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Luftrecht und Behörden | EASA: NPA 2020-14 veröffentlicht  
14. Dezember 2020: Von Tobias Schnell  Bewertung: +3.00 [3]

Heute hat die EASA im Rahmen der "Simpler, lighter and better Part-FCL"-Initiative eine neue NPA veröffentlicht, die jetzt in bekannter Manier bis zum 31.03.2021 kommentiert werden kann. Einführung ist für Ende 2022 geplant.

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-14.pdf

Kurze Zusammenfassung mit Fokus auf die Fixed-Wing-GA:

  • Aufnahme von SE-Electric Airplanes in FCL:
    • SEP steht künftig für "single-engine, single-pilot airplane", entweder von einem Elektro- oder einem Kolbentriebwerk (nicht: einer Turbine) angetrieben

  • LAPL(A):
    • Beim LAPL(A) erfordert der Wechsel der Triebwerksbauart eine theoretische und praktische Differenzschulung
    • Die Mindestdauer (bisher: 1h) des rollierend innerhalb der letzten 24 Monate zu absolvierenden Trainingsflugs mit FI entfällt
    • Die Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn in den letzten 24 Monaten auf der jeweiligen Triebwerksbauart entweder drei Stunden PIC oder eine Befähigungsüberprüfung absolviert worden sind
    • Der Wechsel von einem LAPL(A)-Lehrgang in einen PPL(A)-Kurs ist jetzt formal geregelt (in Theorie und Praxis)
    • Spin Avoidance Training erweitert und präzisiert

  • PPL(A):
    • Nachtflugqualifikation kann im Rahmen des PPL(A) miterworben werden, die Mindeststunden (45) erhöhen sich dadurch nicht
    • Wie beim LAPL(A) Spin Avoidance Training erweitert und präzisiert

  • Klassenberechtigungen:
    • Gleiche Voraussetzungen für die Erweiterung eines SEP-CR auf eine andere Triebwerksbauart wie beim LAPL(A)
    • Ebenfalls Entfall der Mindestdauer für den Trainingsflug bei der Verlängerung
    • Verschiedene Triebwerksbauarten: Rollierend innerhalb der letzten 24 Monate entweder eine Befähigungsüberprüfung oder 3 h PIC + Auffrischungsschulung auf der jeweiligen Antriebsart

  • Mountain Rating:
    • Verlängerung entfällt, dafür rollierende 24-Monats-Currency (6 Landungen auf MOU-Airfields oder Befähigungsüberprüfung)

  • Fluglehrer:
    • Mindestens 10 h auf der Triebwerksbauart, auf der sie schulen wollen

  • Flugzeit bei (bestandenen) Prüfungsflügen und Befähigungsüberprüfungen ist PIC-Zeit für den Kandidaten

  • Die Class-and Typerating- und Endorsement-List wird um Elektroantriebe erweitert

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