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Avionik | Welche DME-Geräte sind zugelassen?  
30. September 2020: Von Gerald Heinig 

Moin moin zusammen,

ich habe bei mir ein funktionierendes Narco DME-890 Gerät und würde es demnächst gerne einbauen, habe jedoch im Zuge der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur festgestellt, daß es keine Gerätekennnummer hat und daher möglicherweise nicht zugelassen ist.

Weiß hier jemand, ob das Gerät in Deutschland zugelassen ist?

Ich habe diese Seite gefunden:

https://www.peter2000.co.uk/aviation/tas605/FrmEquipment-2.pdf

Bei der EASA wird's nicht gefunden und bei der Bundesnetzagentur ebenfalls nicht.

[Edit: link geht nicht. Es ist http, nicht https; kann's nicht ändern :( ]

30. September 2020: Von Mark Juhrig an Gerald Heinig Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gerald,

häufig gibt es nationale "ge-grandfatherte" Kennblätter, siehe Link unten, mein Beitrag vom 29.01.2020. Dies is im Fall des KN-62A der Fall. Möglicherweise ist das bei deinem DME ähnlich. Die nationalen Kennblätter sind jedoch nirgends online verfügbar. Ich hatte das KN-62A Kennblatt auf Anfrage vom LBA erhalten. Gesprochen hatte ich im Januar 2020 mit Dr. Bernd Roth vom LBA. Kontaktdaten kann ich Dir bei Bedarf per WhatsApp senden.

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2009,10,10,21,3601411

30. September 2020: Von Gerald Heinig an Mark Juhrig

Klasse Mark, vielen Dank.

1. Oktober 2020: Von Achim H. an Gerald Heinig

Das Gerät dürftest Du einbauen, wenn es eine ETSO-Zulassung hätte. Alternativ ein altes STC für dieses Gerät und Deine Zelle von irgendeiner CAA, die heute Teil von EASA ist (inklusive UK CAA bis Dezember 20). Das zu finden, ist nicht so einfach und vermutlich gibt es das auch gar nicht...

3. November 2022: Von Uwe Kaffka an Gerald Heinig
Wie ist es bei dem NARCO DME 890 ausgegangen? Wir würden unsere C172M auch gerne mit einem DME nachrüsten und haben gerade ein Narco 890 angeboten bekommen. Kann man das nutzen? Unser Angebot hat ein Form 8130, muss man da nochmal ein EASA Form 1 anfertigen lassen oder wird das auch akzeptiert?
3. November 2022: Von Su Na an Uwe Kaffka
Beitrag vom Autor gelöscht
3. November 2022: Von Gerald Heinig an Uwe Kaffka

Hallo Uwe,

das hat sich mittlerweile mehr oder weniger erledigt: ich fliege nur GPS approaches, da braucht man das DME (meist) nicht.

Ich habe aber eine große Liste zugelassener Geräte (nicht nur DMEs) auf dieser Webseite gefunden:

https://www.peter2000.co.uk/aviation/tas605/FrmEquipment-2.pdf

Das mit den Form 1/8130 weiß ich nicht definitiv: ich meine, man bräuchte ein Dual Form1/8130, aber da sind andere in diesem Forum besser informiert.

Wenn ich sage "mehr oder weniger erledigt" heißt das nicht, daß ich's komplett verworfen habe. Ich habe halt mein Workaround (also GPS Approaches) und werde erstmal nix tun, bis der Schuh wirklich drückt :)

Wenn Du's zugelassen bekommst, wäre ich für eine kurze Meldung hier sehr dankbar!

4. November 2022: Von Uwe Kaffka an Gerald Heinig
Hallo Gerald, verstehe ich die Liste leider nicht. Von wem ist die Approval Number? Ist das Gerät damit für den Einbau in D-Reg geeignet?

Wir sind ein kleiner Verein und würden schon gern nach Vorschrift ausrüsten, deshalb schon mit DME auch wenn einige das als Nutzlos sehen. Da wirkt das Nachrüsten der Marker Beacon schon Sinnloser. Diese scheinen ja (besonder in D) eher durch das DME ersetzt zu werden.
4. November 2022: Von Patrick Lean Hard an Uwe Kaffka Bewertung: +1.00 [1]

Entweder um 200€ ein Form 1 von einer Werft machen lassen, oder ohne Form 1 einbauen (siehe pdf im Anhang).

