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Reise | Zoll von / nach Helgoland  
31. Mai 2011: Von David S. 
...manchmal wünschte man sich, man hätte nie gefragt. Aber da es hier immerhin um die Einhaltung der Zollabfertigung aus einem Drittland geht, erscheint mir die Sache wichtig.

Am kommenden Wochenende möchte ich einen recht einfach anmutenden day VFR Flug von Wangerooge nach Helgoland machen und von dort einen Tag später zurück nach Bonn-Hangelar. Nun ist ja bekannt, dass Helgoland zumindest zollrechtlich gesehen ein Drittland darstellt und nicht dem bundesdeutschen Zollgebiet angehört. Folgende Stellen habe ich kontaktiert, die Aussagen reichen von "Zollabfertigung wie aus Schweiz oder sonstigem Drittstaat" bis "man muss gar nichts machen":

Flugleitung Helgoland: man muss nichts unternehmen und nur die Freigrenzen beachten

Zollamt Helgoland: man habe keine Zöllner mehr, das Thema befinde sich in der Schwebe. Sie würden jedenfalls nicht mehr kontrollieren, was früher der Fall und dann auch ausreichend war für die Einreise aufs Festland

Flugleitung Bonn-Hangelar: man muss nichts machen, es würden ja auch dauernd Leute nach Helgoland fliegen, ohne Zoll zu machen

Hauptzollamt Köln: Das wäre ganz klar eine Einreise aus Drittland, also Zoll bestellen nach Hangelar. Da Hangelar kein Flugplatz mit Zollabfertigung mehr sei, müsse man Antrag stellen, der dann vielleicht auch genehmigt würde. Sei auch in jedem Fall mit einem dreistelligen Betrag verbunden

Flugleitung Wangerooge: Es seien zwei Zöllner auf der Insel, aber die würden sich für Helgoland-Flüge nicht interessieren

Informations-Hotline des Zolls: War nicht mal im Ansatz auskunftsfähig, versprach aber Rückruf


Wat nu?

Ich werde für kommendes Wochenende jedenfalls erstmal von einem Flug nach Helgoland absehen und mich schriftlich an den Zoll mit der Bitte um verbindliche Aussagen wenden. Es kann ja nicht sein, dass solche essentiellen Fragen von den Stellen, die ausführende Organe sind, nicht beantwortet werden können. Da hier im Zweifelsfall empfindliche Strafen drohen, möchte ich das Risiko nicht eingehen. Das Hauptzollamt Köln erscheint mir jedenfalls maximal restriktiv bei der Interpretation des status quo.

Frage in die Runde: Wie handhabt ihr das? Ist hier nicht ein Helgoländer sogar im Forum unterwegs?

Gruß###-MYBR-###David
###-MYBR-###
31. Mai 2011: Von Max Sutter an David S.
Es kann ja nicht sein, dass solche essentiellen Fragen von den Stellen, die ausführende Organe sind, nicht beantwortet werden können

Das kann doch nicht wahr sein! In Ihrem Kopf existiert anscheinend immer noch ein Beamtenbild wie vor hundert Jahren. Fakt dürfte sein: als Sie die verschiedenen Stellen anriefen, hatten so gut wie alle keine richtige Ahnung, aber waren zu feige, dies auch geradeheraus zuzugeben. Und im Gesetz nachzuschauen, wie man es von einem Beamten in einem solchen Fall erwarten können müsste, getrauten sie sich auch nicht, vor lauter Angst, sich dann endgültig (und womöglich noch falsch) festlegen zu müssen. So ist das aber (fast) überall auf den Ämtern, das kennt man doch inzwischen.

Fazit: Fliegen Sie nach Helgoland. Wenn Sie dabei etwas verkehrt gemacht haben sollten, so hat es im Zweifelsfall auf der Insel nicht einmal eine geeignete Gefängniszelle, wo man Sie einsperren kann, und Sie bleiben frei.
31. Mai 2011: Von  an Max Sutter
aber eine art tarpeischer felsen....da werden dann die lästigen frager von den beiden zöllnern runtergestürzt....störet unsre formulare nicht....

übrigens, am freitag ist wieder so ein termin für einen massensturz angesetzt....

mfg
ingo fuhrmeister
1. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an David S.
Sorry, aber das ist Kafka-total. Hab keine AIP zur Hand, aber da stand mE jahrelang drin, 'Landung auf Zollflugplatz nicht erforderlich'.

