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Luftrecht und Behörden | EASA ORO.FTL  
1. April 2016: Von Winthir Brunnbauer 

Ich bin ein bissl irritiert: Schreibt doch der Jan in der aktuellen Ausgabe unter Titel "Flugdienst- und Ruhezeiten nach EASA ORO.FTL": "Eine solche Derogation [der VO (EU) 83/2014] hat die Bundesrepublik bei der EU-Kommission auch angezeigt. Bei uns tritt ORO.FTL also am 17. Februar 2017 in Kraft. Für die Implementierung müssen jedoch die Flugbetriebshandbücher geändert werden. Das dauert. Zeit also, sich mit dem in Zukunft geltenden Recht zu befassen." und beschreibt dann im Anschuss die Anwendung für Medical Flights...!?!

Unter https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/FTL.html wird groß verkündet und auch umgesetzt: "Die Verordnung gilt ab dem 18. Februar 2016 für alle Luftfahrtunternehmen in der EU, mit Ausnahme von so genannten "Lufttaxi-Flügen", medizinischen Notfalleinsätzen, Flügen mit einem Piloten sowie Flügen mit Hubschraubern. Hier gelten der Abschnitt Q der OPS 1 und/oder die nationalen Vorschriften, das heißt die 1. und 2. DV LuftBO, weiter."

Somit sind quasi alle non-scheduled Flüge ausgenommen und verbleiben zunächst bei EU-OPS Subpart Q, bis es eine dementsprechende Verordnung gibt, die nicht vor Ende diesen Jahres zu erwarten ist.

Was soll uns dieser Artikel sagen? Oder hab ich hier grundsätzlich was nicht verstanden?

1. April 2016: Von Jan Brill an Winthir Brunnbauer

Naja, ist nicht das erste Mal, dass etwas widersprüchlich gergelt ist in Europa. In der offiziellen Liste der EASA steht für die Bundesrepublik eine generelle Derogation, ohne Ausnahme:

https://www.easa.europa.eu/document-library/regulations/opt-out-from-regulations

Ich würde mich im Zweifel an die EASA-Publikation halten. Die ist vom 10.3., also etwas aktueller. In der Praxis aber auch eher egal, weil nur die großen Flugbetriebe nicht von der Mitteilung des LBA erfasst sind.

viele Grüße,
Jan Brill

2. April 2016: Von Winthir Brunnbauer an Jan Brill

Hallo Jan, wo steht das genau?

Die Tabelle ist "for imformation purpose only" und die compentent authority (also unser LBA) führt aus und ist somit für uns bindend. Aber genau in der Zeile für 83/2014 ist bei Deutschland der Haken nicht gesetzt, also keine Abweichung...! Warum sollte das LBA eine Veröffentlichung herausgeben, in der steht, dass die FTL ab Februar 2016 anzuwenden sei, diese aber nach deinen Aussagen noch nicht gültig sein soll, obwohl sie für die scheduled Airlines (LH, AirBerlin, etc.) doch schon seit dem Sommerfahrplan 2016 ungesetzt ist?

Außerdem steht in 965/2012, Article 8: "2. By way of derogation from paragraph 1, air taxi, emergency medical service and single pilot CAToperations by aeroplanes shall be subject to Article 8(4) of Regulation (EEC) No 3922/91 and Subpart Q of Annex III to Regulation (EEC) No 3922/91 and to related national exemptions based on safety risk assessments carried out by the competent authorities.". Es bleibt also zunächst unabhängig der ORO.FTL für uns alles beim Alten. Dafür steckt eine andere Kommission noch ihre Köpfe zusammen unter der Arbeitsgruppe RMT.0429 (Airtaxi).

Grüße, Winthir

2. April 2016: Von Jan Brill an Winthir Brunnbauer

Hallo Herr Brunnbauer ... ich bitte um Entschuldigung, ich habe eine alte Version verlinkt. Hier die aktuelle vom März 2016 mit dem Haken bei "Reg.83/2014, amending Reg.965/2012" für "Germany" gesetzt.

Den Link oben habe ich geändert, damit keine weiteren Missverständnisse passieren.

MfG
Jan Brill

P.S. Die Website vom LBA ebenfalls nur "for imformation purpose only" ;-)



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Opt-outs-to-965-2012800-201383-2014379-2014.xlsx
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