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Luftrecht und Behörden | UK Annex II Flugzeug mit in D ausgestellter EASA Lizenz  
5. Januar 2017: Von Alexander Stendel 

Hallo in die Runde!

In Zeiten von EASA, Brexit usw noch mal ne Frage an die Experten:

Darf ich mit meiner von D ausgestellten EASA Lizenz (PPL SEP) ein G zugelassenes Annex-II Flugzeug fliegen? (Bei der CAA steht da ja explizit "non-EASA" nter dem Eintrag "EASA Category".)

In D dürfte ich es wohl fliegen, wie ist es aber mit dem Rest von Europa und in UK selbst?

Gruß

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6. Januar 2017: Von Achim H. an Alexander Stendel

Zwischen einer in UK und einer in Deutschland ausgestellten EASA-Lizenz gibt es keinen Unterschied. Es sind beides EU-Lizenzen, völlig gleichwertig.

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Alexander Stendel

Vorherigen Beitrag gelöscht da inhaltlich falsch: Ich habe auf Artikel 148 der United Kingdom Air Navigation Order verwiesen. Korrekt ist aber, wie Christof unten schrieb, Artikel 150: https://www.legislation.gov.uk/uksi/2016/765/article/150/made

6. Januar 2017: Von  an Marcel W.

Ist bei Annex II Flugzeugen die erforderliche Piloten-Qualifizierung nicht in den Flight Conditions des Flugzeugs geregelt? Relevant wäre dann, was die zulassende Behörde in den FC's dokumentiert und das ist eben der Erfüllungsgrad zum "non-EASA" Bereich der Lizenz.

Wolfgang

6. Januar 2017: Von Markus Doerr an Marcel W.

Dies würde aus meiner Sicht bedeuten, dass Du deine D-Lizenz in UK anerkennen lassen musst wenn Du UK-registrierte Non-EASA-Flugzeuge fliegen möchtest.

Wie sollte das gehen? Man darf nur eine EU Lizenz haben (ich hatte mal 2 für ein halbes Jahr). Die CAA hat kein Problem mit einer nicht UK aber EASA Licence.

Um sicher zu gehen müßte man eine NPPL in UK erwerben. Das ist nur Papierkram und ein bisschen Geld, wenn man eine EASA PPL hat.

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Markus Doerr

Man darf in der Tat nur einen EASA-PPL haben, aber was Alexander vermutlich benötigt ist ein nationaler UK-PPL (NPPL). Da dieser keine EU/EASA-Lizenz ist könnte er den parallel halten. Oder er zieht seine Lizenz halt nach UK um und hat dann seinen UK-EASA-Schein welcher ja den nationalen UK-PPL beinhaltet.

In CAP804 (https://publicapps.caa.co.uk/docs/33/CAP804April2015REFONLY.pdf) steht ab Seite 619, wie man den NPPL erhalten kann. Zwar ist anscheinend ein Upgrade auf den EASA-PPL vorgesehen, aber dort steht nirgends wie man aus einem Non-UK EASA-PPL einen UK NPPL macht. Vielleicht ist es schlichtweg das falsche Dokument.... (ich bin da sicherlich kein ausgewiesener Experte).
Ich würde mich nicht wundern wenn dieser Fall schlichtweg nicht vorgesehen war und man dann unter Anrechnung seiner Erfahrung (vorhandener EASA-PPL) eine Prüfung ablegen muss (siehe Seite 621, Punkte 3.5 Credits from Flying Training und 3.6 Theoretical Knowledge Requirements).

Die UK hat sicherlich kein Problem mit Non-UK EASA-Lizenzen generell, aber die Frage ist ja wie es dann aussieht mit UK-registrierten Annex II-Flugzeugen. Dafür bräuchte der Pilot ja eine Lizenz aus dem Ausstellungsland, in dem die Maschine registriert ist. Daher kam ich auf die Vermutung dass die Lizenz (in diesem Fall in UK) formell anerkannt werden müsste. Und das sollte in der Tat eher eine Formsache sein...

Hilfreich dürfte auch diese Seite sein: https://www.nationalprivatepilotslicence.co.uk/ und vor allem https://www.nationalprivatepilotslicence.co.uk/help.php

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Marcel W.