Aber selbst wenn nicht - gewoehnt Euch doch ab, zu glauben, fuer jeden scheiss muesse ein vollends durchdachtes Regelungssystem vorhanden sein. Tausende fliegen jaehrlich aus / von dem deutschen Zollgebiet ex/nach Helgoland. Ohne behelligt zu werden. In Helgoland steht Schild, dass vorschreibt, das man den (unbesetzten) Zollausgang zum Vorfeld nutzen muss - thats it und das ist mir schon kafkaesk genuh.
Aber geh ruhig weiter zum Hauptzollamt und bettel die an, sich doch Deiner Freiheit zu bemaechtigen. Alle schimpfen hier immer auf Polizik und Beamre - die Wahrheit ist: Ihr vekommt groesstenteils was ihr verdient.
1. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an Stefan Kondorffer
Ps: melde Dich bitte nach Rückkehr beim Finanzamt wg Nachbesteuerung unverbrauchten Avgas. Vielleicht findest Du noch eine Gesetzeslücke.
1. Juni 2011: Von  an David S.
Mit Verlaub: Du denkst zu viel nach. Einfach hin (und zurück). Machen alle, ist auch komplett legal. Und wenn's der Helgoländer Flugleiter nicht weiß... Es steht doch nirgendwo, dass man irgendwas machen muss. Helgoland ist Deutschland. Angeblich gibt es sporadische Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Freigrenzen durch den Helgoländer Zoll. Na und?

Oh ja, der zollfreie Sprit im Tank. Der muss verzollt werden.

Fliegen ohne Flugleiter wird in Deutschland nie was...
1. Juni 2011: Von Albrecht Sieber an Stefan Kondorffer
Sie sprechen mir aus der Seeele. Man kann sich die Bürokratie auch selbst grossziehen. So gedeiht sie auf jeden Fall prächtig.
1. Juni 2011: Von Olaf Musch an Stefan Kondorffer
Immerhin steht auf
https://www.flughafen-helgoland.de/edxh-flugplatzinformationen-allgemein.html
ja, dass mit Zollkontrollen gerechnet werden muss, nicht aber, dass man auf einem Platz mit Zollkontrolle landen muss.

Sehr vage...

Olaf
1. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an Olaf Musch
Aber genau geht darum geht es ja. Dass man in Helgoland bei Ausreise kontrolliert werden kann ist klar - deshalb steht da auch für alle sichtbar - Zollausgang benutzen. Aber der Zoll auf der Insel ist der gleiche wie der in Hangelar. Ist ja kein Helgoländer Zoll. Streng genommen wird sogar in Helgoland keine Ausfuhrkontrolle, sondern eine Einfuhrkontrolle nach dem deutschen Zollgebiet vorgenommen (in 20 JAhren NIE vorgekommen). Das ist ja kein Helgoländer Zöllner, sondern ein deutscher Zöllner. Und Helgoland ist def. KEIN deutsches Zollgebiet. Also das ist für mich alles Käse, wie man es dreht und wendet.

Steig in Deinen flieger und ab geht's auf die Isnel. Die wirkliche Bedrohung sind Überladung und zu lange Landung bzw. keine Erfahrung mit short field. Darüber sollte sich jeder Pilot Gedanken machen, aber nicht über den Zöllner beim Wiedereinflug ins deutsche Zollgebiet....
2. Juni 2011: Von David S. an Stefan Kondorffer
Die Verwirrung entstand dadurch, dass der Helgoländer Zoll mir am Telefon mitteilte, keine Kontrollen mehr durchzuführen (weil die Zollstelle geschlossen werden soll oder so). D.h., wenn man etwas deklarieren muss, frage ich mich durchaus, wo man das nun tut?

Dass ich das Thema hier zur Debatte stelle bitte nicht als preußischen voreilenden Gehorsam interpretieren, mich interessiert nur die Sachlage. Ich weiß auch, dass das grausame Schreibtischfliegerei ist (und nicht mal das). Dass das ganze natürlich kurios ist liegt auf der Hand, ich hab mich deswegen auch nicht mehr weiter damit beschäftigt.

Das mit der kurzen Bahn auf Düne habe ich auch schon festgestellt. Hier in der Gegend gibt es ja aber mit Aachen einen prima Platz, wo man das üben kann (520m).

Muss jetzt packen für an die See..
2. Juni 2011: Von Stefan Kondorffer an David S.
;) Guten Flug, sorry war etwas aufbrausend. In Aachen gibts aber gottseidank Auslaufzonen, sonst wuerden die Gladbacher Flugschüler der Westflug Werft im Monatsrythmus Aufträge dalassen.

Sie werden sehen, das psychologische Moment ist ein anderes, wenn die Bahn wirklich zu Ende ist. Immer schön auf Durchstarten gefasst sein und nicht die Reifen plattbremsen...

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