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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
Na nun haben wir ein paar infos mehr zum arbeiten.. ;-)
Also generell ist es so das ein LFZ welches in einem Mitgliedsstaat der EASA zum Verkehr zugelassen ist und NICHT unter Annex II fällt.Rellativ Problemlos "Umgeflaggt"werden kann.Es muß i.d.R nicht einmal ein COE erstellt werden,sondern lediglich ein Lufttüchtigkeits Folgezeugnis.
Allerdings muß pinibel darauf geachtet werden das ALLE Unterlagen (auch solche von STC'S)sowie das Gerätekennblatt,flughandbuch usw Vorliegen.Ganz wichtig ist ein Lärmschutzzeugnis oder die Bestätigung der Luftfahrtbehörde des Landes (also in diesem Fall Irland)das ein Lärmschutz gemäß den Bestimmungen gegeben ist. (Ist da nicht so,muß in D eine Messung geflogen werden,wenn das LFZ nicht EXAKT mit den Deutschen bzw EASA Kennblättern überein stimmt. (zb wegen anderer Abgasanlage,oder anderem Motor/Abfluggewicht usw.)
Hierzu gibt das LBA aber ein Merkblatt an die Hand in welchem alle Maßnahmen für eine Zulassung zum Verkehr aufgeführt sind,wenn man sich exakt daran hält und alle Unterlagen an der Hand hat,ist eine Umflaggung reine Formsache.
Hier der Link: https://www.lba.de/cln_009/nn_67048/SharedDocs/download/Formulare/B5/Info/B5__Merkblatt__dt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/B5_Merkblatt_dt.pdf


Die Avionic muß natürlich auch den Bestimmungen des LBA genügen

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