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Zollpflicht von Deutschland nach Norwegen
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13. März 2021: Von Oskar Bucher an Franz Wempe Bewertung: +2.00 [2]

Ist alles nicht kompliziert!

Bin die letzten Jahre 3mal mit kleinem Flugzeug nach Norwegen geflogen. Ich tanke in Dänemark Sindal EKSN bevor ich übers Wasser nach Norwegen mit Flugplan nach Kristiansand ENCN fliege.Ich hatte noch nie bei der Einreise einen Zollbeamten gesehen und wurde auch nie nach Zoll gefragt.Hatte aber auch nichts zu verzollen gehabt. Kaufe in Kristiansand die Weekly Card, ca.€ 90.- und kann dann alle offiziellen Flugplätze ohne Landegebühren,ausser Private Plätze anfliegen.

Bei der Rückreise wieder in Kristiansand tanken und mit Flugplan nach Flensburg zurück. Einfacher geht es nicht!

Als VFR Flieger ist Norwegen fantastisch und kann es nur Jedem empfehlen. Bestes Flugwetter für VFR ist immer anfang Juni bis ende Juli.

13. März 2021: Von Michael Weyrauch an Oskar Bucher

Ich möchte allerdings ergänzen dass ich letztes Jahr von Oslo Kjeller nach Kiel IFR geflogen bin und mir die Landung in Kiel kurz vor dem IAF verweigert wurde, weil ich keine 48 h vorher eine Zollanmeldung gemacht hatte. Merkwürdigerweise durfte ich dann nach Lübeck weiterfliegen; dort war der Zoll bereit mich zu empfangen. Ist aber nach Rücksprache mit dem dortigen Flugleiter nicht rausgekommen .

13. März 2021: Von Christian Weidner an Oskar Bucher

Ja, es ist schon alles einfach, aber man muss halt genau gucken, damit man nicht in irgendwelche unangenehmen Situationen kommt, so wie der Pilot aus der Schweiz in Süddeutschland.

Hattest du bei deinem Rückflug nach Flensburg Zollabfertigung dort hin bestellt?

Ausflug aus der EU (mit EASA registrierten Flugzeugen) geht laut Merkblatt ohne Zoll.

Einreise aus Norwegen in die EU hatte ich bisher immer nur mit Zollflugplatz für korrekt gehalten.

13. März 2021: Von Timm H. an Christian Weidner

siehe NORWEGEN thread.


Es kann u.U. sinnvoll sein, direkt nach Norwegen (IFR) zu fliegen, weil zB Corona keine Zwischenlandung in DK erlaubt, weil das Wetter unterwegs schlecht ist, weil man ggf erst auf einem Zollflughafen in D landen muss, etc.

14. März 2021: Von Oskar Bucher an Christian Weidner

Schweiz ist nicht EU. und Zollanmeldung in Flensburg ist nicht notwendig.

14. März 2021: Von Christian Weidner an Oskar Bucher Bewertung: +1.00 [1]

Genau, Schweiz ist nicht EU.

https://aopa.de/crowd-funding-fuer-schweizer-piloten/

Vielleicht hat der betroffene Pilot vorher auch noch irgendwo gehört oder gelesen: "Zollanmeldung in Würzburg ist nicht notwendig" und hat das dann geglaubt.

Es wäre aus meiner Sicht sehr schade, wenn erneut derart große Summen beim Zoll landen, anstatt innerhalb der allgemeinen Luftfahrt in Lebensqualität investiert zu werden.

Flensburg ist nicht in der Liste der Zollflugplätze aufgeführt und daher bin ich sehr geneigt, weiterhin zu glauben, dass man für eine Landung in EDXF direkt aus Norwegen kommend eine Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang braucht.

Wenn du Quellen hast, die deine Behauptung bestätigen, würde mich das allerdings sehr freuen.

Viele Grüße

Christian Weidner

14. März 2021: Von Oskar Bucher an Christian Weidner

Im Merkplatt zur Befreiung des Zollflugplatzzwang !

