Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Events | Ausbildungsflug mit 1,69 Promille endet in Rhein-Main  
16. April 2006: Von  
Hallo zusammen,

Meldungen wie die folgende bestätigen ZÜP-Fanatiker und Gegner der AL!
Solche Flieger"kollegen" erweisen uns einen Bärendienst...

Was soll man dazu noch sagen....
Zitat:
--------------------------------------------------------------
Quelle: www.free-radio.de / Google-News / 14.04.06

Verdacht der Gefährdung des Luftverkehrs - 66-jähriger Privatpilot sowie 21-jähriger Flugschüler festgenommen

Frankfurt (frn) - Wegen des Verdachts der Gefährdung des Luftverkehrs nahmen Beamte des 19. Reviers in den gestrigen Abendstunden auf dem Gelände des Rhein-Main-Flughafens den 66-jährigen Privatpiloten eines Kleinflugzeuges vom Typ Piper Dakota sowie einen 21-Jährigen Flugschüler fest.

Wie die bisher durchgeführten Ermittlungen ergaben, war der 66-Jährige mit seinem Fluggast gegen 19.50 Uhr vom Flugplatz Egelsbach aus in Richtung Hahn/Hunsrück gestartet. Gleich danach war der Flugsicherung bereits aufgefallen, dass der Pilot sich nicht an Anweisungen hinsichtlich der vorgeschriebenen Kurse und Höhen hielt. Wegen schlechter Witterungsverhältnisse konnte der Zielflughafen Hahn nicht angeflogen werden, weshalb der 66-Jährige umkehrte und zurückfliegen wollte. Auf dem Weg zurück ins Rhein-Gebiet hatte der Pilot offenbar die Orientierung verloren und musste von der Flugsicherung mühsam "heruntergesprochen" werden. Auf dem letzten Stück zum Flughafen Frankfurt wurde die Maschine dann noch von einem Hubschrauber der hessischen Polizei, dessen Besatzung zuvor auch nach der Piper gesuchte hatte, begleitet.

Unmittelbar nach der Landung wurden die Flugzeuginsassen festgenommen.

Ein bei dem 66-Jährigen durchgeführter Alco-Test ergab einen Wert von 1,69 Promille. Auf Anordnung der Frankfurter Staatsanwaltschaft mussten sich die beiden Männer einer Blutentnahme unterziehen. Die Polizei stellte die Schlüssel für das Flugzeug sicher und beschlagnahmte den Pilotenschein des 66-Jährigen.

Während des Vorfalles konnten zahlreiche Flugzeuge auf "Rhein-Main" weder landen noch starten. Allein die Lufthansa meldete 30 Flugverspätungen.
--------------------------------------------------------------
Zitat Ende

Es erübrigt sich zu erwähnen, dass die Herren Piloten auch noch mit gesalzenen Schadensersatzforderungen der Airlines rechnen dürfen, da insgesamt etwa 2 Std. lang nichts mehr ging am Frankfurter Flughafen...

Grüße,
TS
16. April 2006: Von Intrepid an 
Seit dem Papstbesuch erst kenne ich die sofortige Verhaftung durch Polizeikräfte, die bereits bei der Landung vor Ort sind. Das sollte man sich als Pilot vor Augen halten!

Bisher war mir solch brachiales Verhalten der Ordnungskräfte nicht bekannt gewesen. Ich muss aber zugeben, dass macht gehörig Eindruck bei den Mitfliegern, die dann zwecks Feststellung der Personalien und Befragung gleich mit zur Wache genommen wurden.

Da sollte man sich gut überlegen, ob man nochmal ohne Flugvorbereitung 'mal schnell' in die Luft gehen will. Mit Flugvorbereitung wird einem ein Navigationsfehler sicherlich nicht so schwer zur Last gelegt wie ohne.
18. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
Sehr geehrter Herr Müller,

Das Problembewusstsein ist offenbar nicht bei allen Lesern dieser Polizeimeldung gleich. Angesichts der Tatsache, dass hier anscheinend ein schwer besoffener Fluglehrer mit 1,69 Promille Alkohol im Blut im Zustande der objektiven Fluguntüchtigkeit sich selber, seinen vermutlich auch angetrunkenen Flugschüler, sein Flugzeug und den gesamten Luftverkehr in seinem Umkreis in Gefahr bringt, da ist die Tatsache der ungenügenden Flugvorbereitung noch die geringste Sorge. Mit dem erwähnten Blutalkoholpegel (entspr. 2 Flaschen Wein für einen erwachsenen Mann) schafft das ohnehin keiner mehr, eine Serie von Waypoints fehlerfrei ins GPS zu toggeln.

