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Flugzeugkauf | LN-Reg in Deutschland betreiben  
19. Februar 2019: Von Chris Schu 

Tag Allerseits,

spricht was dagegen eine LN-Reg Maschine in Deutschland zu betreiben?

Mit EASA PPL sollte das Fliegen zumindest mal kein Problem sein. Wie schauts mit JNP und Papierkram aus?

Danke & Gruss,

Christian

19. Februar 2019: Von  an Chris Schu

Da Norwegen EASA Member State ist, würde ich beim Fliegen erst mal keine größeren Schwierigkeiten erwarten. JNP und die reinen Flugzeugpapiere sind halt EASA mit allen Freiheiten.

Norwegen ist auch Schengen-Land, also Ein- und Ausreise des Flugzeugs sollten auch gehen. Aber, Norwegen ist nur assoziiert über EAA und EFTA und nicht EU. Was das für die Zollthematik und die Verzollung beim Reisen durch Europa bedeutet, habe ich überhaupt keine Ahnung. Spontan fällt mir nur ein: wenn das LN- Flugzeug in der EU stationiert wird, muss es EU-versteuert werden. Bleibt es dann da länger als X, dann wird es wahrscheinlich den Versteuertstatus in Norwegen verlieren, wie es umgekehrt nach 3 Jahren ausserhalb der EU ja auch den umgekehrten Status verliert.

Ich kann mir auch vorstellen, dass es bei Passagieren an Bord eines ausserhalb-EU registrierten Flugzeugs mit Ein/Ausreise, Zoll und Versicherung komplex werden könnte. Alleine schon zu klären wer wann unter welches Recht fällt?

19. Februar 2019: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

Norwegen ist auch Schengen-Land, also Ein- und Ausreise des Flugzeugs sollten auch gehen.

Schengen hat nichts mit Flugzeugen und deren Immatrikulation zu tun. Schengen hat nur etwas mit Personen zu tun und es ist egal, in welchem Flugzeug die sich befinden.

Für das Flugzeug selbst ist nur EU/non-EU entscheidend.

19. Februar 2019: Von Chris Schu an Achim H.

ok - danke schonmal...

Nowegen ist EASA staat, kein EU staat.

Das Flugzeug

  • darf ohne Probleme geflogen werden von EASA Scheininhaber
  • muss verzollt (~7%) und versteuert (19%) werden nach Kauf basierend auf dem Kaufwert
  • koennte danach dank EASA nach D-reg umgemeldet werden wenn gewuenscht
  • Darf nicht beliebig lange als LN-Reg in D beheimatet und betrieben werden

Ist das soweit richtig?

Gaebe es andere und bessere Methoden ein LN-reg hier her zu bringen?

19. Februar 2019: Von  an Achim H.

Schengen hat nichts mit Flugzeugen und deren Immatrikuation zu tun. Schengen hat nur etwas mit Personen zu tun und es ist egal, in welchem Flugzeug die sich verbinden.

Für das Flugzeug selbst ist nur EU/non-EU entscheidend.

Ja, für das Flugzeug korrekt und Norwegen ist eben nicht-EU. Ich gehe erst mal davon aus, dass in der Regel das fragliche Flugzeug nicht autonom fliegt, also immer auch jemand drin sitzt und für den können die Themen Schengen und Zoll schon wichtig werden. Das fällt für mich unter die Frage nach dem "Papierkram".

Ich versuche das mal zu erläutern. Nehmen wir an wir fliegen direkt von Hamburg nach Kopenhagen. Dann verlassen wir die EU und Schengen über dem kleinen Streifen für den internationalen Verkehr in der Mitte der Ostsee und reisen kurz danach wieder ein. Ich weiss für den Personenverkehr von EU Bürgern nach dem Schengener Abkommen gibt es eine Ausnahmegenehmigung wenn Start und Ziel beide in der EU liegen, so dass dies soweit legal ist ohne weitere Formalien (ging einher mit der Abschaffung der Grenzübergangserlaubnis, wer erinnert noch das blaue Kärtchen?). Für nicht-EU Flugzeuge und für nicht-EU Bürger kann das aber schon anders ausschauen, die dürfen das meiner Meinung nach nicht automatisch.

