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Flugzeugkauf | Frage zu N-registriertem Import  
8. September 2011: Von Oliver Seitz 
Liebe Co-Piloten,

ich habe einige Fragen zum Thema Einfuhr eines N-registrierten Flugzeuges. Ich habe mich durch verschiedene bereits vorhandene Einträge gelesen und somit schon einiges in Erfahrung bringen können. Aber meine Situation ist etwas speziell.

Ich besitze eine N-registrierte Bonanza, die sich in den USA befindet. Da ich doppelte Staatsbürgerschaft habe, USA und Deutschland, ist nicht irgendein Trust oder eine LLC der Besitzer der Maschine, sondern sie ist auf mich persönlich registriert.

Ich weiß, dass man mich für verrückt halten wird, aber ich werde aus beruflichen Gründen für einige Jahre nach Deutschland gehen, der genaue Zeitrahmen steht nicht fest, und möchte die Bonanza natürlich gerne mitbringen.

Ich bin mir sicher, dass ich als US-Staatsbürger trotzdem die fälligen Steuern (Mwst, Umsatzsteuer) bei der Einfuhr bezahlen muss, denn das Flugzeug wird ja längere Zeit in Deutschland betrieben werden. Liege ich da richtig? Oder ist es was anderes, wenn man einen amerikanischen Pass hat?

Ich weiss nicht, was das Aufenthalts-Zeitlimit ist, unter dem man keine Mwst. bei der Einfuhr zahlen muss - 1 Monat, 3 Monate? So lange, wie ein Touristenvisum gültig ist? Nehmen wir mal an, das Limit wäre 3 Monate, dann müsste man eben alle 3 Monate einen Flug außerhalb der EU absolvieren, damit die Uhr von vorne beginnt, aber das wäre schon ein recht grosser Aufwand. Außerdem hat der Zoll dieses Schlupfloch bestimmt schon irgendwie gestopft, ich weiß es nicht.

Die Frage ist:

Ich habe gehört, dass der erste angesteuerte EU-Flughafen die Einfuhr regelt, das wäre bei der Atlantiküberquerung dann Island. Ist dort die Steuer zu entrichten? Oder wo sonst? Kann man sich das EU-Land aussuchen, in welchem man die Steuer entrichten will?

Dieses Flugzeug ist Baujahr 1975. Wie wird der Wert bestimmt, der zur Bemessung der Steuer verwendet wird? Ist es der letzte aktuelle Kaufpreis? Ist es der ursprüngliche Kaufpreis von 1975? Ist es der Schätzwert? Muss ich den Kaufvertrag zeigen, oder kommt da ein Schätzer aufs Rollfeld gelaufen und legt den Wert fest?

Wenn ich die Steuer bezahle, kann ich sie dann später, falls ich mitsamt dem Flugzeug Deutschland wieder verlassen sollte, zurück bekommen?

Diejenigen unter euch, die bereits N-registrierte Flugzeuge eingeführt haben, wie ist es bei euch gelaufen, wie habt ihr das gemacht und wo habt ihr euch informiert? Etwa beim Zoll direkt?

Vielen Dank.




8. September 2011: Von  an Oliver Seitz
Möglicherweise kann das Flugzeug frei von Abgaben als Übersiedlungsgut eingeführt werden gemäss Artikel 3 ff. der ZollbefreiungsVO.
9. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Oliver Seitz
Island ist noch nicht Mitglied de EU! Kenne mich mit der Bonanza nicht aus - wie weit kommst Du denn vollgetankt?

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