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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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darf der Copi für den PIC funken
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31. Mai 2016: Von Guido Frey an Erik N. Bewertung: +5.00 [5]

Erik,

sinnvoll ist eine vorherige eindeutige Regelung:

In manchen Flugbetrieben liegt die Entscheidung zu einem Go-Around z. B. bis 1000 ft AGL beim PIC. Darunter muss ein Go-Around geflogen werden, wenn irgendein aktives Crewmitglied "Go-Around" ausruft. Sollte der Go-Around dann vom Pilot Flying nicht durchgeführt werden, so gilt dies als "Pilot Incapacitation", was dann eine Übernahme durch den Pilot Monitoring nach sich zieht. Glücklicherweise gibt es durch diese eindeutige Festlegung keine wirklichen Fälle mehr, in denen ein Go Around unter 1000 ft vom PIC verweigert würde...

31. Mai 2016: Von  an Flieger Max L.oitfelder

Hi,

Junior SFO: Literarische Freiheit, also Blödsinn (war aber mit Absicht geschrieben). Das Andere: CRP bei KLM und CX hat zwar seine Simchecks, fliegt aber nie unter FL 200. Ob die Regelungen der Chinesen so sinnvoll sind? Tja, lieber einen, der wirklich gut Englisch kann und für situational awareness in JFK und CDG sorgt als 3 andere, die halbgar für schicke taxiway incidents sorgen, die wir auf Youtube genießen.

1. Juni 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an  Bewertung: +1.00 [1]

Das berühmte youtube-Video in JFK mit Air China ist ein gutes Beispiel wie man aus einem kleinen Problem ein größeres macht, da hätte der Controller auch deeskalierend wirken können.

In manchen Ländern habe ich auch das Gefühl, dass umso schneller gesprochen wird je schlechter Englisch beherrscht wird.

1. Juni 2016: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder

@ Max, da gibt es in Barcelona eine Controllerin wenn man von Frankreich kommt, die spricht "Englisch" wie ein Maschinengewehr und ist sehr lat, aber auf Sondersachen wie "Request decend due to lost of cabin pressure" eher ratlos ist. Es ist immer nur diese, die auffällt. Ggf kennst du sie ja auch "vom Funk".

1. Juni 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Nein, kenne ich nicht-hatte aber noch keinen Druckverlust ;-)

1. Juni 2016: Von  an Flieger Max L.oitfelder

In der Tat; aber nehmen wir mal an, es wäre eine Dreiercrew und einer spräche super Englisch, weil er z.B. US Inlandschinese war (der sich nicht von einem Feeder ausnehmen lassen wollte und daher direkt in China arbeiten gegangen ist), wären wir zwar um das Beispiel ärmer, aber die Gefahr von Runway incursions wäre geringer.

Zudem könnte der auf langweilen langen Legs (also fast allen?) live Sprachunterricht geben, so dass die anderen auch besser werden. Dolmetscher, Spraschlehrer, Cruise Relief Pilot, alles in einem ;-).

Ich musste mich mal sehr konzentrieren, mich ziemnlich lange mit einem äußerst herzlichen, pensionierten Thai Jumbocaptain zu unterhalten, der den Flugfunk an einem AL-Platz machte. Letzteren verstand man perfekt, das flüssige Gespräch hatte schon so seine Hemmnisse.

1. Juni 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an  Bewertung: +1.00 [1]

Die größere Gefahr ging früher davon aus (ich hoffe, das hat sich gebessert...) dass die chin. Kapitäne kein Wort Englisch verstanden und auch das ECAM (Elektron. Checklist am Airbus) nicht lesen konnten sondern sich das SCHRIFTBILD einprägten. Beim Typerating war es dementsprechend auch der chin. Dolmetscher der sich am Besten auskannte-der machte den Kurs ja,auch mehrmals pro Jahr..

4. Juni 2016: Von Aristidis Sissios an Roland Schmidt Bewertung: +1.00 [1]

In meinem Flugzeug habe ich das ganz einfach gelöst, indem ich den Steuerknüppel des Co ausgebaut habe - so kann es erst gar nicht zu Diskussionen kommen :-)

Wurde tatsächlich für so ein Grund das Yoke rechts entfernt, dann würde ich bei Dir nur einsteigen wollen, wenn Türe links vorhanden ist. Egal wie gesund man ist, in einem (Not)Fall (Herz-, Hirn-Schlag, Vergiftung etc., was auch immer ein Anfall) müsste ich, um das Flugzeug samt restlichen Besatzung zu retten, Dich durch die linke Tür rausschmeißen.

Ob die Tür in der Luft geöffnet werden kann und wie, ist ein andere Geschichte, reicht aber für Argument da einzusteigen.

Nicht persönlich gemeint!

4. Juni 2016: Von Lutz D. an Aristidis Sissios

Die Kabinenbreite aller SEP lässt es eigentlich zu, rechtssitzend das linke Steuer zu bedienen. Musst Du mal ausprobieren. Tandemseater ist dann was anderes...

7. Juni 2016: Von Ulrich Hagmann an Lucas D.....

Weil es so schön deutsch ist und sich bei den anderen Themen gerade nicht so viel tut noch eine abschließende Frage in die Runde:
Ich (AZF-Inhaber) bin vor mehreren Jahren (daher verjährt) mit einem BZF 2-Inhaber von einem unkontrollierten Flugplatz in Deutschland zu einem unkontrollierten Flugplatz in Österreich als Passagier mitgeflogen.
Der Pilot mit BZF 2 hat dabei im Anflug auf den unkontrollierten Flugplatz in Österreich genauso deutsch gefunkt wie im Anflug auf seinen unkontrollierten Heimatflugplatz in Deutschland.

