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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Avionik | AD No.: 2008-0158 für Filser Transponder  
23. August 2008: Von Thomas Friehoff 
Die EASA hat eine AD für alle Filser Transponder erlassen. 7 Tage nach dem 04. September 2008 dürfen Filser Transponder nicht mehr betrieben werden.

###-MYBR-###
Begründung in der AD:
EASA has received reports of intermittent loss of detection on Mode-S Secondary Surveillance Radar (SSR) of aircraft equipped with Funkwerk Avionics TRT800A Transponders. Reports from Air Navigation Service Providers (ANSP), as well as data from flight trials, have shown that the unit fails to perform as expected.
Based on the information provided in the reports, EASA has determined that these transponders do not comply with the prevailing airworthiness requirements. Operation of these transponders in airspace where Mode S interrogations are used by the ground systems could create disruptions in the Air Traffic Management process, potentially compromising aircraft safety.
For the reason described above, pending the availability of a modification that is being developed by Funkwerk Avionics, this EASA AD requires the implementation of an operational limitation on all aircraft equipped with these transponders, and the installation of a placard in full view of the pilot(s).
23. August 2008: Von Florian Guthardt an Thomas Friehoff
Dann hätte man wohl doch besser ein paar mehr Euros ausgeben sollen und einen "richtigen" Transponder wie den GTX 330 einbauen sollen...
23. August 2008: Von Jan Brill an Florian Guthardt
Dann hätte man wohl doch besser ein paar mehr Euros ausgeben sollen und einen "richtigen" Transponder wie den GTX 330 einbauen sollen...

... hatte mich genau wegen des günstigen Preieses auch für den TRT entschieden und muss mich jetzt zügig nach Alternativen umsehen. Nach anfänglichen Problemen in London und Zürich arbeitete das Gerät nach einem SW-Update tadellos.

Ist mir völlig unverständlich wie Funkwerk/Filser es soweit hat kommen lassen. Entweder hat die EASA hier eine Überraschungs-AD präsentiert oder Filser hat mächtig geschlafen.

Originaltext der AD siehe Bericht.

Viele Grüße,
Jan Brill
24. August 2008: Von Florian Guthardt an Jan Brill
Wir hatten ebenfalls an den Filser gedacht. Da wir N-Reg sind hätten wir noch den Originaltransponder behalten müssen und da wäre es Platztechnisch in der Mooney eng geworden...

Zusätzlich hatten wir von einigen Leuten gehört dass es wohl immer mal Qualitätsprobleme mit Filser Avionik gab und deshalb ist es dann doch ein GTX330 geworden.

Der Kostet beim derzeitigen Dollarkurs sowieso max. 400 Euro mehr als der Filser...
24. August 2008: Von  an Jan Brill
Na dann bleibt es Abzuwarten wie Funkwerk darauf Reagiert.
Das die früheren Filser Transponder Probleme hatten, was Filser dann zu einigen Software Updates veranlasst hat war ja bekannt.
Auch das (ebenfalls bei den älteren XPDR's)Interne Fehler(laufzeiten)das Flugzeug nicht immer an dem Punkt am Radar Projezierte wo es sich tatsächlich befand,war doch als "Kinderkrankheit"schon bekämpft worden(meines wissens nach).
Ich habe so die befürchtung das diese AD Filser in Schwierigkeiten bringen könnte,wenn das zu Rücksendungen in großem Stil führt...Bleibt zu hoffen das Filser da schon ne passende Antwort parat hat(auf der HP der Fa. ist nix von ner AD zu lesen)
27. August 2008: Von  an Thomas Friehoff
Quelle: (FSAV) Verordnung über die
Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

(5) Für folgende Flüge nach Sichtflugregeln müssen Luftfahrzeuge mit einem
Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausgerüstet sein:

1. Flüge in Lufträumen der Klassen C sowie D (nicht Kontrollzone),
2. Flüge in Lufträumen mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder Mandatory
Zone - TMZ),
3. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum,
- 4 -
4. Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug,
oberhalb 5.000 Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3.500 Fuß über Grund, wobei
jeweils der höhere Wert maßgebend ist.
Der Transponder muss über den Abfragemodus A mit 4 096 Antwortcodes und den
Abfragemodus C mit automatischer Höhenübermittlung verfügen. Spätestens ab dem 31.
März 2005 für neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2008 für alle Luftfahrzeuge
ist für den Transponder die Mode-S-Technik gemäß gültigem internationalen Standard
(mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary Surveillance (ELS) Funktionalität)
erforderlich. Ausnahmen zu den Nummern 1 und 2 werden vom Flugsicherungsunternehmen in
den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.

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