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Avionik | Gesenkte Mehrwertsteuer...  
3. Juni 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu 

"Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent ... gesenkt werden" (Spiegel.de). Also 3% auf alles außer Tiernahrung beim Avioniker. Eine nette Anregung, mal kurzfristig über die Aufrüstung nachzudenken.

4. Juni 2020: Von Thomas Endriß an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +2.00 [2]

Glaubst Du, dass dadurch überhaupt etwas billiger wird?

4. Juni 2020: Von Hubert Eckl an Thomas Endriß

oder andersrum Thomas:

was ist der Unterschied zwischen 7%, 19%, und 16% von Null Umsatz?

4. Juni 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Natürlich!

Es gibt einen Listenpreis für einen Thielert-Motor, ein Garmin GTN750 und die Avionikerstunde, und das sind Nettopreise. Da kommt die Mehrwertsteuer on top, und fertig. Oder erwartest Du, dass Dein Avioniker sein Angebot von vorgestern zurückzieht und alle Nettopreise mit 3% Aufschlag versieht?

Das stimmt natürlich.

Aber z.B. ein Bose Headset zu kaufen, das wird garantiert keinen Cent billiger....

4. Juni 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Thomas Endriß Bewertung: +2.00 [2]

Ingo, Dein Einsatz! Los!

4. Juni 2020: Von Michael Söchtig an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Ich sag nur das wird wie beim Mäckes "hieressen oder mitnehmen"...

4. Juni 2020: Von Wolfgang Lamminger an Thomas Endriß Bewertung: +3.00 [3]

dort, wo der Handel entsprechend der "Preiangabenverordnung" mit Preisen inkl. Mehrwertsteuer wirbt und verkauft, wird es wohl eher eine willkommene Chance, die Marge aufzubessern...

- oder glaubt jemand, dass bald ein Artikel für 199,-- € dann mit 193,98 € beworben wird? ;-)

4. Juni 2020: Von Sven Walter an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Einfuhrumsatzsteuer? Genau der richtige Moment, ein Flugzeug in den USA zu kaufen :-).

4. Juni 2020: Von Achim H. an Thomas Endriß Bewertung: +2.00 [2]

Die historische Erfahrung zeigt, dass ca 75% der Senkung beim Verbraucher ankommt.

Flugzeughändler in Deutschland könnten jetzt mehr an EU Ausländer verkaufen...

4. Juni 2020: Von Andreas Ni an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Und die andren 25% (wo auch immer Du diesen Prozentsatz her hast, Achim) kommen beim Gewerbetreibenden an. Vielleicht kauft der nun anstelle eines Ebay-Chinalaptops einen von Dell aus Düsseldorf. Oder - besser - geht einmal mehr im Monat von versteuertem Gewinn bei seiner Schnitzelkneipe um die Ecke mitsamt der kompletten Family Schnitzel essen.

4. Juni 2020: Von Chris _____ an Andreas Ni

Ich glaube, da kommt weniger beim Verbraucher und mehr bei der Schnitzelbranche an...

4. Juni 2020: Von Rolf A. an Chris _____

Und wenn einer von Euch Hilfe beim Umstellen seiner Microsoft IT-Landschaft hierfür braucht, dann meldet Euch einfach bei mir, wir machen das zum Festpreis. Es muss ja auch Kriegsgewinnler geben ;)

Leider glaube ich, profitieren von der Aktion maximal "die großen". Der normale Händler hat leider viel zuviel Aufwand mit der Umstellung im Vergleich zum dem wenigen potenziellen Mehrumsatz.

4. Juni 2020: Von Sebastian G____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Also 3% auf alles außer Tiernahrung beim Avioniker. Eine nette Anregung, mal kurzfristig über die Aufrüstung nachzudenken.

Naja am Ende sind das nur ca. 2,6% Rabatt. Da macht der Dollarkurs bei so einem Projekt vermutlich mehr aus. Wegen 2,6% kaufe ich eher nichts was ich nicht ohne auch gekauft hätte...

4. Juni 2020: Von Chris B. K. an Sven Walter

Welches Datum zählt da eigentlich?

  • Bestelldatum?
  • Rechnungsdatum?
  • Lieferdatum?

Hab da eine Bestellung laufen bei der das Rechnungsdatum der Abschlußrechnung wohl rund um den 1. Juli fallen wird. Geliefert wird aber erst Mitte August.

Also macht es jetzt Sinn beim Verkäufer anzurufen, auf das die Rechnung am 1. Juli ausgestellt wird und nicht am 30. Juni?

4. Juni 2020: Von Andreas Ni an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

"Ich glaube, da kommt weniger beim Verbraucher und mehr bei der Schnitzelbranche an..."

