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Ok. Ich dachte, ich könnte evtl die Arbeitskosten der Reparatur rausziehen.

Also dann 19% auf die Reparaturrechnung?

so wie ich das noch in erinnerung habe - ja! weil auf der turbine sollte ein sog. nämlichkeitsstempel unabnehmbar vom zoll angebracht sein - wenn nicht....dann...aber die ausführende spedition müßte eigentlich auskunft geben können!

da hat sich der zoll mühe gemacht:

https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Passive-Veredelung/passive-veredelung_node.html

mfg

ingo fuhrmeister

24. Dezember 2019: Von Achim H. an Andreas Müller

Letzlich wird sich der Zoll auf Rechnungen stützen...

25. Dezember 2019: Von Sebastian G____ an Andreas Müller

Ok. Ich dachte, ich könnte evtl die Arbeitskosten der Reparatur rausziehen.

Also dann 19% auf die Reparaturrechnung?

Im besten Fall wenn das Teil zur passiven Veredelung ausgeführt wurde, sonst 19% auf alles nicht nur die Reparatur. Bei einer Turbine würde ich das wirklich als passive Veredelung machen. Bei kleineren Teilen schickt man das einfach als "defekt" weg und dann berechnen die einem auf dem Rückweg normalerweise den Reparaturwert, es bleibt aber ein Restrisiko. Vielleicht könnte man alles was "inspection" ist per separater Rechnung abtrennen. Kann man sich sicher streiten aber das "veredelt" das Teil ja nicht unbedingt nur weil sich in den USA jemand das genau angesehen hat...

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