Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Sonstiges | Triebwerk zur Reparatur in den USA, Rücksendung Zoll etc  
23. Dezember 2019: Von Andreas Müller 

Moin,

ich habe meine Turbine gerade zur Reparatur in den USA. Die Kosten dafür sind entsprechend hoch ($$$). Hat jemand Infos, was für Steuern, Zoll bei der Rücksendung fällig werden (Stichwort passive Veredelung). Werden hier lediglich die Teile berücksichtigt oder auch Arbeit (Labor).

Danke,

Andreas

23. Dezember 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Andreas Müller Bewertung: +2.00 [2]

hallo herr müller,

wenn passive veredelung, fällt meines wissens nach die eust der kosten der veredelung an. also der rechnungswert der reparatur, nicht des jetzt wertes + arbeit. bitte beim import genau drauf achten, daß alle dokumente peinlichst genau dem zoll vorgeführt und gelöscht werden, also als erledigt. wenn das eine spedition für sie gemacht hat, weis die als versender was zu tun ist!

nur meine brennkammer heut...

mfg

ingo fuhrmeister

Ok. Ich dachte, ich könnte evtl die Arbeitskosten der Reparatur rausziehen.

Also dann 19% auf die Reparaturrechnung?

so wie ich das noch in erinnerung habe - ja! weil auf der turbine sollte ein sog. nämlichkeitsstempel unabnehmbar vom zoll angebracht sein - wenn nicht....dann...aber die ausführende spedition müßte eigentlich auskunft geben können!

da hat sich der zoll mühe gemacht:

https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Passive-Veredelung/passive-veredelung_node.html

mfg

ingo fuhrmeister

24. Dezember 2019: Von Achim H. an Andreas Müller

Letzlich wird sich der Zoll auf Rechnungen stützen...

25. Dezember 2019: Von Sebastian G____ an Andreas Müller

Ok. Ich dachte, ich könnte evtl die Arbeitskosten der Reparatur rausziehen.

Also dann 19% auf die Reparaturrechnung?

Im besten Fall wenn das Teil zur passiven Veredelung ausgeführt wurde, sonst 19% auf alles nicht nur die Reparatur. Bei einer Turbine würde ich das wirklich als passive Veredelung machen. Bei kleineren Teilen schickt man das einfach als "defekt" weg und dann berechnen die einem auf dem Rückweg normalerweise den Reparaturwert, es bleibt aber ein Restrisiko. Vielleicht könnte man alles was "inspection" ist per separater Rechnung abtrennen. Kann man sich sicher streiten aber das "veredelt" das Teil ja nicht unbedingt nur weil sich in den USA jemand das genau angesehen hat...

6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang