele Fliegerkollegen und auch der Türmer in EDQH vor 5 Jahren oder so das Gegenteil behauptet hat.

Denn das ist ein Gerücht, welches inzwischen wiederlegt ist. dazu gibt es auf der Webseite des Zolls das folgende Merkblatt in dem sogar ausdrücklich steht, dass für die Ausreise und bestimmten Bedingungen (die genau aufgelistet sind, die aber für die meisten Privatflieger zutrifft) KEINE Zollkontrolle erforderlich ist. Das habe ich auch mit einem Beamten vom Nürnberger Flughafenzoll diskutiert, und er hat mir schließtlich zugestimmt. Er kannte das Merkblatt vorher nämlich auch nicht. Das Merkblatt war damals schon gut versteckt. Hier ist der Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Falls der Download bei euch klappt, (was manchmal schwierig ist) kann man da unter anderem lesen:

"Luftfahrzeuge und die damit beförderten Waren sind unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 ZollV vom Zollflugplatz- zwang befreit. "

gilt aber nur für privaten unentgeltlichen Verkehr , nur für die Ausreise , etc.

Seht ihr nun was ich meine ?
Da wird das Grücht, dass bei Ausreise in die Schweiz auf einem EU-Zollflugplatz zwischen-gelandet werden muss, von Mund zu Mund weitergegeben, ohne dass das mal einer wirklich prüft.

Meine Vermutung ist eben, dass das bei dem Passkontrollzwang ähnlich sein könnte.


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