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8. Februar 2022: Von Thomas Seel an Marc Staiger

Hallo Marc,

ich wäre bei solchen Konstrukten immer sehr Vorsichtig, vorne weg, es ist immer eine genaue Einzefallprüfung notwendig und ich kann für meine Aussagen auch keine Haftung übernehmen. Was ich über den zollrechtlichen Status gelernt habe, kann man bei N-Reg Flugzeugen diesen Status leicht wieder verlieren, wenn das Flugzeug über einen gewissen Zeitraum außerhalb dem EU Zollraum war.

Ich habe einmal einem Eigner geholfen, der seine Einfuhrnachweise verloren hatte und nur dadurch wieder bekommen hat, daß ein genauer Nachweis über den Verbleib der Sache und den damaligen Kaufprozess vorgelegt werden konnte. Die Zollbehörde und der Importeuer hatten keine Dokumente mehr, da vor einigen Jahren das EDV-System umgestellt wurde. Im Zweifel wäre die Einfuhrumsatzsteuer nochmals fällig geworden. Spätestens bei einem Eintrag in ein EASA Register, wäre es vermutlich zu Problemen gekommen, da hier meine Annahme ist, dass der zollrechtliche Status von der eintragenden Behörde mit abgeprüft wird.

Beste Grüße

Thomas

9. Februar 2022: Von Marc Staiger an Thomas Seel

Hi Thomas,

der besagte Flieger hat tatsächlich bereits eine EASA-Registrierung ("OK"). Kann das als Garantie für einen sauberen Einfuhr-Prozess angesehen werden oder schauen die anderen EU-CAAs nicht so genau hin, wie unser LBA?

Danke,

Marc


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