Artikel 148 ist hier völlig falsch - es geht um Flugzeuge, die NICHT in GB zugelassen sind, in der Frage geht es aber um ebensolche.

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Alexander Stendel

Die Antworts ist ganz einfach - du kannst mit deiner Deutschen EASA-Lizenz jedes UK Annex II fliegen, und zwar ohne jede Formalität.

ANO Artikel 137 sagt, dass Du eine Lizenz "granted or rendered valid under this order" brauchst

ANO Artikel 150 (1) und (3) sagen dann, dass eine Part-FCL EASA lizenz (wie auch andere ICAO-lizenzen "rendered valid" sind.

https://www.legislation.gov.uk/uksi/2016/765/article/150/made

Guten Flug!

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Christof Edel

Vorherigen Beitrag gelöscht da inhaltlich falsch...

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Christof Edel

Ahhhh - bis Artikel 150 bin ich nicht vorgedrungen. Sorry für mein Wirrwarr; wieder etwas dazugelernt!

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Marcel W.

GB hat schon vor EASA-Zeiten im Privatflug jede ICAO-Lizenz ohne Papierkram einfach anerkannt, der derzeitige Stand erreicht genau das fuer die nicht EASA Flugzeuge. Leider kann kein Land mehr das für EASA-Flugzeuge machen, seitdem die Hoheit bei den EASA-regeln liegt

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Christof Edel

Prima dass die UK so vorgehen. Aber... Wenn er ausserhalb DE oder UK mit der G-registrierten Maschine fliegen will, braucht er dann nicht doch die UK-Lizenz (es sei denn das entsprechende Drittland hat eine vergleichbar entspannte Anerkennung der deutschen Lizenz)?

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Marcel W.

Nein, er braucht nur eine Lizenz, die vom Land, in dem das Flugzeug registriert ist, annerkannt ist. Das sind die zwei Grundregeln für den internationalen Flug: Ein Flugzeug, dass nach ICAO-Regeln lufttüchtig und zugelassen ist, und eine Lizenz nach ICAO-Regeln, die vom Registrierungsland bestimmt wird.

Grossbritannien sagt, jede ICAO-Lizenz und jede EASA Part-FCL lizenz reicht (das ist fuer den LAPL noetig), und das war's dann, egal wo der Flieger fliegt.

Im Vergleich dazu sagt die FAA, dass jede ICAO-Lizenz reicht, aber nur im AusstellungsLAND, und damit ist es bei N-Registrierten Fliegern halt anders, und du darfst ein N-Flugzeug nur in Deutschland fliegen, wenn Du einen Deutschen PPL hast.

EASA sagt, das Papierkram fuer die Annerkennung von Drittlizenzen erforderlich ist, und dan ist es halt fuer alle EASA-Flugzeuge so, da sie leider den Wahnbürokraten in Köln unterstellt sind.

6. Januar 2017: Von Markus Doerr an Christof Edel

GB hat schon vor EASA-Zeiten im Privatflug jede ICAO-Lizenz ohne Papierkram einfach anerkannt

Hat sie nicht. Ich musste eine Prüfung in Luftrecht und Human factors machen + Prüfungsflug um eine JAR Lizenz zu erhalten.

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Markus Doerr

Wenn du eine Lizenz wolltrst... brauchtest du aber nicht. Artikel 62 des alten ANO. War allerdings leicht eingeschränkt auf VFR, IFR im Kontrollierten LUftraum und damit auch Nachtflug im kontrollierten Luftraum waren nicht erlaubt.

Von diesem Recht habe ich persönlich mehrere Jahre gebrauch gemacht, als eine D-Lizenz noch nicht JAR war. Erat als es mir zu dumm wurde, die Verlängerung mit deutschem Medical zu machen, habe ich dann auch mit 3 Theoriepryfungen und zwei Praxisprüfungen (bitte radiotelephony nicht vergessen...) eine UK-JAR lizenz gemacht. Da war UK schon JAR, D aber noch nicht, sonst hätte ich die JAR-Lizenzbehörde wechseln können.

8. Januar 2017: Von Markus Doerr an Christof Edel

FTROL brauchst du nicht wenn du ein dt. AZF hattest.


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