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19. Februar 2019: Von Achim H. an Chris Schu Bewertung: +1.00 [1]

@Achim - wenn ich es als LN-reg hier weiterbetreiben kann. Weisst Du mehr ueber die Komplikationen damit? Kann man allen Papierkram online/remote mache? Ist ueberhaupt einer noetig? Kann es jede normale Werft machen?

Mit der Werft hat es weniger zu tun, mehr mit der CAMO. Die kann das alles remote erledigen (auf dem Postweg) aber sie muss es auch tun wollen. Meine CAMO musste ich damals dazu "prügeln", G-reg zu machen und da dann viele nach mir kamen, wurde es zur Routine. Vorher mit der CAMO des Vertrauens sprechen oder die norwegische CAMO behalten.

Ich weiss für den Personenverkehr von EU Bürgern nach dem Schengener Abkommen gibt es eine Ausnahmegenehmigung wenn Start und Ziel beide in der EU liegen, so dass dies soweit legal ist ohne weitere Formalien (ging einher mit der Abschaffung der Grenzübergangserlaubnis, wer erinnert noch das blaue Kärtchen?).

Diese Zollbefreieung gilt nur beim Ausflug aus Deutschland, nicht beim Einflug nach Deutschland und auch nicht in anderen Ländern (jedenfalls sind mir keine anderen bekannt). Ein kleiner Vorteil, der in der Praxis vermutlich eher wenig bringt.

20. Februar 2019: Von Thomas Dietrich an Achim H.

Ist es ein EASA Flugzeug oder ein Annex 1 Flugzeug ( alter Annex 2 )

21. Februar 2019: Von Chris Schu an Thomas Dietrich

das werd' ich noch rausfinden..

22. Februar 2019: Von Lutz D. an Chris Schu

Das ist aber eine alles entscheidende Frage. Was für ein Flugzeugtyp ist es denn? Kannst Du doch sofort nachschauen, dann.

22. Februar 2019: Von Chris Schu an Lutz D.

Ja - alles richtig. Kann man nachschauen. Hatte paar andere Dinge um die Ohren.

Die Maule M-5 180C ein EASA Flugzeug und somit sollte die Umschreibung relativ reibungslos laufen.


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