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Sonstiges | Reisekosten steuerlich geltend machen?  
30. April 2015: Von Alexander Callidus 
Ich dachte, mich an Threads dazu zu erinnern, finde sie aber nicht mehr:

Die Kosten einer beruflich veranlassten Reise als Angestellter kann man als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Auto und Bahn werden steuerlich problemlos anerkannt.

Unter welchen Bedingungen ist die Verwendung eines (sonst zu 90% privat genutzten) eigenen Fliegers schon mal anerkannt worden? Gegenargument des FA könnte sein, daß ein offensichtlich als Hobby betriebenes teures Verkehrsmittel nicht von der Allgemeinheit finanziert werden muss. Selbst wenn ich den Wertverlust nicht mitrechne, ist eine Reise in meinem Flieger doppelten so teuer wie Business-Class oder grob dreimal so teuer wie Abrechnung nach Kilometerpauschale oder die Bahn.

Klar ist die Sache, wenn die Flugverbindungen mit Linie sehr schlecht wären oder die Bahn unzumutbar. Aber sonst, wenn es Alternativen gibt? Was ja immer geht: die Kosten mit dem Auto nach Kilometerpauschale angeben, sofern man die Reise an sich belegen kann.

Also, hat das jemand ab und an gemacht?
30. April 2015: Von  an Alexander Callidus
Kann denn ein Kleinflugzeug ein übliches Verkehrsmittel für einen Angestellten sein?
30. April 2015: Von Alexander Callidus an 
üblich nicht, Verkehrsmittel ja.
30. April 2015: Von  an Alexander Callidus
So wie ich mein Finanzamt kenne, ist damit der Ofen sofort aus - nix üblich, nix anrechenbar.
30. April 2015: Von Matthias Klein an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Also, ich habe in den vergangenen Jahren des öfteren die Kosten für ein gechartertes Luftfahrzeug (von mir geflogen) einschließlich der Nebenkosten (Landegebühren, Anfluggebühren etc.) beim Finanzamt geltend gemacht - obwohl ich Angestellter bin. Die Termine waren Tagungen, Vorstellungsgespräche und Akquisitionstermine. Ich habe in keinem Fall Schwierigkeiten mit dem Finanzamt gehabt. Wie es bei einem eigenen Luftfahrzeug aussieht, weiß ich allerdings nicht. Da aber viele privat genutzte Luftfahrzeug in Besitz-GmbH's gehalten werden (allein schon wegen der Umsatzsteuer), spricht doch wohl nichts dagegen, wenn die Manfred Müller Air Charter GmbH dem Manfred Müller für die geschäftliche Nutzung des Luftfahrzeugs eine entsprechende Rechnung ausstellt (die dieser natürlich auch tatsächlich bezahlt).
30. April 2015: Von Niklas Schön an Alexander Callidus

Hi Alexander, hierzu gab es neulich ein Urteil des hessischen FG, nachzulesen auf der Seite der AOPA: https://aopa.de/aktuell/ein-schraeger-fall-ein-schraeges-urteil.html

VG

30. April 2015: Von  an Alexander Callidus Bewertung: +3.00 [3]
Hallo Alexander,

aus meiner Praxis als Angestellter, Einzelunternehmer und schließlich geschäftsführender Gesellschafter (boah, klingt das jetzt wichtich...) habe ich bisher noch nie eine Ablehnung für diese Geltendmachung der Reisekosten vom Finanzamt bekommen. Allerdings scheinen die Anerkennungen stark vom Willen des Sachbearbeiters abzuhängen, sich mit dieser Thematik emotionsfrei auseinanderzusetzen. Ganz am Anfang, als Angestellter, übernahm mein Arbeitgeber schlicht die Kosten für die getätigten Reisen, da der Zeitvorteil und die meist eingesparten Übernachtungen bereits einen finanziellen Vorteil ergaben. Damals wurde von unserer Buchhaltung sogar die Zeile "Landegebühren" in das allgemeine Reisekostenformular eingefügt, was bei manchen Kollegen durchaus für ein Fragezeichen im Display sorgte. Allerdings war es damals (zu DM-Zeiten) auch "nur" eine Robin DR300 , da lagen die Kosten pro km ungefähr im PKW-Bereich (Vollkosten, nicht nur Sprit) Zu dieser Zeit galt es eher, den Arbeitgeber davon zu überzeugen, daß diese Art der Fortbewegung von keiner Institution wie Krankenkasse, BG usw. im Ernstfall sanktioniert werden würde. Dies ließ sich aber mit ein paar Briefen an die Beteiligten schnell klären und ergab von keiner Seite irgendwelche Vorbehalte. Nur der direkte Weg (Abflugort - Kunde) mußte eingehalten werden. Ist aber bei "normalen" Dienstreisen mit dem Auto genauso.

Als ich mich selbständig machte, bin ich aus Neugier schlichtweg zum Finanzamt hin und habe den zuständigen Sachbearbeiter um seine Meinung gebeten, er fand die Sachlage seinerzeit hochintereessant. Private Haltergemeinschaft, Kostenzusammensetzung erklärt. Der Ausdruck für die Flugkosten (Cost Report), den dir Jeppesen Flight Star oder ähnliche Softwarelösungen bieten, wenn du sie mit den entsprechenden Daten gefüttert hast, reichen völlig aus, um eine sehr genaue Aufstellung der tatsächlichen Kosten pro Stunde zu erhalten. Diese unterfüttert mit den Originalrechnungen für Versicherung, Unterstellung und Wartung reichten damals (einmalig vorgelegt) - und bis heute - bei dem beteiligten Finanzbeamten völlig aus, um die von ihm benötigte Kostentransparenz für die Reisekosten zu schaffen. Seither hefte ich einfach den Cost Report von Jeppesen an meine Reisekostenaufstellung und juht iss. Wie gesagt, die Finanzbehörde wollte - nachvollziehbarerweise - eine genaue Zusammensetzung der Kosten sehen. Diese kannst Du aber liefern, wenn Du die Daten entsprechend aufbereitest. Unsere Arrow 2 berechne ich zur Zeit mit ca. 3,45 €/h.
Der Finanzbeamte sagte damals: "Es ist uns völlig wurscht, ob Sie mit dem Fahrrad, dem Reisebus oder einem Kreuzfahrtschiff zur Arbeit fahren, Hauptsache wir können erkennen, wie sich die Kosten zusammensetzen." Ob das allerdings allgemein Gültigkeit hat, kann ich Dir nicht sagen, da ich kein Steuerberater bin.

Wenn Du weitere Fragen hast, gerne PN an hb ätt white minus parts punkt dä eh.

Gruß,

Hologer
30. April 2015: Von Manfred Schulz an 
Zitat: Unsere Arrow 2 berechne ich zur Zeit mit ca. 3,45 €/h.

Irgend etwas ist an dieser Aussage falsch. Entweder die Kommastelle oder die Einheit. Welche von den Beiden ist es? (ich tippe mal auf die Einheit h statt min, scheint mir plausibler)...
1. Mai 2015: Von Daniel Krippner an Manfred Schulz
Das wäre meine Vermutung - ansonsten: Holger, darf ich chartern? Viel? Dauerhaft? ;-)
6. Mai 2015: Von  an Manfred Schulz
Moin Männers,

ihr habt ja so Recht! Daher kommen die ganzen Charteranfragen, hab mich schon gewundert! :-)
Es sollte natürlich heißen 3,45 Euro pro Minute. Danke für den Hinweis, Jungs!

Beste Grüße,

HB

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