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29 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | IR Checkflug mit ausländischer EASA-Lizenz  
29. August 2018: Von Gerald Heinig 

Hallo liebe Foristen,

aus gegebenem Anlass möchte ich in die Runde fragen, ob jemand hier eine ausländische (am besten Tschechische) EASA-Lizenz hat (PPL oder CPL) mit IR-Berechtigung und seinen Checkflug anerkannt bekommen hat.

Mir ist nämlich gesagt worden, daß ein IR-Checkflug für eine Tschechische (CPL) Lizenz nur von einem Tschechischen Prüfer von der Tschechischen CAA anerkannt wird. Genauer gesagt: von einem von der Tschechischen CAA anerkanntem IRE.

Ist das allgemein so?

Z.B. Wenn ich eine Französische CPL/IR habe, muß dann der IRE auch eine Französische EASA-Lizenz haben?

29. August 2018: Von Achim H. an Gerald Heinig

Ja, das stimmt schon. Nur kann sich jeder EASA IRE bei jeder EASA CAA anerkennen lassen. Im Normalfall muss er eine Lizenzkopie einreichen.

29. August 2018: Von Gerald Heinig an Achim H.

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort Achim.

Heißt also, daß es theoretisch gehen müsste, es aber für die meisten Inhaber eines deutschen IREs uninteressant sein wird, sich in Tschechien bei der CAA anzumelden. Folglich wird's recht wenige davon geben und macht eine Tschechische Lizenz mit IR für deutsche Piloten ziemlich umständlich und teuer, da man für den Checkride nach Tschechien muß.

Schade :(

29. August 2018: Von Achim H. an Gerald Heinig

Finde doch mal raus, wie der Prozess bei der tschechischen CAA abläuft. Dann machst Du es dem IRE einfacher.

Das zugrundeliegende Problem ist, dass eine CAA natürlich schauen muss, wer die Prüfung abgenommen hat und wie es mit dessen Berechtigung aussieht. Wäre zu einfach, wenn es eine europäische Datenkbank gäbe...

29. August 2018: Von Florian S. an Achim H.

So lange Ausstellen und Führen der Lizenz nationale Verantwortung ist, kann man den nationalen Behörden nicht vorwerfen, dass sie zumindest theoretisch überprüfen können wollen, wer in ihrem Namen Berechtigungen verlängert.

Wenn man das ändern wollte, dann müssten wir die nationalen Luftfahrtbehörden abschaffen und alles in die Hand einer EU-Behörde legen. Aber 1.) sieht es in Europa gerade nicht danach aus, als hätte so eine Initiative Erfolg und 2.) bin ich mir nicht sicher, ob dadurch irgendwas besser würde wenn man sich die Leistung schon existierender EU-Behörden so anschaut...

29. August 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Eine pan-EASA-Datenbank würde das auf einfachste Weise lösen. Jede CAA kann Zertifikate jeder anderen einfach prüfen. So wie die FAA seit Jahren LBA-Lizenzen innerhalb eines halben Tages überprüfen kann.

29. August 2018: Von Lutz D. an Florian S. Bewertung: +4.00 [4]

Wir haben uns schon sehr daran gewöhnt, dass es für alle Lebensbereiche Behörden geben muss, die nach dem Rechten (nach den Rechten - in both meanings - wäre vielleicht besser) sehen müssen.

Konzepte wie self-regulation sind aus unserem Denken offenbar verschwunden.

Und dazu: mit der gleichen Logik hat man jahrelang versucht, ausländische Kaminkehrer auszusperren.

Das Behördenvertrauen sollte mal vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es reicht völlig aus, einzugreifen, wenn etwas schief läuft. Dann ließe sich schon recht einfach und mit gutem Willen prüfen, ob ein ausländischer Examiner eine ordentliche Berechtigung hatte.

Bin gespannt, wie man in Deutschland mit den DTO und deren Selbsterklärung vor Tätigkeitsaufnahme umgehen wird. Das kann eigentlich gar nicht funktionieren. Und bald wird man uns dann hier erklären, wie man als nationale Behörde legal (gemeint ist: legalistisch) Sinn und Ansinnen dieser europäischen Regelung zu umgehen gedenkt.

