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so wie ich das noch in erinnerung habe - ja! weil auf der turbine sollte ein sog. nämlichkeitsstempel unabnehmbar vom zoll angebracht sein - wenn nicht....dann...aber die ausführende spedition müßte eigentlich auskunft geben können!

da hat sich der zoll mühe gemacht:

https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Passive-Veredelung/passive-veredelung_node.html

mfg

ingo fuhrmeister


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