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27. März 2011: Von  an Alfred Obermeier
>Sollte sich die Rechtslage geändert haben, dann wäre ich für einen konkreten Hinweis mit Quellenangabe dankbar.

Ich wäre ja immer noch für einen konkreten Hinweis auf Ihre Interpretation dankbar... ;-)

Ganz ohne Quatsch: In Sec. 61.56 steht einfach nichts davon drin, dass Certificates nach 61.75 von der Flight Review Bedingung ausgenommen sind. Einmal ausgestellt, ist das ein ganz normales US-Certificate mit einer Einschränkung: Es muss eine zugrunde liegende ausländische Lizenz geben, die gültig sein muss. Mit "Kraft des Faktischen" usw. hat das nichts zu tun.

Mein konkreter Quellenhinweis ist also 61.56. Ihrer?
27. März 2011: Von Alfred Obermeier an 
Ja habe ich, muss ich nur noch raussuchen vom US Urlaub 04/2010, weil wir das mit der Schule diskutiert hatten.
Sorry.

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