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27. September 2019: Von Mark Juhrig an TH0MAS N02N

es geht ja um das selbsterklärte IHP. Wenn ich ein vom LBA genehmigtes IHP habe und da steht "Quatsch" drinnen, dan haftet das LBA mit, da es das IHP genehmigt hat. Wenn ich es per selbsterklärung freigebe, dann bin ich (Halter) alleine für den Inhalt und dessen Folgen verantwortlich.

Beste Grüße

Mark


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