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Flugzeugkauf | Zulassung einer irisch registrierten 177B Cardinal Classic  
22. März 2009: Von Nils Tolle 
Hallo zusammen,

hat irgend jemand Erfahrungen oder Tips für den Betrieb eines irisch zugelassenen Lfz?

-Kann man als deutscher als Halter/ Eigentümer in die irische Registration Datenbank eingetragen sein? Ich habe gehört, dass es umgekehrt geht, also Iren in der Lfz Rolle in Braunschweig eingetragen werden können. IAA (irisches LBA) sagt dazu unter Punkt 4 Registration Conditions:

a citizen of Ireland, or a citizen of a member state of the European Union having a place of residence or business in the State, or
(b) a company registered in and having a place of business in the State and having its principal place of business in the State or in another
member state of the European Union, whereof not less than two-thirds of the Directors are citizens of Ireland, or of member states of the
European Communities, or
(c) by such citizen and company in combination, or
(d) a person who is not a citizen of Ireland or of a member State of the European Union and who resides or has a place of business in the
State, or
(e) a company which is not a company such as is referred to in (b) above and which has a place of business in the State.


Die Frage für stellt sich hier, wie die Passage mit State zu deuten ist " having a place of residence or business in the State". Ist hier mit State Irland oder die EU gemeint, wenn es nur Irland sein sollte kann man als Deutscher die Maschine wohl nicht unter EI Reg. hier betreiben.

Gehen wir davon aus es wäre möglich, EI REG. zu behalten, wie schaut es mit der Wartung aus? EASA ist auch in Irland zuständig, doch das System scheint dort unterschiedlich zu sein. Alle drei Jahre ein CofA und dann jährlich ein Annual. Dazu gibt es dann noch mal 25/50/100/200 Std. Intervalle. Gibt es irgendeine Werft hier die EI Reg. warten bzw. prüfen kann?

Zu guter Letzt hat irgendwer Erfahrungen mit einer Fixed gear Cardinal?

Vielen Dank !!!
Nils
22. März 2009: Von Oliver Giles an Nils Tolle
Hi,
"the state"heißt "Republic of Ireland".
Ist historisch bedingt....

mfG OLVIS
22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
Hi,

Erstmal ein paar blöde Fragen zu beginn,Warum soll das Teil denn unbedingt Irisch zugelassen bleiben??
Dann die nächste.warum denn nicht gleich ne C210 mit RG N-Reg und schon in der BRD stationiert??
22. März 2009: Von Nils Tolle an M Schnell
Es steht z.Zt. lediglich zur Diskussion, ob die irische Registrierung behalten werden kann. Der Flieger steht gerade in Irland bekommt ein neues Annual und möchte nach Deutschland geflogen werden. Deshalb würde Umschreiben des Eigentümers zunächst Aufwand ersparen. Ein Umflaggen auf LBA ist wahrscheinlich weniger schwierig, wenn wir den Flieger vor Ort haben. Ich weiß auch nicht was für Avionik verbaut ist, bzw. ob diese vom LBA akzeptiert wird. Ich glaube, die 177 hat eine oder zwei Narco 12E COM / NAV. Gibt es beim LBA eine Seite mit zugelassener Avionik?
Unter EASA Gesichtspunkten müsste ein Com, welches in Irland zugelassen ist, wohl auch in Deutschland zugelassen werden können.

Ist es durch die EASA Standardisierung der Maintance nicht möglich, dass ein EI registrierter Flieger auch von einem LTB / CAMO in Deutschland geprüft und gewartet werden kann? Immerhin gibt es auch eine Anzahl von UK registrierten Lfz. hier.

177B Cardinal vs. 210 -- hey keine Äpfel mit Birnen vergleichen, mir wäre auch ein CJ lieb gewesen. Unter den SEP die Cessna so produziert hat, ist die 177 FG B Cardinal finde ich, so ziemlich die hübscheste. Dazu lässt sie sich auch noch zu vertretbaren Kosten betreiben.

