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6. Januar 2017: Von Christof Edel an Alexander Stendel

Die Antworts ist ganz einfach - du kannst mit deiner Deutschen EASA-Lizenz jedes UK Annex II fliegen, und zwar ohne jede Formalität.

ANO Artikel 137 sagt, dass Du eine Lizenz "granted or rendered valid under this order" brauchst

ANO Artikel 150 (1) und (3) sagen dann, dass eine Part-FCL EASA lizenz (wie auch andere ICAO-lizenzen "rendered valid" sind.

https://www.legislation.gov.uk/uksi/2016/765/article/150/made

Guten Flug!

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Christof Edel

Ahhhh - bis Artikel 150 bin ich nicht vorgedrungen. Sorry für mein Wirrwarr; wieder etwas dazugelernt!

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Marcel W.

GB hat schon vor EASA-Zeiten im Privatflug jede ICAO-Lizenz ohne Papierkram einfach anerkannt, der derzeitige Stand erreicht genau das fuer die nicht EASA Flugzeuge. Leider kann kein Land mehr das für EASA-Flugzeuge machen, seitdem die Hoheit bei den EASA-regeln liegt

6. Januar 2017: Von Marcel W. an Christof Edel

Prima dass die UK so vorgehen. Aber... Wenn er ausserhalb DE oder UK mit der G-registrierten Maschine fliegen will, braucht er dann nicht doch die UK-Lizenz (es sei denn das entsprechende Drittland hat eine vergleichbar entspannte Anerkennung der deutschen Lizenz)?

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Marcel W.

Nein, er braucht nur eine Lizenz, die vom Land, in dem das Flugzeug registriert ist, annerkannt ist. Das sind die zwei Grundregeln für den internationalen Flug: Ein Flugzeug, dass nach ICAO-Regeln lufttüchtig und zugelassen ist, und eine Lizenz nach ICAO-Regeln, die vom Registrierungsland bestimmt wird.

Grossbritannien sagt, jede ICAO-Lizenz und jede EASA Part-FCL lizenz reicht (das ist fuer den LAPL noetig), und das war's dann, egal wo der Flieger fliegt.

Im Vergleich dazu sagt die FAA, dass jede ICAO-Lizenz reicht, aber nur im AusstellungsLAND, und damit ist es bei N-Registrierten Fliegern halt anders, und du darfst ein N-Flugzeug nur in Deutschland fliegen, wenn Du einen Deutschen PPL hast.

EASA sagt, das Papierkram fuer die Annerkennung von Drittlizenzen erforderlich ist, und dan ist es halt fuer alle EASA-Flugzeuge so, da sie leider den Wahnbürokraten in Köln unterstellt sind.

6. Januar 2017: Von Markus Doerr an Christof Edel

GB hat schon vor EASA-Zeiten im Privatflug jede ICAO-Lizenz ohne Papierkram einfach anerkannt

Hat sie nicht. Ich musste eine Prüfung in Luftrecht und Human factors machen + Prüfungsflug um eine JAR Lizenz zu erhalten.

6. Januar 2017: Von Christof Edel an Markus Doerr

Wenn du eine Lizenz wolltrst... brauchtest du aber nicht. Artikel 62 des alten ANO. War allerdings leicht eingeschränkt auf VFR, IFR im Kontrollierten LUftraum und damit auch Nachtflug im kontrollierten Luftraum waren nicht erlaubt.

Von diesem Recht habe ich persönlich mehrere Jahre gebrauch gemacht, als eine D-Lizenz noch nicht JAR war. Erat als es mir zu dumm wurde, die Verlängerung mit deutschem Medical zu machen, habe ich dann auch mit 3 Theoriepryfungen und zwei Praxisprüfungen (bitte radiotelephony nicht vergessen...) eine UK-JAR lizenz gemacht. Da war UK schon JAR, D aber noch nicht, sonst hätte ich die JAR-Lizenzbehörde wechseln können.

8. Januar 2017: Von Markus Doerr an Christof Edel

FTROL brauchst du nicht wenn du ein dt. AZF hattest.


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