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8. Juni 2016: Von Ulrich V. an Ulrich Hagmann

Deutsche Funkzeugnisse werden von Österreich explizit anerkannt. Nicht nur BZF2 sondern auch die der Bootfahrer. Finde aber leider gerade nicht den Link zum Dokument!

Edit: Gefunden Text

9. Juni 2016: Von Johannes König an Ulrich V.

Vorsicht, das BZF2 berechtigt nur zum Funken auf deutsch. In der von dir zitierten Quelle steht aber explizit:

und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen

Das ist ja beim BZF2 ja gerade nicht der Fall. Und das mit dem Deutsch im Ausland ist auch so eine Sache für sich. Speziell in Tirol oder in der Schweiz muss man ja an jedes Wort noch ein "chrr" anhängen, sonst versteht einen keiner ;-)

9. Juni 2016: Von Ulrich V. an Johannes König

sorry, war eine veraltete Version! Habe den Link korrigiert und jetzt stimmt es.

Vermutlich gilt die Regelung aber nur für süddeutsche Dialekte!

9. Juni 2016: Von Johannes König an Ulrich V.

Hallo Ulrich,

den alten Link würde ich durchaus auch stehen lassen, den er zeigt die frühere Rechtslage. Viele meinungsbildende Akteure in der Luftfahrt (Fluglehrer, aber auch der ein oder andere Prüfer und Beamte) kennen auch heute nur die alte Regelung.

Auch mir ist vor 3 Jahren noch erzählt worden, mit einem BZF2 dürfe man nicht ist deutschsprachige Ausland, weil die Gültigkeitsgrenze territorial (Deutschland) und nicht sprachlich (deutsch) sei. Bis heute früh war ich auch selbst noch auf diesem Wissensstand. War für mich aber nie von Belang, da ich direkt das BZF1 gemacht habe, und kurz danach auch AZF...

Viele Grüße

Johannes

9. Juni 2016: Von Wolfgang Lamminger an Johannes König

zur rechtlichen Lage in Deutschland:

Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)

Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 29.10.2015

§ 2 Arten der Flugfunkzeugnisse

(2) Welches der in Absatz 1 aufgeführten Zeugnisse jeweils erforderlich ist, richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle. [...]

  1. das BZF II, bei Flügen nach Sichtflugregeln den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache auszuüben;

[...]

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/flugfunkv_2008/gesamt.pdf

9. Juni 2016: Von Malte Höltken an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Deutschland kann nunmal nicht festlegen, ob das BZF woanders anerkannt wird...

9. Juni 2016: Von Johannes König an Malte Höltken

Beim BZF1 und AZF ist dieser Passus "innerhalb der Bundesrepublik Deutschland" nicht dabei. Warum dann die Einschränkung beim BZF2?

9. Juni 2016: Von Tobias Schnell an Malte Höltken

... die FlugFunkV gilt laut Paragraph 1 ja ohnehin nur in Deutschland. Von daher ist die Einschränkung eines BZF2 auf VFR-Flüge innerhalb Deutschlands irgendwie nicht konsistent.

Tobias

9. Juni 2016: Von Malte Höltken an Johannes König

Da musst Du denjenigen fragen, der das da reingeschrieben hat. Ich könnte mir aber vorstellen, daß die Antwort irgendwas mit den durch die ICAO vorgegebenen Sprachen zu tun hat. Überdies glaube ich, daß man in recht wenig Ausland mit Deutsch wirklich weit kommt.

9. Juni 2016: Von Johannes König an Malte Höltken

Malte,

durch deinen Post hast du suggeriert, dass du den tieferen Sinn hinter dieser Regelung kennst. Übrigens gibt es durchaus Gegenden, wo man auf deutsch funken kann. Österreich mag zwar aufgrund seiner Größe manchmal als 17. Bundesland verspottet werden, trotzdem machts Spaß, da zu fliegen :-)

Und zum Thema Anerkennung nationaler Lizenzen im Ausland: Ich bin mir sicher, dass du keinen französischen, italienischen oder spanischen Führerschein für den Auto machst, nur weil du mal in diese Länder reist. Der dt. Führerschein wird anerkannt, und das war auch schon so bevor es die EU-Plastikkarten gab. Würde nun also auf jedem deutschen Führerschein "Nur gültig in der BRD" stehen, wäre das eher unpraktisch ;-)

Viele Grüße

Johannes

11. Juni 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Ulrich V.

Sooo einfach ist das in Österreich wohl auch wieder nicht:

"Im Ausland ausgestellte gültige Funker-Zeugnisse können auf Antrag anerkannt werden, wenn.."

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012896

11. Juni 2016: Von Ulrich V. an Flieger Max L.oitfelder

...es sei denn, diese stammen aus der europäischen Union! Dann siehe oben.

Oder wie auch immer....


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