NILS
22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
Na nun haben wir ein paar infos mehr zum arbeiten.. ;-)
Also generell ist es so das ein LFZ welches in einem Mitgliedsstaat der EASA zum Verkehr zugelassen ist und NICHT unter Annex II fällt.Rellativ Problemlos "Umgeflaggt"werden kann.Es muß i.d.R nicht einmal ein COE erstellt werden,sondern lediglich ein Lufttüchtigkeits Folgezeugnis.
Allerdings muß pinibel darauf geachtet werden das ALLE Unterlagen (auch solche von STC'S)sowie das Gerätekennblatt,flughandbuch usw Vorliegen.Ganz wichtig ist ein Lärmschutzzeugnis oder die Bestätigung der Luftfahrtbehörde des Landes (also in diesem Fall Irland)das ein Lärmschutz gemäß den Bestimmungen gegeben ist. (Ist da nicht so,muß in D eine Messung geflogen werden,wenn das LFZ nicht EXAKT mit den Deutschen bzw EASA Kennblättern überein stimmt. (zb wegen anderer Abgasanlage,oder anderem Motor/Abfluggewicht usw.)
Hierzu gibt das LBA aber ein Merkblatt an die Hand in welchem alle Maßnahmen für eine Zulassung zum Verkehr aufgeführt sind,wenn man sich exakt daran hält und alle Unterlagen an der Hand hat,ist eine Umflaggung reine Formsache.
Hier der Link: https://www.lba.de/cln_009/nn_67048/SharedDocs/download/Formulare/B5/Info/B5__Merkblatt__dt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/B5_Merkblatt_dt.pdf


Die Avionic muß natürlich auch den Bestimmungen des LBA genügen
22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
was die 210 angeht...war eben ein versuch ein Flieger Freund verkauft nämlich grad seine ;-)
23. März 2009: Von Nils Tolle an M Schnell
Danke, schon mal für die kompetenten Informationen. Scheint mit der Umschreibung der Maschine auf das LBA ja doch irgendwie möglich zu sein. Der Hinweis mit dem Lärmzeugnis ist gut, dies scheint ja ein durchweg deutsches Problem zu sein. Ohne Lärmschutz keine Anmeldung oder? Selbst unsere SR20 hat auf Grund eines "US Noise Certificate" einen Lärmschutz erhalten. Reine Makulatur, ich kenne nur wenige SEP´s die noch lauer sind. Der Vogel hört sich aber trotzdem gut an.
23. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
jo typisch deutsches problem.ohne lärmschutz keine zulassung,
egal ob der karrn exakt so schon ein dutzend mal rum fliegt....
24. März 2009: Von Andreas Riedel an Nils Tolle
Hallo Herr Tolle, sämtliche Wartung, bis auf das CoA, können in Deutschland durchgeführt werden.
Das CoA ist das certificate of airworthiness und kann nur von einem Inspektor des Irishen Luftamtes durchgeführt werden. Dieser delegiert (in der Regel) diese Aufgabe an einen geprüften Mechaniker der die Papiere zusammenstellt und ein CoA beim Luftamt beantragt.
Hierbei geht es haupsächlich um eine Überprüfung der Papierlage und kann mit der jährlichen Prüfung zusammenfallen.
Ein Ausführen des CoA in dem Herkunftsland des Fliegers hat sich bei mir als nicht praktisch erwiesen.
Lohnt sich vielleicht mal mit den Wartungsbtrieb in Irland zu reden der den Flieger bisher betreut hat.
Grüße Andreas
24. März 2009: Von Nils Tolle an Andreas Riedel
Hallo Andreas,

wir haben noch mal Rücksprache mit der IAA gehalten. Da die zitierten Regularien sind in dieser Frage nicht eindeutig gewesen sind. Es scheint als wäre es grundsätzlich möglich auch eine EI registriertes Lfz. hier von deutschen zu betreiben. Die Wartung müßte so aussehen wie Du es beschreibst, also entweder einen IAA zugelassenen Prüfer hier finden, oder ein Prüfer in Irland muß die Arbeit bescheinigen. Der Mitarbeiter der IAA aüßerte sich dahingehend dass dies nicht gern gesehen werde und von der IAA auch nicht unterstützt wird.

Wir werden daher die Maschine beim LBA registrieren lassen.

Weiß jemand wie es mit der vorläufigen Verkehrszulassung vom LBA praktiziert wird? Würden wir für den Überführungsflug dann mit einem vorläufigen Kennzeichen bestreiten?
24. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
am besten mal mit dem lba referat Verkehrszulassung

https://www.lba.de/cln_010/nn_69476/DE/LBA/Organigramm/Abteilung__B/B5/B5__Zustaendig.html

Sprechen (am besten Herrn Kasperski direkt)

denn bei umregistrierung gibts immer wieder Stolpersteine und ich habe den eindruck das man weniger probleme hat (und oft auch etwas zügiger geht) wenn man mit den Leuten dort spricht bevor man ihnen Anträge zu schickt,denn wenn etwas fehlt landets erstmal im "Unerledigt"fach und wird nicht bearbeitet..das kostet dann nerven/zeit und Geld.

ansonsten ist Kennzeichen Vormerkung recht einfach,gibts ein Formblatt für (bzw gabs mal)..

und unter : https://www.lba.de/cln_010/nn_69476/DE/Formulare/B5/INFO__Tabelle.html

findet man noch weitere Infos ;-)

Mfg: SF23

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