Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Ich bin auch nicht vom Fach, aber soweit ich "Buchhaltung 101" verstehe, hängt die Umsatzsteuer am Umsatz, und der entsteht nunmal mit dem Anspruch, und dieser mit der Leistung. Also kommt es auf das Leistungsdatum an.

Wobei man sicherlich etwas "Gestaltungsraum" bei der Papierlage hat...

4. Juni 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris _____

wobei bei einer Prüfung durch das Finanzamt dieser "Gestaltungsspielraum" ganz besonders geprüft werden wird, wenn sich durch die Änderung des MwSt.-Satzes eine Vergünstigung ergibt und gegenüber dem Finanzamt haftet der Unternehmer, ggf. auch Jahre später.

Und: EInfuhrumsatzsteuer ist etwas anderes, diese wird vom Zoll erhoben, häufig vom beauftragten Spediteuer vereinnahmt. Der Gestaltungsspielraum hier ist m. M. eher 0 (NULL)...


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang