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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
Hi,

Erstmal ein paar blöde Fragen zu beginn,Warum soll das Teil denn unbedingt Irisch zugelassen bleiben??
Dann die nächste.warum denn nicht gleich ne C210 mit RG N-Reg und schon in der BRD stationiert??
22. März 2009: Von Nils Tolle an M Schnell
Es steht z.Zt. lediglich zur Diskussion, ob die irische Registrierung behalten werden kann. Der Flieger steht gerade in Irland bekommt ein neues Annual und möchte nach Deutschland geflogen werden. Deshalb würde Umschreiben des Eigentümers zunächst Aufwand ersparen. Ein Umflaggen auf LBA ist wahrscheinlich weniger schwierig, wenn wir den Flieger vor Ort haben. Ich weiß auch nicht was für Avionik verbaut ist, bzw. ob diese vom LBA akzeptiert wird. Ich glaube, die 177 hat eine oder zwei Narco 12E COM / NAV. Gibt es beim LBA eine Seite mit zugelassener Avionik?
Unter EASA Gesichtspunkten müsste ein Com, welches in Irland zugelassen ist, wohl auch in Deutschland zugelassen werden können.

Ist es durch die EASA Standardisierung der Maintance nicht möglich, dass ein EI registrierter Flieger auch von einem LTB / CAMO in Deutschland geprüft und gewartet werden kann? Immerhin gibt es auch eine Anzahl von UK registrierten Lfz. hier.

177B Cardinal vs. 210 -- hey keine Äpfel mit Birnen vergleichen, mir wäre auch ein CJ lieb gewesen. Unter den SEP die Cessna so produziert hat, ist die 177 FG B Cardinal finde ich, so ziemlich die hübscheste. Dazu lässt sie sich auch noch zu vertretbaren Kosten betreiben.

NILS
22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
Na nun haben wir ein paar infos mehr zum arbeiten.. ;-)
Also generell ist es so das ein LFZ welches in einem Mitgliedsstaat der EASA zum Verkehr zugelassen ist und NICHT unter Annex II fällt.Rellativ Problemlos "Umgeflaggt"werden kann.Es muß i.d.R nicht einmal ein COE erstellt werden,sondern lediglich ein Lufttüchtigkeits Folgezeugnis.
Allerdings muß pinibel darauf geachtet werden das ALLE Unterlagen (auch solche von STC'S)sowie das Gerätekennblatt,flughandbuch usw Vorliegen.Ganz wichtig ist ein Lärmschutzzeugnis oder die Bestätigung der Luftfahrtbehörde des Landes (also in diesem Fall Irland)das ein Lärmschutz gemäß den Bestimmungen gegeben ist. (Ist da nicht so,muß in D eine Messung geflogen werden,wenn das LFZ nicht EXAKT mit den Deutschen bzw EASA Kennblättern überein stimmt. (zb wegen anderer Abgasanlage,oder anderem Motor/Abfluggewicht usw.)
Hierzu gibt das LBA aber ein Merkblatt an die Hand in welchem alle Maßnahmen für eine Zulassung zum Verkehr aufgeführt sind,wenn man sich exakt daran hält und alle Unterlagen an der Hand hat,ist eine Umflaggung reine Formsache.
Hier der Link: https://www.lba.de/cln_009/nn_67048/SharedDocs/download/Formulare/B5/Info/B5__Merkblatt__dt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/B5_Merkblatt_dt.pdf


Die Avionic muß natürlich auch den Bestimmungen des LBA genügen
22. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
was die 210 angeht...war eben ein versuch ein Flieger Freund verkauft nämlich grad seine ;-)
23. März 2009: Von Nils Tolle an M Schnell
Danke, schon mal für die kompetenten Informationen. Scheint mit der Umschreibung der Maschine auf das LBA ja doch irgendwie möglich zu sein. Der Hinweis mit dem Lärmzeugnis ist gut, dies scheint ja ein durchweg deutsches Problem zu sein. Ohne Lärmschutz keine Anmeldung oder? Selbst unsere SR20 hat auf Grund eines "US Noise Certificate" einen Lärmschutz erhalten. Reine Makulatur, ich kenne nur wenige SEP´s die noch lauer sind. Der Vogel hört sich aber trotzdem gut an.
23. März 2009: Von M Schnell an Nils Tolle
jo typisch deutsches problem.ohne lärmschutz keine zulassung,
egal ob der karrn exakt so schon ein dutzend mal rum fliegt....

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