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6. Januar 2017: Von Christof Edel an Marcel W.

Nein, er braucht nur eine Lizenz, die vom Land, in dem das Flugzeug registriert ist, annerkannt ist. Das sind die zwei Grundregeln für den internationalen Flug: Ein Flugzeug, dass nach ICAO-Regeln lufttüchtig und zugelassen ist, und eine Lizenz nach ICAO-Regeln, die vom Registrierungsland bestimmt wird.

Grossbritannien sagt, jede ICAO-Lizenz und jede EASA Part-FCL lizenz reicht (das ist fuer den LAPL noetig), und das war's dann, egal wo der Flieger fliegt.

Im Vergleich dazu sagt die FAA, dass jede ICAO-Lizenz reicht, aber nur im AusstellungsLAND, und damit ist es bei N-Registrierten Fliegern halt anders, und du darfst ein N-Flugzeug nur in Deutschland fliegen, wenn Du einen Deutschen PPL hast.

EASA sagt, das Papierkram fuer die Annerkennung von Drittlizenzen erforderlich ist, und dan ist es halt fuer alle EASA-Flugzeuge so, da sie leider den Wahnbürokraten in Köln unterstellt sind.


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