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30. April 2015: Von Matthias Klein an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Also, ich habe in den vergangenen Jahren des öfteren die Kosten für ein gechartertes Luftfahrzeug (von mir geflogen) einschließlich der Nebenkosten (Landegebühren, Anfluggebühren etc.) beim Finanzamt geltend gemacht - obwohl ich Angestellter bin. Die Termine waren Tagungen, Vorstellungsgespräche und Akquisitionstermine. Ich habe in keinem Fall Schwierigkeiten mit dem Finanzamt gehabt. Wie es bei einem eigenen Luftfahrzeug aussieht, weiß ich allerdings nicht. Da aber viele privat genutzte Luftfahrzeug in Besitz-GmbH's gehalten werden (allein schon wegen der Umsatzsteuer), spricht doch wohl nichts dagegen, wenn die Manfred Müller Air Charter GmbH dem Manfred Müller für die geschäftliche Nutzung des Luftfahrzeugs eine entsprechende Rechnung ausstellt (die dieser natürlich auch tatsächlich bezahlt).

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