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6. Januar 2017: Von Christof Edel an Markus Doerr

Wenn du eine Lizenz wolltrst... brauchtest du aber nicht. Artikel 62 des alten ANO. War allerdings leicht eingeschränkt auf VFR, IFR im Kontrollierten LUftraum und damit auch Nachtflug im kontrollierten Luftraum waren nicht erlaubt.

Von diesem Recht habe ich persönlich mehrere Jahre gebrauch gemacht, als eine D-Lizenz noch nicht JAR war. Erat als es mir zu dumm wurde, die Verlängerung mit deutschem Medical zu machen, habe ich dann auch mit 3 Theoriepryfungen und zwei Praxisprüfungen (bitte radiotelephony nicht vergessen...) eine UK-JAR lizenz gemacht. Da war UK schon JAR, D aber noch nicht, sonst hätte ich die JAR-Lizenzbehörde wechseln können.

8. Januar 2017: Von Markus Doerr an Christof Edel

FTROL brauchst du nicht wenn du ein dt. AZF hattest.


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