Jetzt muß ich feststellen, dass dieser Flug so überhaupt nicht hätte durchgeführt werden können.
Denn:

- Mit BZF 2 darf man deutsch nur in Deutschland funken (steht so, glaube ich, in der BZF2 so drin);

- Ich als mitfliegender AZF-Inhaber hätte aber auch nicht funken dürfen, weil ja der Pilot selber alle erforderlichen Berechtigungen besitzen muß.

Das bereitet mir jetzt aber nachträglich echt ein schlechtes Gewissen. Oder sehe ich da etwas verkehrt?

7. Juni 2016: Von Stefan K. an Ulrich Hagmann Bewertung: +1.00 [1]

War das vor 1945..... dann war es Ok.... :-))

7. Juni 2016: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Obwohl, im Doppelraab...

In der SR20/22 auch schwer vom rechten Sitz aus

8. Juni 2016: Von Ulrich V. an Ulrich Hagmann

Deutsche Funkzeugnisse werden von Österreich explizit anerkannt. Nicht nur BZF2 sondern auch die der Bootfahrer. Finde aber leider gerade nicht den Link zum Dokument!

Edit: Gefunden Text

9. Juni 2016: Von Johannes König an Ulrich V.

Vorsicht, das BZF2 berechtigt nur zum Funken auf deutsch. In der von dir zitierten Quelle steht aber explizit:

und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen

Das ist ja beim BZF2 ja gerade nicht der Fall. Und das mit dem Deutsch im Ausland ist auch so eine Sache für sich. Speziell in Tirol oder in der Schweiz muss man ja an jedes Wort noch ein "chrr" anhängen, sonst versteht einen keiner ;-)

9. Juni 2016: Von Ulrich V. an Johannes König

sorry, war eine veraltete Version! Habe den Link korrigiert und jetzt stimmt es.

Vermutlich gilt die Regelung aber nur für süddeutsche Dialekte!

9. Juni 2016: Von Johannes König an Ulrich V.

Hallo Ulrich,

den alten Link würde ich durchaus auch stehen lassen, den er zeigt die frühere Rechtslage. Viele meinungsbildende Akteure in der Luftfahrt (Fluglehrer, aber auch der ein oder andere Prüfer und Beamte) kennen auch heute nur die alte Regelung.

Auch mir ist vor 3 Jahren noch erzählt worden, mit einem BZF2 dürfe man nicht ist deutschsprachige Ausland, weil die Gültigkeitsgrenze territorial (Deutschland) und nicht sprachlich (deutsch) sei. Bis heute früh war ich auch selbst noch auf diesem Wissensstand. War für mich aber nie von Belang, da ich direkt das BZF1 gemacht habe, und kurz danach auch AZF...

Viele Grüße

Johannes

9. Juni 2016: Von Wolfgang Lamminger an Johannes König

zur rechtlichen Lage in Deutschland:

Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)

Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 29.10.2015

§ 2 Arten der Flugfunkzeugnisse

(2) Welches der in Absatz 1 aufgeführten Zeugnisse jeweils erforderlich ist, richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. [...]

  1. das BZF II, bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache auszuüben;

[...]

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/flugfunkv_2008/gesamt.pdf

9. Juni 2016: Von Malte Höltken an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Deutschland kann nunmal nicht festlegen, ob das BZF woanders anerkannt wird...

9. Juni 2016: Von Johannes König an Malte Höltken

Beim BZF1 und AZF ist dieser Passus "innerhalb der Bundesrepublik Deutschland" nicht dabei. Warum dann die Einschränkung beim BZF2?

9. Juni 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken

... die FlugFunkV gilt laut Paragraph 1 ja ohnehin nur in Deutschland. Von daher ist die Einschränkung eines BZF2 auf VFR-Flüge innerhalb Deutschlands irgendwie nicht konsistent.

Tobias

9. Juni 2016: Von Malte Höltken an Johannes König

Da musst Du denjenigen fragen, der das da reingeschrieben hat. Ich könnte mir aber vorstellen, daß die Antwort irgendwas mit den durch die ICAO vorgegebenen Sprachen zu tun hat. Überdies glaube ich, daß man in recht wenig Ausland mit Deutsch wirklich weit kommt.

9. Juni 2016: Von Johannes König an Malte Höltken

Malte,

durch deinen Post hast du suggeriert, dass du den tieferen Sinn hinter dieser Regelung kennst. Übrigens gibt es durchaus Gegenden, wo man auf deutsch funken kann. Österreich mag zwar aufgrund seiner Größe manchmal als 17. Bundesland verspottet werden, trotzdem machts Spaß, da zu fliegen :-)

Und zum Thema Anerkennung nationaler Lizenzen im Ausland: Ich bin mir sicher, dass du keinen französischen, italienischen oder spanischen Führerschein für den Auto machst, nur weil du mal in diese Länder reist. Der dt. Führerschein wird anerkannt, und das war auch schon so bevor es die EU-Plastikkarten gab. Würde nun also auf jedem deutschen Führerschein "Nur gültig in der BRD" stehen, wäre das eher unpraktisch ;-)

Viele Grüße

Johannes

11. Juni 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Ulrich V.

Sooo einfach ist das in Österreich wohl auch wieder nicht:

"Im Ausland ausgestellte gültige Funker-Zeugnisse können auf Antrag anerkannt werden, wenn.."

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012896

11. Juni 2016: Von Ulrich V. an Flieger Max L.oitfelder

...es sei denn, diese stammen aus der europäischen Union! Dann siehe oben.

Oder wie auch immer....


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