14. März 2021: Von Guido Frey an Oskar Bucher

Also ich wäre da sehr vorsichtig: Ich weiß nicht, ob es in Flensburg Ausnahmeregelungen für den Einflug aus Drittländern gibt, aber Flensburg ist weder als Zollflugplatz noch als besonderer Landeplatz beim Zoll gelistet. Das zitierte Merkblatt verlangt aber beim Einflug aus Drittländern (also z. B. Norwegen) in jedem Fall eine Landung auf einem Zollflugplatz oder einem besonderen Landeplatz, wenn keine individuelle Einzelbefreiung beantragt worden ist. Nur dass etwas dreimal gut gegangen ist, heißt nicht, dass es auch ein viertes Mal gut geht...

15. März 2021: Von Oskar Bucher an Guido Frey

seit wann ist Norwegen ein Drittland ?

15. März 2021: Von Michael Söchtig an Oskar Bucher Bewertung: +1.00 [1]

Seit jeher. Norwegen ist zwar EFTA Gründungsmitglied und Teil des Schengen - Raumes und hat verschiedenste Abkommen mit der EU, so dass wir z.B. in Norwegen auch wunderbar arbeiten können, ist aber zollrechtlich ein Drittland.

Die nordischen Länder haben noch eine eigene Zusammenarbeit, die ist aber im Bezug auf Deutschland zollrechtlich nicht relevant.

15. März 2021: Von Oskar Bucher an Guido Frey

Norwegen ist EFTA und EWR Land und kein Drittstaat.!

15. März 2021: Von Guido Frey an Oskar Bucher Bewertung: +1.00 [1]

Da wäre ich mir nicht so sicher: Das im Merkblatt zitierte Zollverwaltungsgesetz bezieht sich jeweils auf "das Zollgebiet der Union". Und da ist Norwegen, trotz EWR-Zugehörigkeit, nicht enthalten.

15. März 2021: Von ch ess an Oskar Bucher
Die genaue Unterscheidung der Sachverhalte
. EU/EWR (und evtl. Bilaterale Zusatzabkommen)
. Schengen und Pass-/Einreisekontrollen
. Zollunion und Einfuhr/Ausfuhr
sowie der richtigen Einordnung der eigenen Fragestellung ist für grenzüberschreitendes Fliegen sehr empfehlenswert und kann viel Geld und Mühe ersparen (da lag auch das Problem des AOPA unterstützten Schweizers)

Die jeweiligen Rechtskonstruktionen sind leider keineswegs deckungsgleich und nicht einmal in jedem Fall Teilmengen voneinander. Mna muss das jeweils genau nachlesen/erklären lassen.

Und auch die Vertreter aus einem Sachverhalt kennen sich manchmal im anderen nicht aus... und Flugleiter manchmal noch weniger...
15. März 2021: Von Christian Weidner an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Norwegen ist doch bekannt für seine Trolle, oder?

15. März 2021: Von Oskar Bucher an ch ess

Norwegen EWR gehört zur Freihandelszone der EU, die Schweiz nicht. Es gelten dieselben Zollbestimmungen wie in der EU.

Also kann man,wenn man nichts zu verzollen hat, von Norwegen wie in der gesamten EU,ohne Zollanmeldung fliegen.

15. März 2021: Von Achim H. an Oskar Bucher Bewertung: +4.00 [5]

Das ist nicht richtig, von Norwegen kommend muss man auf einem Zollflugplatz landen bzw. eine Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang erwirken. Die generelle Befreiung wird nur bei EU-Staaten gewährt, nicht bei EFTA.

Zollgebiet der Gemeinschaft

https://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__2.html

15. März 2021: Von ch ess an Oskar Bucher Bewertung: +2.00 [2]

Sag mal - liest Du nicht oder verstehst Du nicht ?

Freihandelszone <> Zollunion <> EU <> Schengen

In wieviel Tonarten soll man Dir das eigentlich noch erklären ?

Mach wie Du meinst, unser Interesse geht inzwischen dahin andere davon abzuhalten eine Erlebnis wie der Schweizer zu haben. Deines ist Dir beinahe sicher. Spätestens, wenn mal Unterlagen durchgesehen werden und Du es tatsächlich so gemacht hast, wie Du schreibst (ich vermute eher, dass Du uns zum Narren hälst)

16. März 2021: Von Oskar Bucher an ch ess

Keine Nachhilfestunde mehr, oder nur noch gegen Honorar !!

