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Luftrecht und Behörden | SPL - TMG-Rating, Commercial Ops??  
9. Januar 2014: Von Sebastian Grimm 
Guten Tag,

gestern beim neusortieren meiner Fliegerkrams hab ich noch mal in meine SPL geschaut..
Dort habe ich auch TMG Rating (und BZF1 mit lvl. 4) eingetragen, wie auch im PPL-A, nur steht
im SPL halt noch "commercial ops" unter Berechtigungen...was ja dann auch für das TMG Rating gelten müsste.
Jetzt kommt die amüsant-interessante Frage: Was darf ich mit der Vereins- N- und CVFR Superdimona denn kommerziell machen? Vermutlich nicht viel weil Verein kein Luftfrachtunternehmen...und mit Klasse 2 Medical commercial ops?

Der Gedanke kommerziell MoSe fliegen zu dürfen ist jedenfalls schon spaßig..

Vielleicht kann jemand Licht ins Dunkel bringen...

Danke!

Always blue skies (at least above IMC)!
9. Januar 2014: Von Werner Kraus an Sebastian Grimm
Bin mir nicht sicher ob jemand diesbezüglich schon Erfahrungen hat, ist ja eine ganz neue Geschichte mit dem Com Ops im SPL.

Eigentlich müsste doch aber Deine zuständige Landesluftfahrtbehörde Auskunft geben können?
9. Januar 2014: Von Sebastian Grimm an Werner Kraus
Ahoi,

ja, die Luftfahrtbehörde ist noch Antwort schuldig...
Sobald ich da etwas erfahre teile ich dies gerne..
Vielleicht haben wir ja aber glück und jemand hat schon Erfahrung oder zumindest theoretische Interpretationsidee...
9. Januar 2014: Von Lutz D. an Sebastian Grimm

? Steht jetzt wirklich commercial op im SPL? Damit wäre Rotorhead ja endgültig besiegt ;)

Was muss man tun, um diesen Eintrag zu erhalten?

9. Januar 2014: Von Olaf Musch an Sebastian Grimm
Theoretische Interpretationsidee:
- Pilot muss Commercial Ops dürfen (hast Du)
- Flugzeug muss für Commercial Ops zugelassen sein (fraglich)
- Betreiber muss für Commercial Ops zugelassen sein (nein)

Fazit: Eher nicht ;-)

Aber erstens bin ich kein Anwalt und zweitens ist das nur meine Meinung.

Schönen Gruß

Olaf
9. Januar 2014: Von Werner Kraus an Lutz D.
Jap, bei mir wurde das einfach eingetragen bei der Umschreibung von GPL auf SPL.

Ansonsten musst Du über 18 Jahre alt sein, glaube 150h als PIC und eine Befähigungsüberüfung bestehen.
9. Januar 2014: Von Werner Kraus an Sebastian Grimm
Das wäre nett, würde mich auch spaßeshalber mal interessieren unter welchen Bedingnungen man die Berechtigung tatsächlich nutzen könnte.
9. Januar 2014: Von Norbert S. an Lutz D.
wahrscheinlich steht's in der neuen EASA Lizenz (?)

FCL.205.S SPL — Rechte und Bedingungen

a) Die Rechte für den Inhaber einer SPL bestehen darin, als PIC auf Segelflugzeugen und Motorseglern tätig zu sein. Um die Rechte auf einem TMG ausüben zu können, muss der Inhaber die Anforderungen in FCL.135.S erfüllen.

b) Inhaber einer SPL
(1) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz mindestens 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben;

(2) dürfen nur ohne Vergütung im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein, solange sie nicht

i) das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
ii) nach der Erteilung der Lizenz 75 Stunden Flugzeit oder 200 Starts als PIC auf Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben,
iii) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer absolviert haben.

d.h. doch im Umkehrschluss, wenn man die drei oben genannten Bedingungen erfüllt, darf man auf Segelflugzeugen mit Vergütung im gewerblichen Betrieb tätig sein, oder?
9. Januar 2014: Von Olaf Musch an Norbert S.
Hallo Norbert,

als Informatiker muss ich jetzt der Aussagenlogik gemäß zustimmen.