According to 21.A.307(c) parts and appliances without an EASA Form 1 can be considered acceptable for installation by the owner of the aircraft only when they are:

1. notlife-limited,norpartoftheprimarystructure,norpartoftheflightcontrols; 2. manufacturedinconformitytoapplicabledesign;
3. markedinaccordancewithSubpartQ;
4. identifiedforinstallationinthespecificaircraft.

And when the owner has verified compliance with the above 4 conditions and has accepted responsibility for this compliance.

Es gab da allerdings kürzlich eine Änderung die von der EASA nur lapidar kommentiert wird:

From 18 May 2022, a new requirement 21.A.307 becomes applicable (refer to Regulation (EU) 2021/699). This means that certain new parts do not require an EASA Form 1 for installation during maintenance. What are the implications of these regulatory changes, especially for General Aviation? Are ‘standard parts’ and ‘owner-accepted-parts (former 21.A.307(c)-parts’) impacted?

Answer
In essence, two new categories of new parts will be permitted to be installed during maintenance of European registered aircraft without the parts being accompanied with an EASA Form 1, but with an alternative document instead:

parts with negligible safety effect as identified by the holder of the design approval (according to 21.A.307(b)3);
parts with negligible safety effect as identified by EASA in CS-STAN for standard changes/repairs (according to 21.A.307(b)4)
This will permit fabrication of the above parts by organisations which are not approved as productions organisations (POA), which was considered too stringent for the manufacturing of parts having negligible safety impact in case of non-conformities.

Note that already for years, and after the new regulatory change will become applicable, ‘standard parts’ (parts i.a.w. 21.A.307(b)1) and ‘owner-accepted-parts’ (parts i.a.w. 21.A.307(b)2) are not required to be accompanied with an EASA Form 1 when they fulfil certain conditions.

For all the above-mentioned parts, as an alternative to the EASA Form 1, the rule requires a manufactured-issued document accompanying the part (for instance a certificate of conformity) to properly identify the part and trace it to the original manufacturer (refer to the new 21.A.307(c) for details). In respect of ‘standard parts’, this requirement is fulfilled with a ‘dated delivery-note’ from the manufacturer stating the name and the part-number (and the parts being engraved with that number). For parts obtained through a part’s dealer, the dealer can add a scanned copy of the dated delivery note (or equivalent) from the manufacturer on the shipment of the parts. This also applies to ‘owner-accepted-parts’.

Finally, note that the regulatory amendment excludes the need for ‘EPA’ marking (see new point 21.A.804(a)3) for all the above-mentioned parts, and that the requirements applicable for the maintenance of these parts are also alleviated as established in M.A.502 (d) and (e) and ML.A.502 (a) and (c) of regulation (EU) 2021/700.

Sofern es ein TSO Gerät ist für das ein FAA STC existiert kann man auch dieses EASA validieren für den Einbau.

7. November 2022: Von Gerald Heinig an Uwe Kaffka

Hallo Gerald, verstehe ich die Liste leider nicht. Von wem ist die Approval Number? Ist das Gerät damit für den Einbau in D-Reg geeignet?

Die Approval Number ist wahrscheinlich von den verschiedenen Europäischen Luftfahrtbehörden. Das sieht man an den EASA... und LBA... Präfixen, die einige Einträge aufweisen.

Ob es zum Einbau geeignet ist? Kurze Antwort: weiß ich nicht.

Lange Antwort: unter Umständen, ja. Ein solcher Umstand wäre der Hinweis von Patrick 'Lean Hard': das Gerät muß TSO'd sein (was das DME 890 - soweit ich weiß - nicht ist) um eine Amerikanische STC zu haben, die von der EASA auch akzeptiert wird. Ich würde einfach bei einem nicht ganz kleinen Avionikbetrieb (z.B. Avionik Straubing) mal nachfragen. Oder halt einbauen und warten bis sich jemand beschwert. Kann natürlich vorkommen, daß man es dann wieder ausbauen muß.


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