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US IFR und deutsches medical
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24. März 2011: Von Max Sutter an Alfred Obermaier
nicht nur mit Gürtel sondern auch zusätzlich mit Hosenträgern rumlaufen. Das ist eben so.

Schreiben Sie ums Himmels Willen so etwas nicht, sonst kommt die EASA noch auf den Trichter und fügt ein völlig neues NPA Bekleidungsvorschriften ins Regelwerk. Nach bisherigen Erfahrungen kann dabei alles nur noch viel komplizierter werden, nicht zuletzt, weil die Teile luftfahrtgeprüft und Gurten und gurtähnliche Kleidungsstücke, z.B. auch Kravatten, entsprechend alle fünf Jahre durch einen LTB ausgetauscht werden müssen. Vor allem Ihr fatalistisches Das ist eben so suggeriert einen an Selbstverleugnung grenzenden Hang zur Resignation, auf den ein behördlicher Vorschriftengenerierungsreflex jeweils zwingend folgt.
24. März 2011: Von  an Alfred Obermaier
>Für mein Verständnis bezieht sich das FAA Regelwerk auf Lizenzen die nach FAA Regeln erworben werden.

Nicht persönlich nehmen, aber Ihr Verständnis wird mir in der Argumentation gegenüber einem FAA-Inspektor genau so viel nutzen, wie ich hier dafür bezahlt habe...
24. März 2011: Von Philipp Tiemann an Alfred Obermaier
Gleichwohl ihre Interpretation sicher auch einen gewissen Sinn macht, die Realität ist eine andere. Es wäre daher sinnvoll, dass sich solche Interpretationen nicht verbreiten. Viel zu viele europäische Piloten, die mit einer 61.75 Lizenz durch die Gegend fliegen, tun dies ohnehin schon mit diversen lizenzreglementarischen "Mißständen" (z.b. ungültig gewordene validations, fehlendes radio operator permit, mangelnde currency-requirements, etc). Wenn die jetzt auch noch auf das BFR verzichten, wird es bunt. Tipp: Es gibt einige JAR FIs, die gleichzeitig auch FAA CFI sind. Mit denen kann man alle 24 Monate alles in einem Aufwasch erledigen.
25. März 2011: Von Alfred Obermaier an 
Bitte erläutern, welcher Umstand verbirgt sich hinter der Formulierung?
25. März 2011: Von  an Alfred Obermaier
Ganz einfach: Wenn ich da beim Ramp Check stehe und keinen Flight Review habe, dann werde ich mich nicht mit "Aber Herr Obermaier hat im Internet gesagt, ich brauche keinen" herausreden können.

Ich habe gestern nochmal mit der AOPA USA telefoniert - klare Aussage: Flight Review ist erforderlich. Nichts in den Regs lässt darauf schließen, dass das nicht so ist. Und es gibt eine entsprechende Interpretation des FAA Legal Counsel, der der AOPA vorlag.
26. März 2011: Von Alfred Obermaier an 
Das ist die Macht des Faktischen und für originäre US-PPL zwingend vorgeschrieben. Keine Diskussion.
Ich bleibe dabei, nicht erforderlich bei US-Validation basierend auf einer ausländischen Lizenz, wie bereits argumentiert. Nur eben wenn beim Ramp-check nach BFR gefragt wird, ergeben sich unnütze Diskussionen, wenn der BFR nicht nachgewiesen wird. Anwaltlicher Schriftwechsel kostet dann mehr als Theorie und Praxis für den BFR.
Daher, es genügt nicht Gürtel, nein, wir brauchen auch noch Hosenträger.
Sollte sich die Rechtslage geändert haben, dann wäre ich für einen konkreten Hinweis mit Quellenangabe dankbar.
27. März 2011: Von  an Alfred Obermaier
>Sollte sich die Rechtslage geändert haben, dann wäre ich für einen konkreten Hinweis mit Quellenangabe dankbar.

Ich wäre ja immer noch für einen konkreten Hinweis auf Ihre Interpretation dankbar... ;-)

Ganz ohne Quatsch: In Sec. 61.56 steht einfach nichts davon drin, dass Certificates nach 61.75 von der Flight Review Bedingung ausgenommen sind. Einmal ausgestellt, ist das ein ganz normales US-Certificate mit einer Einschränkung: Es muss eine zugrunde liegende ausländische Lizenz geben, die gültig sein muss. Mit "Kraft des Faktischen" usw. hat das nichts zu tun.

Mein konkreter Quellenhinweis ist also 61.56. Ihrer?
27. März 2011: Von Alfred Obermaier an 
Ja habe ich, muss ich nur noch raussuchen vom US Urlaub 04/2010, weil wir das mit der Schule diskutiert hatten.
Sorry.
28. März 2011: Von Corvin Huber an Peter Neumann
Hallo,

ich hoffe, dass ich mit dem Folgenden keine Konfusion stifte. Ich bin kein Jurist, sondern ein besorgter deutscher Luftfahrer, der ein N-registriertes Flugzeug in Deutschland betreibt, neben einer ICAO- eine validierte US-Lizenz besitzt und heraus finden wollte, was zu beachten ist um sich so rechtskonform wie möglich zu verhalten. Ich habe daher im Juli letzten Jahres (2010) einige der oben besprochenen Fragen ausführlich mit "E.M.", einem "Principal Operations Inspector, General Aviation" im FSDO in Harrisburg, Pennsylvania erörtert. Ich verstand dabei folgendes:

1)
Dass es durchaus möglich sei, zusätzliche Berechtigungen/Ratings in eine validierte Lizenz einzutragen. Allerdings liefe man dabei Gefahr, die Berechtigungen/Eintragungen zu "verlieren", wenn die Validierung aus irgendeinem Grunde ihre Gültigkeit verlieren sollte.
2)
Es werde genau zwischen Ausstellung (issuance) einer Lizenz, Gültigkeit (validity) und Aktualität/Aufrechterhaltungsstatus (currency) unterschieden. Die Ausführungen in den FARs zur Issuance und oder Validity seien keinesfalls mit der Currency zu verwechseln, die zur Ausübung der Rechte und Pflichten erforderlich ist (ich interpretiere das so, dass die Vorlage eines ausländischen Medicals im Rahmen der Validation lediglich dazu dient, die "Aktualität/Legitimität" des zugrunde liegenden Dokuments zu untermauern). Für die Aufrechterhaltung seien alle einschlägigen Forderungen zu erfüllen. Die Ausstellung als solche und auch die Aufrechterhaltung eines flugmedizinischen Status im Rechtsraum der zugrunde gelegten Lizenz berechtigen nicht zur Ausübung der Berechtigungen der Lizenz (exercise of the privileges of the licence). Der Inspector merkte ausdrücklich an, dass ich regelmäßig davon ausgehen könne, dass "der aufwendigste Fall" greife, nämlich dass alle Bedingungen kumulativ zu interpretieren seien. Dass heisst, es existiert die fortgesetzte Beweislast, dass
a) die Issuance rechtens war (die Angaben zum Ausstellungszeitpunkt vollständig und richtig waren; die Ausstellung als solche stelle keine behördliche Anerkennung der Rechtmäßigkeit dar, trotz des Aufdrucks "... has been found to be properly qualified to exercise..."),
b) die Validity fortbesteht (das heisst die zugrunde gelegte Lizenz weiter ihre Gültigkeit besitzt - obwohl auf der Lizenz lediglich steht "... valid only when accompanied by German pilot licence number(s)...", nicht "... VALID pilot licence ..."!), UND
c) die Currency gegeben ist (Recent flight experience: § 61.57, Bi-annual Flight Review BFR: § 61.56) SOWIE
d) ein Tauglichkeitszeugnis vorliegt:
"§ 61.23 Medical certificates: Requirement and duration.
(a) Operations requiring a medical certificate. Except as provided in paragraphs (b) and (c) of this section, a person—
...
...
(3) Must hold at least a third-class medical certificate—
(i) When exercising the privileges of a private pilot certificate;"

... auf meine Frage, ob ein ausländisches Medical genüge bekam ich die Antwort, dass im Rechtsverständnis der FAA grundsätzlich pragmatisch vorgegangen werde und mindestens inhaltliche Äquivalenz gefordert sei, dass aber seines Erachtens (Inspector) der einzig praktikable Weg darin bestünde ein "third-class [US] Medical" vorweisen zu können (was in meiner Erfahrung auch der Praxis entspricht, da der Medical Examiner in Deutschland in der Regel eine Untersuchung vornimmt und zwei Dokumente ausstellt - und fakturiert).

In meiner Analyse bedeutet dies, dass es schwierig sein dürfte, ohne ein US-Medical einen deutschen Verwaltungsbeamten vom Vorliegen aller gemäß FAR erforderlichen Bedingungen für das Ausüben der Berechtigungen einer Lizenz ( exercise of the privileges of a license) zu überzeugen, wenn dieser nur den Gesetzestext der FAR zugrunde legt und nicht die (fallweise geübte) Praxis der Äquivalenz (wenn sachlich gegeben).

Zusammenfassend: ich gehe für mich in Zukunft davon aus, dass ich im Zweifelsfalle ALLE Bedingungen beider Rechtsräume (in diesem Fall USA und EU/Deutschland) zu erfüllen habe. Zusätzlich erwerbe ich gerade die "originale" US Lizenz (mit allem dazugehörigen TSA/Alien Flight Student Alptraum).

Mit (bleischwerem) Fliegergruß,

Corvin
28. März 2011: Von Corvin Huber an Peter Neumann
Beitrag vom Autor gelöscht
29. März 2011: Von Alfred Obermaier an Corvin Huber
Vielen Dank, das ist eine sehr kompetente (fundierte und begründete, dem US-amerikanischen Denken entsprechende) Erläuterung.
Glückwunsch zu diesem Beitrag.
29. März 2011: Von Joerg Geschke an Alfred Obermaier
https://fsims.faa.gov/PICResults.aspx?mode=EBookContents

1)Does a person who gets issued a U.S. private pilot certificate that was based on a foreign private pilot or higher license level have to comply with the flight review and recency of experience requirements of
14 CFR part 61 before exercising the privileges of his/her U.S. private pilot certificate? If the person accomplished a flight review in his/her foreign country with a foreign flight instructor or a foreign pilot examiner, will that suffice for the 14 CFR § 61.56(c) flight review?

2)Answer: Before a person exercises the privileges of a U.S. pilot certificate, that person must be in compliance with the appropriate pilot certification requirements of 14 CFR part 61 (flight review requirements, recency of experience requirements, required logbook entries, etc.). The flight review must have been administered by the holder of an FAA flight instructor certificate with the appropriate ratings before the pilot may exercise the privileges of his/her U.S.
pilot certificate. A flight review/proficiency check that was
administered by a foreign flight instructor or a foreign pilot examiner does not count as meeting the flight review requirements of § 61.56(c). (Ref. §§ 61.56(c)(1) and 61.41(b).)
29. März 2011: Von Alfred Obermaier an Joerg Geschke
Thank you Jörg, there are no more questions to me.

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