Vor Jahren haben die Dänen mal Grenzkontrolle bei Sportbooten zwischen Deutschland und Dänemark durchgeführt und für nicht-EU Bürger war das teils eine sehr schmerzhafte Erfahrung, weil das Wiedereinreisevisum in die EU nicht vorhanden war und ebenso auch für Asylbewerber im schwebenden Verfahren, die die EU während des Verfahrens eigentlich nicht hätten verlassen dürfen.

19. Februar 2019: Von Achim H. an Chris Schu
  • Darf nicht beliebig lange als LN-Reg in D beheimatet und betrieben werden

Doch, darf es.

19. Februar 2019: Von Chris Schu an Chris Schu

habe gerade rausbekommen von der Zoll-Hotline dass Luftfahrzeuge unter 2t zollbefreit sind.

"nur" 19%MwSt sind noetig...

@Achim - wenn ich es als LN-reg hier weiterbetreiben kann. Weisst Du mehr ueber die Komplikationen damit? Kann man allen Papierkram online/remote mache? Ist ueberhaupt einer noetig? Kann es jede normale Werft machen?

19. Februar 2019: Von  an Chris Schu

Was versprichst Du Dir von der LN-Registrierung? Irgendwelche Vorteile gegenüber "D"?

19. Februar 2019: Von Chris Schu an 

Nichts - außer erst mal etwas weniger Aufwand zu Start of Season...

19. Februar 2019: Von  an Chris Schu

Warum "weniger Aufwand"? Momentan scheint mir die D-Zulassung in Europa die beste zu sein ...

19. Februar 2019: Von Chris Schu an  Bewertung: +1.00 [1]

falls ich es wirklich kaufen wuerde, wuerde ich es gerne ueberfuehren und dann fliegen fliegen fliegen - und nicht erst mal dort abmelden, umspritzen, Papierkram machen, anmelden.... Das kann ich im Winter in Ruhe machen.

aber darum gings ja gar nicht.. :)

Vielen Dank fuer Eure super Infos!

19. Februar 2019: Von Achim H. an Chris Schu Bewertung: +1.00 [1]

@Achim - wenn ich es als LN-reg hier weiterbetreiben kann. Weisst Du mehr ueber die Komplikationen damit? Kann man allen Papierkram online/remote mache? Ist ueberhaupt einer noetig? Kann es jede normale Werft machen?

Mit der Werft hat es weniger zu tun, mehr mit der CAMO. Die kann das alles remote erledigen (auf dem Postweg) aber sie muss es auch tun wollen. Meine CAMO musste ich damals dazu "prügeln", G-reg zu machen und da dann viele nach mir kamen, wurde es zur Routine. Vorher mit der CAMO des Vertrauens sprechen oder die norwegische CAMO behalten.

Ich weiss für den Personenverkehr von EU Bürgern nach dem Schengener Abkommen gibt es eine Ausnahmegenehmigung wenn Start und Ziel beide in der EU liegen, so dass dies soweit legal ist ohne weitere Formalien (ging einher mit der Abschaffung der Grenzübergangserlaubnis, wer erinnert noch das blaue Kärtchen?).

Diese Zollbefreieung gilt nur beim Ausflug aus Deutschland, nicht beim Einflug nach Deutschland und auch nicht in anderen Ländern (jedenfalls sind mir keine anderen bekannt). Ein kleiner Vorteil, der in der Praxis vermutlich eher wenig bringt.

20. Februar 2019: Von Thomas Dietrich an Achim H.

Ist es ein EASA Flugzeug oder ein Annex 1 Flugzeug ( alter Annex 2 )

21. Februar 2019: Von Chris Schu an Thomas Dietrich

das werd' ich noch rausfinden..

22. Februar 2019: Von Lutz D. an Chris Schu

Das ist aber eine alles entscheidende Frage. Was für ein Flugzeugtyp ist es denn? Kannst Du doch sofort nachschauen, dann.

22. Februar 2019: Von Chris Schu an Lutz D.

Ja - alles richtig. Kann man nachschauen. Hatte paar andere Dinge um die Ohren.

Die Maule M-5 180C ein EASA Flugzeug und somit sollte die Umschreibung relativ reibungslos laufen.


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