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Sonstiges | UL zu Echo  
18. März 2021: Von Mike G. 

Hallo!

Nach einer hitztigen Debatte im kleinen Kreis, eine Frage in die große Runde. Falls jemand Ideen hat, wie (und ob) ein UL (600 kg MTOM) in die Echoklasse umgewidmet werden kann und nachfolgende Zwecke erreichbar erscheinen, freue ich mich über jeden Beitrag.

Weshalb sollte dies geschehen? Echos sind entweder alt oder unerschwinglich, haben einen hohen Verbrauch und i.d.R. schlechte Lärmwerte. Ein zweisitziges UL wäre für die eigenen Zwecke leistungstechnisch vollkommen ausreichend. Allerdings kann (besser darf) dieses UL keinen Nachtflug und kein IFR, womit es als alltägliches Fortbewegungsmittel wieder uninteressant wird. Folglich der Gedanke Umwidmung UL zu Echo. Nur theoretische Spinnerei oder machbar?

Beste Grüße

18. März 2021: Von Malte Höltken an Mike G. Bewertung: +1.00 [1]
Das geht nicht.
19. März 2021: Von Michael Söchtig an Malte Höltken

WIe wäre das mit einer Experimentalzulassung?

19. März 2021: Von Jens V. an Michael Söchtig
Im Aerokurier steht gerade ein Artikel wo jemand einen Fox als EXPERIMENTAL zugelassen hat.
Allerdings als Neubau

Beim Umswitchen von M auf E wirst du im Prinzip nochmal neu die Compliance zur CS23 nachweisen müssen. Praktisch wird das daran scheitern bzw nicht wirtschaftlich sein

Gibt aber einige nette LSA am Markt. Option?
20. März 2021: Von Peter Schneider an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Yep, der bin ich.

'Ummelden' eines fertigen Gerätes in Echo geht nicht. Es gilt die 51%-Regel, die der qualifizierte Erbauer als Leistungsanteil in einer qualifizierten Stätte erfüllt haben muss. Abgesehen von der Bauvorschrift Sportgerät vs. JAR 23 (CS23) - Einzelstück. Ein EXPERIMENTAL ist es nur bis zur endgültigen Zulassung als Einzelstück in der Beschränkten Sonderklasse, nach Abschluss der Testphase und Genehmigung eines Flughandbuchs.

20. März 2021: Von Peter Schneider an Mike G.

(besser darf) dieses UL keinen Nachtflug und kein IFR

Das darf oder kann a priori die E-Klasse auch nur dann, wenn sie dafür ausgerüstet ist (auch im Falle der Beschränkten Sonderklasse mit entsprechend aufwändigen Nachweisen). Die 'Umwidmung' UL->E, wenn sie denn machbar wäre, würde dann dementsprechend so zu Buche schlagen, dass in der Entwicklung gleich Echo entstanden wäre.

20. März 2021: Von Jens V. an Peter Schneider

ah stimmt, die 51% hab ich total vergessen.

Hast dir auf jeden Fall einen schönen Flieger gebaut


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