Sie können ja zu Hause mal den Versuch zur Probe unternehmen, falls Sie Ihrer Leber die Belastung zumuten wollen. Es ist jedenfalls schwer zu hoffen, dass der Aufenthalt für unsere Alkoholhelden in Polizeigewahrsam nicht zu schnell geendet hat, und dass die nie mehr in ihrem Leben einen gültigen Pilotenschein in die Hände bekommen. Die Gefahr ist aber durchaus real, dass der Fluglehrer ob seines exorbitanten Alkoholpegels vor Gericht noch mildernde Umstände zugesprochen erhält, da er so zu gewesen sein musste, dass er die Folgen seines Tuns nicht mehr abschätzen konnte.

Man kann nur hoffen, dass solche Trunkenheitsflüge möglichst nicht so bald wieder durchgeführt werden, sonst liefern diese Alkoholikerpiloten der sehr alten Schule genau denen die Munition, welche wir überzeugen wollten, nämlich den Gegnern der allgemeinen Luftfahrt.

Gruß
18. April 2006: Von Intrepid an Max Sutter
Kleine Frage zum Verständnis: in der Meldung wird von einem Privatpiloten und nicht von einem Fluglehrer gesprochen. Es handelte sich nicht um einen Ausbildungsflug, der Fluggast war zufällig auch Flugschüler? Ist das richtig?

Und Frage zur Festnahme: war denn vor der Landung schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vermuten, dass der Pilot alkoholisiert ist? Sprache? Flugweg?
18. April 2006: Von  an 
Servus ATCler,

Hier gibt es nichts zu entschuldigen und zu beschönigen. Das liegt auf einer Verhaltensebene mit jenem Spezialisten, der als Flugschüler Passagiere auflädt und dann beim Rollen mit Vollgas in ein abgestelltes Flugzeug rast. Einziger Unterschied: Auf Rhein-Main kannst du sowas nicht unter den Teppich kehren.

Klar ist das Wasser auf die Mühlen derjenigen gesellschaftlichen und politischen Kreise, die die private und GA-Fliegerei sowieso für das unnötige Hobby nichtsnutziger Millionärssöhnchen halten. Getroffen werden all jene, die sich jahrzehntelang legal, vernünftig und regelkonform durch Luftraum und Behördendschungel gekämpft haben. Es ist zum Verzweifeln!

Nur am Rande, und keinesfalls als Entschuldigung zu verstehen, sei angemerkt, daß immer wieder auch mal Linienpiloten mit Promille aus ihrem Cockpit gezogen werden müssen.

Grüße
LFC
18. April 2006: Von Stefan Jaudas an 
Hallo Herr Schmidt,

das hatte ich auch kurz am Freitag abend im Radio gehört, SWR3. Am Samstag ein Dreizeiler im örtlichen Käseblatt. Das wars dann. Keine Sondersendung bei ARD, ZDF oder RTL. Keine tagelangen Nachhecheleien von jedem, der sich berufen fühlt, etwas über (gegen) die Fliegerei im Allgemeinen, oder die AL oder den "Schutz vor Terror" im Besonderen von sich zu lassen, selbst bei null Kompetenz. Gott sei dank. Vielleicht sind wir ja auf dem Wege der Besserung?

Daß die Presse wie üblich unvollständig recheriert und/oder berichtet, daran hat man sich ja schon fast gewöhnt. Kleinflugplatz Egelsbach, *LOL*. Und war es jetzt ein Kaffeerundflug oder ein Ausbildungsflug? War der Scheininhaber auch Lehrer, oder der Passagier nur zufällig Schüler?

Jedenfalls, warum sollten wir uns in irgendeiner Weise wegen dieser Sache irgendeinen Schuh anziehen? Besoffen Fliegen ist noch verbotener wie besoffen Autofahren. Und ich kenne keinen einzigen gesetzestreuen Autofahrer, der sich ob eines Alkoholsünders am Steuer selber an die Brust klopft. So ein Typ gehört vor Gericht, einschlägig verknackt, Führerschein (PPL) ein für allemal weg, und Ende der Geschchte.

Ach ja, noch eine Anmerkung zum Thema Fliegen mit 1,7 Promille. Ob eine Autofahrt über Land mit 1,7 Promille auch so glimpflich ausgegangen wäre?