Wir sitzen alle im selben Boot. Vielleicht kauft derSchnitzelkneipier ja bei Deinem Arbeitgeber von seinem Mehrerlös deutsche Schrauben anstelle chinesischer Baumarktschrauben :-))) Schwupp profitierst Du ebenso. Vielleicht wird er ja jetzt wieder Kettenraucher und Dein Chef heisst Reemtsma. Oder stellt pharmazeutische Prüfmuster für neue Lungenkrebs-Chemotherapien her oder so. Irgendwo bleibt die Kohle immer bei uns Deutschen.

Ausnahme: der Schnitzelwirt lässt sich von (s)einer Beraterfirma auf den Jungfraueninseln gegen horrende Beratergebühren erklären, wie man deutsche Schweineschitzel auf 5XL-Format weichklopft :-)

4. Juni 2020: Von Sven Walter an Chris B. K.
4. Juni 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Oder vom "letzten Mal" hier:

https://www.hbb-ev.de/HBB-Intern/Intern/pdf/Merkblaetter/USt%202007.pdf

Kurzum: Wichtig ist beim Privatkauf die Verfügungsgewalt über die erworbene Sache. Am 24.12.2020 sich das GTN750 bestellen, das im Januar geliefert wird, hilft nicht. Ggf. kann es sinnvoll sein, die Hardware zu kaufen, und zur Not den Einbau später vorzunehmen.

Kurzum: Wichtig ist beim Privatkauf die Verfügungsgewalt über die erworbene Sache. Am 24.12.2020 sich das GTN750 bestellen, das im Januar geliefert wird, hilft nicht.

Privatkauf des GTN750 im Dezember 2019, Anzahlung im Dezember 2019, Rechnungslegung der Abschlußrechnung rund um den 30.Juni/1. Juli 2020, Lieferung August 2020.

Und jetzt?

  • 16% auf den gesamten Kaufpreis auf Basis des Liefertermins?
  • 19% auf den gesamten Kaufpreis auf Basis der Rechnungsdaten Dezember 2019, Juni 2020?
  • 19% auf die Anzahlung, 16% auf die Abschlußrechnung auf Basis der Rechnungsdaten Dezember 2019 und Juli 2020?

Welcher Termin gilt bei der Lieferung? Absende- oder Ankunftsdatum? Bei Seefracht liegen da ja durchaus Wochen dazwischen. Also was, wenn der Container am 30. Juni am anderen Ende der Welt verladen wird und im August hier eintrudelt?

Ich bin absolut nicht "vom Fach". Ich verstehe die genannten Texte so: Für Teilleistungen, die Du vor dem 1.7.2020 erhalten hast, hat der alte MWSt-Satz zu gelten, auch bei Berechnung nach dem 1.7. Eine Anzahlung Deinerseits im Sinne einer Sicherheitsleistung wäre nach meinem Rechtsgefühl nicht wirksam. Als allererstes würde ich meinen Händler / Dienstleister befragen.

4. Juni 2020: Von Andreas Ni an Chris B. K.

Ich bin auch nicht vom Fach, aber soweit ich "Buchhaltung 101" verstehe, hängt die Umsatzsteuer am Umsatz, und der entsteht nunmal mit dem Anspruch, und dieser mit der Leistung. Also kommt es auf das Leistungsdatum an.

Wobei man sicherlich etwas "Gestaltungsraum" bei der Papierlage hat...

4. Juni 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris _____

wobei bei einer Prüfung durch das Finanzamt dieser "Gestaltungsspielraum" ganz besonders geprüft werden wird, wenn sich durch die Änderung des MwSt.-Satzes eine Vergünstigung ergibt und gegenüber dem Finanzamt haftet der Unternehmer, ggf. auch Jahre später.

Und: EInfuhrumsatzsteuer ist etwas anderes, diese wird vom Zoll erhoben, häufig vom beauftragten Spediteuer vereinnahmt. Der Gestaltungsspielraum hier ist m. M. eher 0 (NULL)...

4. Juni 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Btw: Laut heise.de "Auch soll der Kauf von klimafreundlicheren Lastwagen, Flugzeugen und Schiffen gefördert werden."

Ich befürchte ja, sie meinen damit nicht den Umstieg von Semiole auf DA62 o.ä. :-)

4. Juni 2020: Von Andreas Ni an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Hast Recht: die meinen den Umstieg vom Mickey auf richtige Flugzeuge :-)

(Hatten wir hier schonmal: Wirtschaftlichkeits-Vernunftbekundungen unter dem Thread "Volksflugzeug" :-))


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