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Wartung | Motor > 2000h -> Problem im Vereins- oder Flugschulbetrieb  
25. September 2019: Von TH0MAS N02N 

Hallo zusammen,

gibt es aus Eurer Sicht irgendwelche Einwände dagegen, eine PA-28 im Vereins-Charterbetrieb und (nicht-kommerziellen) Vereins-ATO-Betrieb über die 2000h TBO Motorlaufzeit hinaus zu betreiben?

Wenn ja -warum? Wenn nein-warum nicht?

Danke für die sachdienlichen Hinweise!

25. September 2019: Von Mark Juhrig an TH0MAS N02N Bewertung: +4.00 [4]

Hallo Thomas,

in der NFL 2-292-16 ist das beschrieben:

https://www.bwlv.de/technischer-betrieb/personalien/alle-downloads/?tx_hdownloads_kdownloads%5Bdownload%5D=380&tx_hdownloads_kdownloads%5Bcontroller%5D=Download&cHash=d56a6ba840179b14e693461cf63a1db7

Auszug: Weiterbetrieb von Geräten und Komponenten oberhalb der von deren Hersteller empfohlenen Betriebszeiten (Time Between Overhaul – TBO) von in zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO) eingesetzten Luftfahrzeugen

Grundsätzlich ist es gem. Teil-M möglich, Geräte und Komponenten oberhalb der in den Herstellerunterlagen genannten empfohlenen TBO weiter zu betreiben, sofern die verbindlichen Anforderungen für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (z.B. aus LTA, ALS, TCDS) dem nicht entgegenstehen.

In jedem Falle sind die anzuwendenden Betriebszeiten in das für das individuelle Luftfahrzeug geltende IHP aufzunehmen (siehe 3.).

Eine allgemeingültige Obergrenze besteht nach den europäischen Bestimmungen nicht. Einer gesonderten Genehmigung durch die zuständige Behörde für den Weiterbetrieb des jeweiligen Luftfahrzeugs bedarf es nicht.

Beste Grüße

Mark

26. September 2019: Von TH0MAS N02N an Mark Juhrig

Hallo Mark,

danke für die Fundstelle. Das dürfte dann ja analog für den normalen Vereinsbetrieb gelten.

Und was bedeutet das hier für den Vorstand (Halter):

"3.1...Der Halter trägt dabei die volle Verantwortung für etwaige Abweichungen von den vom Halter der Musterzulassung der Zelle, der Geräte und der Komponenten herausgegebenen Instandhaltungsempfehlungen wie z. B. die TBO Zeiten"

27. September 2019: Von Michael Söchtig an TH0MAS N02N

Ich bin nur Flugschüler, aber wir haben eine Vereinsmaschine bei der der Motor on Condition weiter betrieben wird - Überholung ist nächstes Jahr geplant. Schulung findet auch auf dem Muster statt.

27. September 2019: Von Mark Juhrig an TH0MAS N02N

es geht ja um das selbsterklärte IHP. Wenn ich ein vom LBA genehmigtes IHP habe und da steht "Quatsch" drinnen, dan haftet das LBA mit, da es das IHP genehmigt hat. Wenn ich es per selbsterklärung freigebe, dann bin ich (Halter) alleine für den Inhalt und dessen Folgen verantwortlich.

Beste Grüße

Mark


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