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Luftrecht und Behörden | Lärmzuschläge  
15. Oktober 2018: Von Peter S 

Ich frage mich, ob jemand hier ein wenig Licht auf das Thema Lärmzuschläge werfen kann. Ich habe das Thema nämlich noch nicht durchdrungen.

In Düsseldorf ist es beispielsweise so, dass die Lärmzuschläge etwas die Hälfte der Gesamtrechnung ausmachen. Die Abrechnung erfolgt bei bewerteten Typen nach Klassen und meine DA42 befindet sich in direkter Gesellschaft mit dem A320neo und einer ATR72 - eine Lärmklasse über der JU52.

Ich habe es nicht nachgemessen, aber für meine Ohren hört sich das anders an. Nun frage ich mich, wer diese Einordnung vornimmt und nach welchen Kriterein.

Wer weiss es?

15. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Peter S

Zunächst mal darf jeder Flugplatz/Flughafen seine Landegebühren und deren Struktur selbst festlegen, muss sie aber genehmigen lassen. Die meisten verwenden ausschließlich gewichtsabhängige Gebühren, andere - wie Düsseldorf - lassen Lärmemissionen einfließen.

Ich habe mir die Gebührenordnung von Düsseldorf nicht angesehen, bin mir aber ziemlich sicher, dass es eine Referenz zum entsprechenden Grenzwert nach ICAO Annex 16 gibt. Diese Grenzwerte sind gewichtsabhängig! Absolut gesehen darf daher ein A320 mehr Lärm machen als eine C172, da es umweltbezogen besser ist einen A320 Überflug zu ertragen, als 50x C172. Annehmend, dass es beim Luftverkehr um den Transport von Passagieren oder Fracht geht und man eine "Normierung" pro Passagier/Frachtmenge erreichen will.

Ralph Eckhardt hat in der PuF-Ausgabe 02/2018 einen ausführlichen Artikel zu Lärm und dessen Vermeidung geschrieben, in dem auch die unterschiedlichen Lärmmesswerte bzw. -verfahren beschrieben sind.

Bei den Gebühren geht es dann wohl um die Größenordnung der Unterschreitung des Grenzwerts (in dB). Je leiser man im Vergleich zum Grenzwert ist, umso geringer die Gebühren, auch wenn der Grenzwert für einen A320 vielleicht absolut gesehen 20dB (nur eine Beispiel-Zahl, kein reeller Wert) höher ist.

16. Oktober 2018: Von Guido Frey an Mich.ael Brün.ing

Ich bin mir nicht mehr wirklich sicher, ob DUS in die Kategorie fällt:

Es gibt auch Flugplätze, die eigene stationäre Lärm-Messanlagen betreiben und die Einstufung der verschiedenen Typen anhand der dort gewonnenen Messwerte betreiben.

16. Oktober 2018: Von Peter Klant an Mich.ael Brün.ing

Leider gibt es auch Flugplätze, die Lärmzuschläge nur nach Flugzeugtyp machen, ganz unabhängig davon, wie laut die individuelle Maschine ist. So wurde meine Arrow schon mal als (beliebige) PA28R eingestuft, unabhängig davon, dass meine modifizierte Maschine mit erhöhtem Lärmschutz viel leiser ist...

17. Oktober 2018: Von Peter S an Mich.ael Brün.ing

Vielen Dank für die top Erläuterungen und den Hinweis auf den Artikel! Den hatte ich seinerzeit einfach nicht wahrgenommen.

Auch die Abhängigkeit zum Gewicht war mir nicht klar. Allerdings habe im ICAO Annex 16 Volume 1 nachgelesen: für Propeller-Flugzeuge zwischen 600kg und 8.618kg ist kein Gewichtsfaktor angesetzt. Es scheint also wohl noch mindestens einen weiteren Faktor zu geben, wenn die JU52 eine Lärmklasse unter der DA42 angesiedelt wird ;)

17. Oktober 2018: Von Peter Schneider an Peter S

Das Gewicht einzubeziehen macht ja gar keinen Sinn. Denn die Lärmkategorie beruht ja auf der Lärmmessung, z.B. früher nach Kapitel 10 (Start-Steigflugprofil), bei dem die Lärmemission im Meßprofil ja abhängt von MTOW und jeweiligem Flugzeug mit Vortriebsanlage.


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