29. August 2018: Von Tobias Schnell an Achim H.

Ist es eigentlich in allen Ländern so, dass Prüferberechtigungen nicht in die Lizenz eingetragen werden, so wie jede andere Berechtigung auch? Der Grund dafür erschließt sich mir irgendwie nicht.

29. August 2018: Von Erik N. an Lutz D.

Konzepte wie self-regulation sind aus unserem Denken offenbar verschwunden.

Das Behördenvertrauen sollte mal vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es reicht völlig aus, einzugreifen, wenn etwas schief läuft.

Das sind ja schon wirklich extrem radikale Theorien, die Du hier propagierst :) Dann müsste man ca. 40% aller Beamten nach Hause schicken. Was machen die dann ?

29. August 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Konzepte wie self-regulation sind aus unserem Denken offenbar verschwunden.

Und dazu: mit der gleichen Logik hat man jahrelang versucht, ausländische Kaminkehrer auszusperren.

Das Behördenvertrauen sollte mal vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es reicht völlig aus, einzugreifen, wenn etwas schief läuft. Dann ließe sich schon recht einfach und mit gutem Willen prüfen, ob ein ausländischer Examiner eine ordentliche Berechtigung hatte

Das ist abstrakt immer einfach gesagt, aber wie würde denn eine "self regulation" im konkreten Fall aussehen?

So einen "Unsinn" wie Fluglizenzen ganz abschaffen und nur im "Unfall-Fall" prüfen, ob der Pilot sich eigentlich für diesen Flug hinreichen ausbilden hat lassen?
Das würde faktisch dazu führen, dass nicht mehr der Regulator sondern Versicherungen die Regeln der Flugausbildung definieren und das Forum hier voll von Klagen über böse Versicherungen wäre, die mich nicht versichern wollen, obwohl ich doch ein soo toller Pilot bin.

Es dem Bewerber um eine Lizenz selber überlassen, zu prüfen, ob sein Checker das eigentlich abzeichnen darf?
Auch super! Dann mache ich einen CPL, beginne eine Laufbahn als Pilot und 3 Jahre später stellt sich zufällig heraus, dass mein Checker das gar nicht durfte und ich verliere meine ganze Existenz!
Ist selbstregulierend - aber nicht das, was ich haben möchte.

Zudem finde ich, dass wir uns als Piloten gar nicht so sehr beschweren dürfen: Die Tatsache, dass es für unsere Lizenzen und Berechtigungen "freie Prüfer" gibt, die selbständig Prüfungen abnehmen könne ist schon deutlich liberaler, als das z.B. beim sehr viel weniger komplexen Autoführerschein geregelt ist.

Dass die nationalen CAAs alle Daten zu vergebenen Lizenzen in eine europäische Datenbank einpflegen, die dann wiederum von allen CAAs eingesehen werden kann wäre sicher eine inhaltlich sinnvolle Regelung - aber in Zeiten in denen Internetforen ihre Privatnachricht-Funktion abschalten müssen, weil sich User über den Datenschutz beschweren, wäre die Halbwertszeit so einer Initiative wahrscheinlich auch nur sehr kurz...

29. August 2018: Von Florian S. an Tobias Schnell

Ist es eigentlich in allen Ländern so, dass Prüferberechtigungen nicht in die Lizenz eingetragen werden, so wie jede andere Berechtigung auch? Der Grund dafür erschließt sich mir irgendwie nicht.

Ist das denn noch so? Ich dachte, dass hätte sich mit der FCL geändert?

Der Grund, warum sie vor EASA-Zeiten nicht in die Lizenz eingetragen wurden, ist relativ offensichtlich: Damals war "Prüfer" formal keine Berechtigung wie eine Lizenz, Class- oder Typerating, sondern die Prüfer wurden vom LBA als solche berufen. Folglich gehörte das auch nicht in die Lizenz. Das hat sich mit EASA geändert.

29. August 2018: Von Gerald Heinig an Achim H.

Finde doch mal raus, wie der Prozess bei der tschechischen CAA abläuft. Dann machst Du es dem IRE einfacher.

Das zugrundeliegende Problem ist, dass eine CAA natürlich schauen muss, wer die Prüfung abgenommen hat und wie es mit dessen Berechtigung aussieht. Wäre zu einfach, wenn es eine europäische Datenkbank gäbe...

Stimme Dir zu: ich glaube, das Problem ist hier nicht, daß die tschechische CAA ausländische Prüfer generell verbietet. Sie will wahrscheinlich einfach nur sicher sein, daß jemand der sich IRE schimpft es auch tatsächlich ist. Das müßte ich mal in Ruhe herausfinden.

29. August 2018: Von Ulrich Dr. Werner an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Guten Tag zusammen

Diese Datenbank ist vorige Woche mit Veröffentlichung der neuen Grundverordnung VO (EU) 2018/1139 als Nachfolgedokument der VO(EG) 216/2008 angewiesen worden. Artikel 74 ist die Quelle, mit dem schönen Namen Informationsspeicher.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

29. August 2018: Von Alexander Patt an Florian S.

"Das würde faktisch dazu führen, dass nicht mehr der Regulator sondern Versicherungen die Regeln der Flugausbildung definieren..."

Das ist doch jetzt schon häufig der Fall, ich fliege z.B. halbwegs regelmäßig mit Flugverrückten, die zwar formal alle Bedingungen zum Bewegen ihres neuen Spielzeugs erfüllen, aber dennoch, und zwar als Auflage der jeweiligen Versicherung, eine (ebenfalls von der Versicherung festgelegte) Anzahl von Stunden in FI-Begleitung absolvieren müssen.

29. August 2018: Von Florian S. an Alexander Patt

Bei manchen Flugzeugen kann ich das auch nachvollziehen - auch wenn ich gleich wieder als "obrigkeitshörig" abgestempelt werde finde ich, dass eben eine Zwischenstufe zwischen dem sehr breiten SEP-CR und einzelnen TRs fehlt.

Wenn ich mir überlege, dass jemand der diese Woche 12 Stunden C-Falke und davon eine Stunde mit Fluglehrer fliegt im Extremfall bis August 2021 gar nicht mehr fliegen braucht und trotzdem legal in eine SR22 oder Malibu steigen und losfliegen darf, dann ist das schon "bemerkenswert".
Da ist nachvollziehbar, dass eine Versicherung dieser SR22 oder PA-46 eigene Anforderungen stellt...

29. August 2018: Von Achim H. an Florian S. Bewertung: +7.00 [7]

Ich darf mit 1h VW Polo vor 25 Jahren morgen auch in einen Bugatti Veyron steigen und damit mit 320km/h über die Autobahn fahren.

Nur wer gibt mir einen? Wer würde dem Falken-Piloten eine Malibu geben? Welches Problem versuchst Du wieder mal mit möglichst viel Vorschrift und Verbot zu lösen?

29. August 2018: Von Alexander Patt an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Genau darum geht es doch: sogar über die gesetzlichen Regelungen hinaus schauen verschiedenste Instanzen achtsam aufeinander und versuchen sicheres Fliegen, basierend auf gesundem Menschenverstand, zu gewährleisten - mehr Regulierung ist doch überhaupt nicht erforderlich...

29. August 2018: Von  an Achim H.

Vor allem: Wer tut das, wenn er sich nicht gerade umbringen will?

29. August 2018: Von RotorHead an Gerald Heinig Bewertung: +2.00 [2]

Die EASA gibt ein "Examiner Differences Document" heraus, aktuelle Version 10 vom 4.7.2018. In diesem Dokument wird veröffentlicht, was Prüfer, die nicht vom lizensierenden Staat anerkannt sind, dürfen bzw. nicht düfen. Außerdem sind dort ggf. Verfahrensweisen veröffentlicht, auch was ggf. die Zuteilung eines Prüfers betrifft.

Bei tschechischen Lizenzen ist der Einsatz eines nicht von Tschechien anerkannten Prüfers möglich. wenn das mindestens 15 Tage vor der Prüfung beantragt wird.

29. August 2018: Von Tim Harris an Gerald Heinig Bewertung: +1.00 [1]

Die EASA hat in einem Dokuemnt gesammelt wie die einzelnen Behörden die Prüfungen abwickeln und was geht (und wie):

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Examiner%20Differences%20Document_version_10_2018.pdf

Einfach nachschauen.

29. August 2018: Von Tobias Schnell an Florian S.

Ist das denn noch so?

Sonst würde ich nicht fragen...

29. August 2018: Von Gerald Heinig an Tim Harris

@Rotorhead und @Tim Harris:

Ganz herzlichen Dank für diese sehr nützliche Information!

Das Einzige was mich jetzt noch interessiert ist: akzeptieren die nur tschechische Prüfer, die nicht in der Liste sind oder beliebige Prüfer, die nicht drin sind. Ich vermute Letzteres...

29. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Gerald Heinig

Letzteres. Das von Tim verlinkte Examiners Differences Document ist das Nachschlagewerk für jeden EASA-Prüfer. Das "Other examiners" bezieht sich somit auf jeglichen "anderen Prüfer mit EASA-Lizenz und Prüferberechtigung".

Michael

30. August 2018: Von Boris K. an Mich.ael Brün.ing

Hallo Gerald,

ich hatte bis vor einen Monat eine CZ Lizenz, die ich dann in eine deutsche Transformiert habe – aufgrund genau solcher Umstände. Es ist alles sehr klar in dem EASA Examiner Differences Document beschrieben, jedoch tun sich die entsprechenden „examiner“ schwer etwas in eine „andere“ Lizenz als die sie kennen einzutragen.

Du hast in CZ Rubrik des Examiner Differences Document die nötigen Links auf die Prüfer. Dort ist die Liste aller in CZ veröffentlicht, das ist der einfache Fall.

Der andere ist, dass du zwei Wochen vor deinem Termin (lieber so weit wie möglich im Voraus) die CZ CAA – Hr. Horak oder sein Büro kontaktierst und dein Training auf Verlängerung einreichst (Kopien des Flugbuches), zusammen mit deiner Lizenz-Kopie, Medical und die des Prüfers. Sie sagen dir, dass es ok ist und du anschliessend das

https://www.caa.cz/forms/application-and-report-forms

à Application and Report Form & MPA Training, Skill Test or Proficiency Check for ATPL, MPL and Type Ratings

einreichen muss, unterschrieben vom Prüfer. Dabei darf der Prüfer in deine Lizenz schreiben aber, wie oben bereits beschrieben, sie sich alle damit sehr schwer tun (aus verschiedenen Gründen). Dieses Prozedere musst du jährlich wiederholen aufs Neue.

Mir persönlich war immer der Aufwand zu hoch und ständig die Diskussionen mit den Prüfern über dieses Thema, daher habe ich zum LBA direkt gewechselt und für 170 EUR die Lizenz transferiert. Stelle dabei noch den Eintrag auf LPC6 Deutsch, weil du ja sonst nicht offiziell in Deutschland auf kleinen Plätzen landen darfst. Der Prozess läuft schnell und in der Regel nach 3 Wochen hast du deine neue Lizenz in Briefkasten. Das ist meine Empfehlung an dich.

Bei Fragen sonst immer gerne.

Schöne Grüsse,

Boris

30. August 2018: Von Gerald Heinig an Boris K.

Hallo Boris,

sehr interessanter Beitrag, vielen Dank. Zeigt mal wieder die kleinen Unterschiede zwischen Theorie und Realität.

Was ich nicht verstehe ist:

Dabei darf der Prüfer in deine Lizenz schreiben aber, wie oben bereits beschrieben, sie sich alle damit sehr schwer tun (aus verschiedenen Gründen). Dieses Prozedere musst du jährlich wiederholen aufs Neue.

Wieso muß das jedes Jahr wiederholt werden? Ich hätte gedacht (ich weiß, naiv...) daß wenn der Prüfer einmal in der tschechischen Datenbank drin ist, man ihn immer wieder benutzen kann. Oder hast Du immer die Prüfer gewechselt?

Und dann das idiotische, aber wichtige Detail mit dem schxxx Language Proficiency Deutsch. Daran habe ich natürlich nicht gedacht...


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