16. März 2021: Von Stefan Werner an Oskar Bucher Bewertung: +4.00 [4]

Hi,

Norwegen EWR gehört zur Freihandelszone der EU,

Nein, eine "Freihandelszone der EU" gibt es nicht. Es gibt eine "Europäische Freihandelszone" (EFTA) die auf Initative Großbritanniens 1960 gegründet wurde als unpolitischer Gegenentwurf zur damaligen Europäischen Gemeinschaft.

Es gibt den Europäischen Wirtschaftsraum, der eine Freihandelszone zwischen der EU und drei Ländern der EFTA darstellt, weil es ein Freihandelsabkommen gibt.

Es gelten dieselben Zollbestimmungen wie in der EU.

Nein, die geltenden Bestimmungen sind im Freihandelsabkommen festgelegt. Grob sind etwa 80% der Bestimmungen anwendbar.

Keinesfalls gilt der gesamte Zollkodex der EU, also darf man nicht einfach grob alle Regeln daraus ableiten.

Also kann man,wenn man nichts zu verzollen hat, von Norwegen wie in der gesamten EU,ohne Zollanmeldung fliegen.

Nein. Norwegen ist Drittland im Sinne der Zollvorschriften. Flüge aus einem Drittland müssen über einen Zollflugplatz führen (bzw. Befreiung). So wie es in dem oben verlinkten pdf steht.

Definition Drittland: "Als Drittland bezeichnet man alle Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören. Das Zollgebiet der Europäischen Union ist der Teil des völkerrechtlichen Gebietes der Europäischen Union und einiger weiterer Gebiete, in denen das Zollrecht der Europäischen Union gilt."

Norwegen gehört zur EFTA und zum EWR, aber nicht zum Zollgebiet der EU (und auch nicht zur Zollunion der EU).

Im ersten Beitrag ist eine schöne grafische Übersicht verlinkt

16. März 2021: Von Oskar Bucher an Stefan Werner Bewertung: +2.00 [2]

HI

Herzlichen Dank für Ihre Mühe und umfassende Aufklärung. Der Nebel hat sich gelichtet.

3. Juli 2023: Von Chris _____ an Oskar Bucher

Ich hole diesen Thread nochmal hoch.

Stand heute, welche Zoll-/Pass-Stopps brauche ich für einen Rundflug Deutschland->Norwegen->Schweden->Dänemark->Deutschland (jeweils mit mehreren Zwischenstopps)?

Nach dem, was ich bisher lese, wohl nur einen Zollflugplatz bei der Rückeinreise nach Deutschland, dem ich 48h vorher Bescheid geben muss. Korrekt?

Weiß einer von euch, der kürzlich nach Skandinavien gereist ist, hier mehr?

3. Juli 2023: Von Philipp Tiemann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Nach dem, was ich bisher lese, wohl nur einen Zollflugplatz bei der Rückeinreise nach Deutschland, dem ich 48h vorher Bescheid geben muss. Korrekt?

Nun, seit EU 2020/877 brauchst du auch das nicht mehr (angenommen, du hast nichts zu verzollen). Es ist lediglich bei den "Besonderen Landeplätzen" etwas Vorsicht geboten, weil die teilweise weiterhin darauf bestehen. Aber 48h gelten da auch nie.

3. Juli 2023: Von Chris _____ an Philipp Tiemann
danke Philipp. Also einfach Flugplan und losfliegen... sehr gut.
3. Juli 2023: Von Roland Schmidt an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Bin vor zwei Wochen direkt von Schweden (Arvika) nach Arendal-Gullknapp geflogen. Da das kein Zollflugplatz ist, musste man den Flugplan mindestens 4 h vorher an den norwegidchen Zoll schicken (tollops@toll.no) - vorausgesetzt man hat nix zu verzollen. Zurück dann direkt von Kristiansand (Zollflughafen) in die EU nach Husum EDXJ. Kein Problem :-)
3. Juli 2023: Von Roland Schmidt an Roland Schmidt
Gute Infos zu den Verfahren findet man auch unter https://luftfartstilsynet.no/en/about-us/news/news-2017/vfr-guide-for-norway/

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