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4. Juni 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris _____

wobei bei einer Prüfung durch das Finanzamt dieser "Gestaltungsspielraum" ganz besonders geprüft werden wird, wenn sich durch die Änderung des MwSt.-Satzes eine Vergünstigung ergibt und gegenüber dem Finanzamt haftet der Unternehmer, ggf. auch Jahre später.

Und: EInfuhrumsatzsteuer ist etwas anderes, diese wird vom Zoll erhoben, häufig vom beauftragten Spediteuer vereinnahmt. Der Gestaltungsspielraum hier ist m. M. eher 0 (NULL)...


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