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19. September 2016: Von Thomas Endriß an J Stroede

Ich habe meine Bölkow nach Slowenien verkauft. Der Käufer hat sie D-Registriert behalten. Ich war in dem Fall der Postempfänger. Wird aber nur für die Erstausstellung der Zulassungsurkunde benutzt. Danach geht alles direkt an den Halter ins Ausland.

Grund ist der, dass früher direkt ins Ausland verschickte Zulassungsurkundenn dann nicht oder verzögert bezahlt wurden.

In meinem Fall wurde die Zulassung des Käufers an mich auch per Nachnahme verschickt, die meines neuen Flugzeuges kam normal per Rechnung :-)

Der neue Besitzer ist übrigens voll des Lobes über den Service des LBA. Die kommunizieren auf englisch mit ihm und seien sehr hilfsbereit.

19. September 2016: Von J Stroede an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Nun dann vielen Dank an alle. Ist also wirkllich wenigstens einmal einfacher als gedacht. Eure Antworten haben wirklich geholfen. VG


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