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Luftrecht und Behörden | D-reg im Ausland  
18. September 2016: Von J Stroede 

Hallo,

Ich denke über den Kauf eines D zugelassenen Fliegers nach, wohne aber selber im benachbarten Ausland. Ein Blick auf die LBA Webseite zeigt, dies sollte problemlos möglich sein (für EU Bürger). Man muß nur einen Beauftragten / Postempfänger in Deutschland benennen. Ist das wirkilich so einfach ?

Kennt jemand die Umstände aus eigener Erfahrung ? Gibt es bei oder nach der Registrierung des Flugzeugs beim LBA Komplikationen oder unangenehme Überraschungen ?

Vielen Dank - Jürgen

18. September 2016: Von Achim H. an J Stroede

Es gibt sehr viele D-regs im Ausland, das ist überhaupt kein Problem -- vor allem wenn man die Sprache beherrscht. Ich würde ein Flugzeug nur umregistrieren, wenn es dafür sehr gute Gründe gibt.

Selbst die rein auf der Papierlage erfolgte und in der Theorie äußerst einfache Umregistrierung meines Flugzeugs von D-reg nach G-reg war ein mittlerer administrativer Albtraum!

18. September 2016: Von Robert Hartmann an J Stroede

hier ist das Formular dazu: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/T4/Formulare/LBANr14.html?nn=693036

Die Adresse wird übrigens sehr selten angeschreiben. Ich z.B. habe in 7 Jahren einmal Post bekommen.

18. September 2016: Von Lutz D. an J Stroede

Hallo Jürgen,

ja, als in Belgien lebender Deutscher hielt ich bereits mehrere Dreg Flugzeuge. Alles tatsächlich völlig unproblematisch, nur eben dieses Postempfänger ist zu bezeichnen (und er muss den Antrag auch mit unterschreiben).

Bei UL/Annex2-Fliegern musst Du bedenken, dass nur deutsche Prüfer die JNP machen können. Bei EASA-Fliegern ist Sitz von CAMO und Werft egal.

19. September 2016: Von Thomas Endriß an J Stroede

Ich habe meine Bölkow nach Slowenien verkauft. Der Käufer hat sie D-Registriert behalten. Ich war in dem Fall der Postempfänger. Wird aber nur für die Erstausstellung der Zulassungsurkunde benutzt. Danach geht alles direkt an den Halter ins Ausland.

Grund ist der, dass früher direkt ins Ausland verschickte Zulassungsurkundenn dann nicht oder verzögert bezahlt wurden.

In meinem Fall wurde die Zulassung des Käufers an mich auch per Nachnahme verschickt, die meines neuen Flugzeuges kam normal per Rechnung :-)

Der neue Besitzer ist übrigens voll des Lobes über den Service des LBA. Die kommunizieren auf englisch mit ihm und seien sehr hilfsbereit.

19. September 2016: Von J Stroede an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Nun dann vielen Dank an alle. Ist also wirkllich wenigstens einmal einfacher als gedacht. Eure Antworten haben wirklich geholfen. VG


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