Gruß

StefanJ
18. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
Hallo Herr Müller,

Die Polizeimeldung ist in den von Ihnen angesprochenen Punkten leider auch nicht vollständig, doch ich will einmal versuchen, darzulegen, nach welcher Logik meine Schlüsse aufgebaut sind.

a) Es wird in der Polizeimeldung explizit das Wort Flugschüler verwendet. Das macht aber nur bei einem Ausbildungsflug Sinn, sonst ist der Mitflieger ein normaler Passagier.

b) Die zweite Person in einem Flugzeug mit Flugschüler muss zwangsläufig ein Fluglehrer sein, da ein Schüler erst nach der Prüfung andere Passagiere mitnehmen darf.

c) Wenn der mit Flugschüler bezeichnete 21-Jährige lediglich Passagier gewesen wäre, dann hätte für ihn kein Grund zur Überprüfung auf Alkohol bestanden, zumindest für den Fall, dass er auf dem rechten Sitz gesessen hätte oder auf der Rückbank seinen eigenen Rausch ausgeschlafen hätte.

d) Eine Blutprobe wird in der Regel nicht grundlos gemacht, sondern nur bei positivem Anfangsverdacht, z.b. durch eine Atemluftkontrolle. Somit waren vermutlich beide Personen über Null Promille und damit nicht flugtauglich.

Zu Ihrer zweiten Frage: Bei 1,7 Promille ist die Fahne derart ausgeprägt, dass es jeder ausgebildete Polizist mit normalem Geruchssinn schon aus einem Meter Entfernung mitbekommt, was Sache ist. Zusammen mit allen andern Indizien also genügend Grund für einen kleinen Test mit dem Röhrchen und eine bei positiver Anzeige angeordnete Blutprobe.
18. April 2006: Von Intrepid an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,

als die Besatzung dann vor den Polizisten Stand, gab es über den Alkoholpegel sicherlich keine Zweifel. Aber warum waren die Polizisten bereits vor Ort, als das Flugzeug landete?

Dieser Umstand scheint ein Zeichen der Zeit zu sein, weil ich das seit ca. einem Jahr beobachte. Aus der Zeit davor ist mir kein solcher Fall bekannt.
19. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
Hallo Herr Müller,

nach meinem Dafürhalten gibt der Polizeibericht zu diesen letzten Fragen genügend Hinweise. Der alkoholisierte Pilot hatte schon auffälligste Navigationsprobleme in einer zugegebenermassen Sicht-navigatorisch extrem problemlosen Gegend, wie sie das Gebiet zwischen Hunsrück und Flughafen Frankfurt nun einmal darstellt.

Wenn nicht einmal Vectors richtig geholfen haben und die Polizei mit dem Hubi intervenieren musste, dann ergibt sich alles Weitere fast zwangsläufig. Zumal die Polizei bequem ihren Schrapp in respektvoller Nähe des Abstellplatzes der Piper Dakota hinstellen konnte, als mögliche Option. Andererseits hat es am Flughafen Frankfurt sicher eine ständig besetzte Polizeiwache, und bis man da mit einer PA28 zurück gerollt ist, können die Cops längst auch beim Abstellplatz sein. Spezielle Tendenzen, wie von Ihnen angedeutet, kann man hier beim besten Willen nicht erkennen.
19. April 2006: Von  an Max Sutter
Hallo,

Tendenzen sehe ich hier auch nicht.

Zur Erinnerung:
Die Polizei ist hier in jedem Falle sachlich zuständig
(Verdacht auf "Gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr" §315 ff STGB). Im übrigen ist ja auch die Polizei die Stelle, die einen Lfz-Unfall aufnimmt, ganz egal ob innerhalb oder außerhalb eines Flughafens...

Grüße,
TS
19. April 2006: Von Intrepid an 
Bezüglich des Urteils über den Vorfall schließe ich mich meinen Vorrednern an: sehr schlecht für die allgemeine Luftfahrt, zum Glück nicht in der Presse breit getreten und die Piloten gehören gebührend bestraft.

Bezüglich der Begleitumstände bin ich eigentlich etwas beruhigter. Ich habe halt nur die Festnahme vor Augen, die ich anläßlich des Papstbesuches mitbekommen habe. Auch mit Polizeihubschrauber und Polizeiwagen vor Ort bei der Landung. Und der Flug war unauffällig bis auf die Tatsache, dass er in das Sperrgebiet geführt hatte.
19. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
... wobei Letzteres je nach Sicherheitslage bereits auffällig genug sein kann, beim Fehlbaren Handschellen klicken zu lassen. Eine Verletzung eines Sperrgebietes ist in keinem Fall ein Gentlemansdelikt, auch wenn die Sperrlinien in der Luft schlecht auszumachen sind ...

12 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang