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Flugzeugkauf | EU VAT über Dänemark -- Status prüfen  
27. Oktober 2017: Von Achim H. 

Wie prüft man, ob für ein N-reg Flugzeug, welches 2006 über Dänemark in die EU importiert wurde, der Status "free circulation" immer noch rechtsgültig besteht?

Ich meine mich zu erinnern, dass bestimmte Imports dieser Art nachträglich als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurden während andere bis heute halten.

Im konkreten Fall liegt dem Piloten ein originales gestempeltes Formular des dänischen Zolls in dänischer Sprache vor, in dem der Import des Flugzeugs 2006 im Namen der EU bestätigt wurde. Das Flugzeug war 2006 bis 2014 in UK, danach in USA und regelmäßig in Europa.

Das Flugzeug wurde von einer Delaware Inc. neu gekauft, von dieser in Dänemark importiert und ist weiterhin im Eigentum dieser Inc. Der aktuelle juristische Eigner ist also der vom dänischen Formular.

Kennt jemanden einen Juristen, der dazu kompetent Auskunft geben kann?

27. Oktober 2017: Von Karl Lang an Achim H.

Achim,

die Firma, die mit Abstand die grösste Erfahrung in diesen Themen hat, ist OPMAS in Aarhus www.opmas.dk

Frag nach Frank Hansen (lieben Gruss von mir). Er kann Dir kompetent und umfassend antworten.

27. Oktober 2017: Von Achim H. an Karl Lang

Hallo Karl,

danke für die Antwort. OPMAS ist doch aber genau die Firma, gegen die vorgegangen wurde und vorgegangen wird wegen rechtsmissbräuchlicher Gestaltung. Dazu gab es in Deutschland vor ein paar Jahren mehrere Hausdurchsuchungen, u.A. bei Röder in Egelsbach.

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2012,11,29,11,1657437

Sind die wirklich die richtige Quelle?

Gruß,

Achim

27. Oktober 2017: Von Sebastian G____ an Achim H.

Der aktuelle juristische Eigner ist also der vom dänischen Formular.

Das klingt komisch, musste nicht die Dänische Firma den Import machen, sonst wäre doch sofort Einfuhrumsatzsteuer angefallen?

27. Oktober 2017: Von Achim H. an Sebastian G____

Es gibt die folgenden 3 Parteien:

1) "Exporteur": der britische Flugzeugdistributor (Flugzeug fabrikneu)

2) "Empfänger": US Inc. Flugzeugeigentümer c/o Danlaw Air Services Dänemark

3) "Repräsentant": Danlaw Air Services Dänemark

8. Februar 2022: Von Marc Staiger an Achim H.

Hallo zusammen,

gibt es zu diesem Thema neue Erkenntnisse? Ist der Rechtsstreit mit OPMAS inzwischen entschieden?

Ich schaue mir auch gerade einen Flieger an, der 2019 über Dänemark importiert wurde, was mir nicht ganz geheuer ist.

Gibt es ein ein-eindeutiges Kriterium/Dokument, das eine free-circulation unwiderruflich bestätigt oder kann das bei einem Import über Dänemark potentiell immer nachträglich zu Problemen führen?

Freue mich über Fakten :)

Grüße,

Marc

8. Februar 2022: Von Guido Frey an Marc Staiger

Ich muss vorwegschicken, dass ich ein Laie auf dem Gebiet des Zolls bin. Also bitte ich, das folgende mit einer gesunden Skepsis zu betrachten:

Ich wurde 2014 mal mit einem N-registrierten Flugzeug in Hamburg vom Zoll kontrolliert. Dort wurde ich nach der "AT-Nummer" für die Einfuhr gefragt. Diese Nummer wird wohl beim Import durch den Zoll vergeben. Im Zollsystem wird dann der Import- und auch folgende Exportvorgänge zur entsprechenden Ware unter dieser Nummer gespeichert (so die damaliger Erklärung der Zollbeamten, sofern ich das rtichtig verstanden habe...)

Vielleicht wäre es eine Idee, den Verkäufer nach der AT-Nummer zu fragen und dann beim örtlichen Zollamt mal höflich fragen, ob die in Ihrem System darunter etwas finden können?

8. Februar 2022: Von Thomas Seel an Marc Staiger

Hallo Marc,

ich wäre bei solchen Konstrukten immer sehr Vorsichtig, vorne weg, es ist immer eine genaue Einzefallprüfung notwendig und ich kann für meine Aussagen auch keine Haftung übernehmen. Was ich über den zollrechtlichen Status gelernt habe, kann man bei N-Reg Flugzeugen diesen Status leicht wieder verlieren, wenn das Flugzeug über einen gewissen Zeitraum außerhalb dem EU Zollraum war.

Ich habe einmal einem Eigner geholfen, der seine Einfuhrnachweise verloren hatte und nur dadurch wieder bekommen hat, daß ein genauer Nachweis über den Verbleib der Sache und den damaligen Kaufprozess vorgelegt werden konnte. Die Zollbehörde und der Importeuer hatten keine Dokumente mehr, da vor einigen Jahren das EDV-System umgestellt wurde. Im Zweifel wäre die Einfuhrumsatzsteuer nochmals fällig geworden. Spätestens bei einem Eintrag in ein EASA Register, wäre es vermutlich zu Problemen gekommen, da hier meine Annahme ist, dass der zollrechtliche Status von der eintragenden Behörde mit abgeprüft wird.

Beste Grüße

Thomas

8. Februar 2022: Von Achim H. an Marc Staiger

Es gibt (bzw. gab) ein EU-Formular über den Import der Ware namens T2L

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Statusnachweis/Nachweise-Unionscharakters/T2L-Handelspapiere-Manifest/t2l-handelspapiere-manifest_node.html

Wenn man dieses mit Stempel vom Zoll in Dänemark hat, dann ist die Ware erst einmal im freien Verkehr und das gilt überall. Einen deutschen Aspekt gibt es nicht, denn die EU ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum.

Beim Kauf eines Flugzeugs innerhalb der EU hat man mit dem Zoll erst einmal nichts zu tun. Sollte irgendwo auf einem Flugplatz in irgendeinem EU-Land der Zollstatus geprüft werden (extrem selten in Deutschland), so dient dieses Formular als Nachweis. Das wird die Prüfer zufriedenstellen. Sollten sie der Ansicht sein, das Formular wäre von den dänischen Behörden falsch ausgestellt worden, müssten sie ein aufwändiges Verfahren einleiten. Warum sollten sie das tun? Die 0%-Importe waren nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich, nur ganz bestimmte Konstellationen und das müsste dann im Einzelfall von den Behörden nachgewiesen werden.

Ein Flugzeug mit EU-VAT-paid Status ist übrigens nicht 19% teurer als eines ohne, sondern vielleicht 10%. Damit kann man das (geringe) Restrisiko gut tragen.

9. Februar 2022: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Ein Flugzeug mit EU-VAT-paid Status ist übrigens nicht 19% teurer als eines ohne, sondern vielleicht 10%.

Wie ist das zu verstehen? Bezieht sich das auf den Marktpreis oder auf die zu leistenden Abgaben?

9. Februar 2022: Von Alex Stoeldt an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Sollte irgendwo auf einem Flugplatz in irgendeinem EU-Land der Zollstatus geprüft werden (extrem selten in Deutschland), so dient dieses Formular als Nachweis.

Würde ich so nicht unterschreiben, Achim. Wenn der Zöllner auf Wangerooge Langeweile hat (oder es woher auch immer mitbekommt), dass da ein N-Flieger auf dem Hof steht, dann kontrolliert er den gern mal...

9. Februar 2022: Von Achim H. an Bernhard Tenzler

Flugzeuge mit EU VAT Paid sind meist teurer als gleichwertige ohne diesen Status aber eben nicht um diese 19%, sondern weniger.

Einem gewerblichen Käufer bringt es gar nichts und beim Weiterverkauf hat das Flugzeug dann sogar den Status verloren.

9. Februar 2022: Von Marc Staiger an Thomas Seel

Hi Thomas,

der besagte Flieger hat tatsächlich bereits eine EASA-Registrierung ("OK"). Kann das als Garantie für einen sauberen Einfuhr-Prozess angesehen werden oder schauen die anderen EU-CAAs nicht so genau hin, wie unser LBA?

Danke,

Marc

9. Februar 2022: Von Guido Frey an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
„Sollte irgendwo auf einem Flugplatz in irgendeinem EU-Land der Zollstatus geprüft werden (extrem selten in Deutschland)“

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Zoll in Hamburg (Zuständig ist das Amt in Itzehoe) jedes bisher noch nicht in Hamburg gelandete Privatflugzeug mit nicht-EU-Registrierung standardmäßig auf seinen Zollstatus überprüft. Bei mir geschah dies 2014. Die Kontrolle war höflich und in angenehmen Sinne korrekt, aber ich hatte die Dokumente nicht sofort parat und musste sie erstmal organisieren.

Die Zöllner berichteten mir, dass sie eine Liste mit bereits kontrollierten Kennzeichen führen würden, damit sie nicht unnötigerweise mehrfach kontrollieren müssten. Nach dieser ersten Kontrolle bin ich dann in Hamburg auch nicht mehr in dieser Hinsicht kontrolliert worden.
23. August 2022: Von Alex Stoeldt an Guido Frey

Bei uns vorgestern übrigens auch passiert in Wangerooge. Der Zöllner freundlich und korrekt, ihm die entsprechende Seite aus dem Bordbuch gezeigt, und das war es,

Auf die Aussage hin, dass der Flieger schon x-mal (acuh mit dem Voreigner) auf Wangerooge war- meinte er, der Flieger wäre in seiner Liste noch nicht abgehakt gewesen. Kann auf anderen Inseln wohl auch unabhänging davon noch passieren, wie ich von einem Fliegerkameraden gehört habe, und das legt wohl nahe, daß da jeder wohl seine eigene Liste führt...

23. August 2022: Von Achim H. an Alex Stoeldt
Was genau ist "die entsprechende Seite aus dem Bordbuch"?
23. August 2022: Von Alex Stoeldt an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Nicht ganz korrekt ausgedrückt- vorne in der Bordbuchhülle in einer der Klarsichtfolien eine Kopie von der Verzollungserklärung des Vor-Vor-Eigners. Is doch klar.. ;)

24. August 2022: Von Achim H. an Alex Stoeldt
Ja, das grüne EU Formular.

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