Ob das die Juristen ("das kommt darauf an") oder Politiker ("huch, war doch gar nicht so gemeint") oder die Behörden ("in unserer Verwaltungsvorschrift steht aber...") auch so sehen, sei dahin gestellt.

Und dann hätten wir auch wieder eine schöne Diskussion:
- SPLer dürfen mit "wenig" Aufwand kommerziell tätig werden
- ULer (incl. Gyrocopter) auch
- nur die PPLer nicht, die müssen CPL machen
Wie ist das eigentlich bei den Ballon-Fahrern?

Ein Spaß... ;-)

Olaf
9. Januar 2014: Von Aristidis Sissios an Norbert S.
Tatsächlich, mit der oben gennanten Vorrausetzungen können die SPLer gegen Vergütung fliegen.
Vielleicht ist so entschieden, damit die Segelflugvereine beim Fliegerfest Segelflüge anbieten können... wer weiss?

Viele Grüße

Aristidis
9. Januar 2014: Von Olaf Musch an Aristidis Sissios
Tja, aber wieso können das die Segelflieger (und die MoSe-Flieger wohl auch), und die Motorflieger dürfen das nicht?

Bescheuert das ist...

Olaf
9. Januar 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Olaf Musch
Weil es keine CSPL gibt, CPL und ATPL dagegen schon ;-)
9. Januar 2014: Von Ursus Saxum-is an Flieger Max L.oitfelder
Ich seh schon vor dem inneren Auge die nächste Generation RyanAir-100-Passagier-MoSegelflieger ... was man da an Flugkosten sparen würde ...
9. Januar 2014: Von Norbert S. an Ursus Saxum-is
oder wenn's mit dem Segelflieger in den Weltraum geht ( ist in der Entwicklung ) und der Passagier dann für einen solchen Event 500.000.- EUR zahlt, werden sich die "Tintenpaläste" melden
9. Januar 2014: Von Ursus Saxum-is an Norbert S.
War das SpaceShuttle eigentlich als MoSe zugelassen?
9. Januar 2014: Von Norbert S. an Ursus Saxum-is Bewertung: +0.67 [1]
war multiple crew - insofern kein TMG
10. Januar 2014: Von Sebastian Grimm an Norbert S.
Ahoi,

Luftamt hat folgende Aussage getätigt:

Lizenz berechtigt zu kommerziellen Flügen innerhalb gewerblicher Organisationen mit ensprechnd erfüllten Voraussetzungen. Heißt: Man darf mit dem TMG theoretisch Passagiere, Post etc. fliegen...
Mit dem Segelflugzeug auch... Könnte also damit seine Brötchen verdienen...

Eine Nachfrage bezüglich der Haftung im Vereinsbetrieb bzw. Haftungsbegrenzung war die (persönliche) Meinung des Kollegen im Amt daß eine Haftungsbeschränkung vorab des Fluges kaum Wirksamkeit haben würde (Ticket, Warschauer Pakt..errr Abkommen, ;o), gilt nur für gewerblich) man aber auf jeden Fall im Vereinsrundflugbetrieb unbegrenzt mit Privatvermögen haftet, Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit vorausgesetzt...wobei natürlich die Versicherungen immer versuchen werden jemand in Regress zu nehmen.

Durchaus interessante Thematik das alles...
12. Januar 2014: Von Pascal H. an Sebastian Grimm
Eine bizarre Rechtslage. In eine vorsätzliche Körperverletzung darf ich einwilligen, in die Haftungsbeschränkung beim Rundflug in Onkel Ottos Falken nicht. Das geht vermutlich sogar bei den Haftungsverrückten Amerikanern...
13. Januar 2014: Von Sebastian Grimm an Pascal H.
In zahlreichen Diskussionen erwähnte noch jemand das Wörtchen "beweislastumkehr" .. werde mal noch recherchieren was da dahintersteckt...

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