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Hallo Zusammen,
meine Frage ans Forum betrifft mal den UL Bereich. Ich habe die Möglichkeit in meiner Nähe ein tschechisch registriertes UL von privat zu chartern. Der Halter selber ist Tscheche. Aus diesem Anlass überlege ich, neben meiner JAA PPL-A Lizenz eine UL Lizenz zumachen bzw. die UL-Einweisung.
Meine Frage nun, darf man mit einer UL-Lizenz ein ausländisch registriertes UL in Deutschland und Europa fliegen? Die einzigste Auskunft über meine Google-Suche ist das laut LuftVZO §99 das UL wohl eine deutsche Verkehrszulassung erhalten muss, wenn der Halter seinen Wohnsitz in der BRD hat (Ich bin ja nicht der Halter). Gibt es da im EASA-Jungel bereits andere bzw. neuere Regeln?
Grüße Uwe
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UL-"Lizenzen" sind keine ICAO-Lizenzen sondern nationale Angelegenheiten, daher darfst du mit z.B. Mit der deutschen Erlaubnis erstmal keine nicht in D registrierten Geräte fliegen. Es sei denn, es gäbe irgendwelche gegenseitigen automatischen Anerkennungen; ich wüsste aber nicht, dass es so was gibt. Um sicher zu sein, würde ich beim tschechischen UL-Verband anfragen.
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Hallo Uwe,
ich habe das für BE, NL, F, UK individuell geprüft: no way.
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Hallo Uwe,
zur Lizenz kann ich nichts sagen, ein im europäischen Ausland registriertes UL darf aber in D fliegen, da diese eine generelle Einflugerlaubnis haben (steht glaube ich im AIP GEN 1-17). Das LBA kann dir das genau sagen.
Gruß
Roland
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Danke Euch erst mal für die Hinweise. Ich werde mal schauen ob es in der Tat nicht wirklich einfacher ist einen tschechischen UL-Schein zu machen.
Einfliegen darf ein CZ UL ohne weitere Formalitäten, wenn der Halter aber einen deutschen Wohnsitz hat (auch als Tscheche) muss es in Deutschland auch Verkehrszugelassen sein oder ist das damit auch hinfällig?
Grüße Uwe
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Die Einflugerlaubnis nach dem AIP ist nicht an Bedingungen geknüpft. Die Aussage lautet ja, dass die UL's den anderen LFZ gleichgestellt werden und daher keiner Einflugerlaubnis bedürfen.
Wie gesagt, offen bleibt die Frage der Lizenz des Piloten....
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...es gibt jedenfalls eine ganze Reihe von französischen UL's, die in Deutschland von deutschen Bürgern mit Wohnsitz in Deutschland und französischer Lizenz geflogen werden. Ob das rechtens ist, vermag ich nicht zu sagen.
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Es wird doch ab und an damit geworben als PPL-Inhaber die franz. UL-Lizens zu erwerben, die dann dauerhaft und ohne Medical gültig sein soll.
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Das ist sie auch. Damit kann man dann weltweit F-reg ULs legal fliegen - nur beim Wohnsitzland ist das offenbar nicht so (oder unklar).
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Uls sind nach EASA Definition AnnexII Flugzeuge. Nachdem nun Europaweit die SERA gilt und wir ja Antidiskriminierungsgesetze haben, kannst Du als deutscher in D ein Tschechisches UL fliegen.
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Wieso SERA?
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Ja, SERA kenne ich. Aber zum einen gilt die noch nicht, da D (mal wieder) ein Opt-Out gezogen hat, und zum anderen war ich zumindest bisher davon ausgegangen, daß SERA nichts mit der (nationalen) Lizensierung von Luftsportgeräteführen zu tun hat. Über die Aufklärung des letzten Punktes wäre ich sehr dankbar, denn dann würde man als deutscher Verein ein F-Reg UL fliegen und wäre diesen Sprengsatz los und bleibt dafür mit der Zuladung in den Betriebsgrenzen.
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Natürlich hat SERA überhaupt nichts mit Lizensierung zu tun.
Und richtig ist ebenfalls, dass das überhaupt erst noch in Kraft treten muss; Dezember 2014.
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