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18. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
Hallo Herr Müller,

Die Polizeimeldung ist in den von Ihnen angesprochenen Punkten leider auch nicht vollständig, doch ich will einmal versuchen, darzulegen, nach welcher Logik meine Schlüsse aufgebaut sind.

a) Es wird in der Polizeimeldung explizit das Wort Flugschüler verwendet. Das macht aber nur bei einem Ausbildungsflug Sinn, sonst ist der Mitflieger ein normaler Passagier.

b) Die zweite Person in einem Flugzeug mit Flugschüler muss zwangsläufig ein Fluglehrer sein, da ein Schüler erst nach der Prüfung andere Passagiere mitnehmen darf.

c) Wenn der mit Flugschüler bezeichnete 21-Jährige lediglich Passagier gewesen wäre, dann hätte für ihn kein Grund zur Überprüfung auf Alkohol bestanden, zumindest für den Fall, dass er auf dem rechten Sitz gesessen hätte oder auf der Rückbank seinen eigenen Rausch ausgeschlafen hätte.

d) Eine Blutprobe wird in der Regel nicht grundlos gemacht, sondern nur bei positivem Anfangsverdacht, z.b. durch eine Atemluftkontrolle. Somit waren vermutlich beide Personen über Null Promille und damit nicht flugtauglich.

Zu Ihrer zweiten Frage: Bei 1,7 Promille ist die Fahne derart ausgeprägt, dass es jeder ausgebildete Polizist mit normalem Geruchssinn schon aus einem Meter Entfernung mitbekommt, was Sache ist. Zusammen mit allen andern Indizien also genügend Grund für einen kleinen Test mit dem Röhrchen und eine bei positiver Anzeige angeordnete Blutprobe.
18. April 2006: Von Intrepid an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,

als die Besatzung dann vor den Polizisten Stand, gab es über den Alkoholpegel sicherlich keine Zweifel. Aber warum waren die Polizisten bereits vor Ort, als das Flugzeug landete?

Dieser Umstand scheint ein Zeichen der Zeit zu sein, weil ich das seit ca. einem Jahr beobachte. Aus der Zeit davor ist mir kein solcher Fall bekannt.
19. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
Hallo Herr Müller,

nach meinem Dafürhalten gibt der Polizeibericht zu diesen letzten Fragen genügend Hinweise. Der alkoholisierte Pilot hatte schon auffälligste Navigationsprobleme in einer zugegebenermassen Sicht-navigatorisch extrem problemlosen Gegend, wie sie das Gebiet zwischen Hunsrück und Flughafen Frankfurt nun einmal darstellt.

Wenn nicht einmal Vectors richtig geholfen haben und die Polizei mit dem Hubi intervenieren musste, dann ergibt sich alles Weitere fast zwangsläufig. Zumal die Polizei bequem ihren Schrapp in respektvoller Nähe des Abstellplatzes der Piper Dakota hinstellen konnte, als mögliche Option. Andererseits hat es am Flughafen Frankfurt sicher eine ständig besetzte Polizeiwache, und bis man da mit einer PA28 zurück gerollt ist, können die Cops längst auch beim Abstellplatz sein. Spezielle Tendenzen, wie von Ihnen angedeutet, kann man hier beim besten Willen nicht erkennen.
19. April 2006: Von  an Max Sutter
Hallo,

Tendenzen sehe ich hier auch nicht.

Zur Erinnerung:
Die Polizei ist hier in jedem Falle sachlich zuständig
(Verdacht auf "Gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr" §315 ff STGB). Im übrigen ist ja auch die Polizei die Stelle, die einen Lfz-Unfall aufnimmt, ganz egal ob innerhalb oder außerhalb eines Flughafens...

Grüße,
TS
19. April 2006: Von Intrepid an 
Bezüglich des Urteils über den Vorfall schließe ich mich meinen Vorrednern an: sehr schlecht für die allgemeine Luftfahrt, zum Glück nicht in der Presse breit getreten und die Piloten gehören gebührend bestraft.

Bezüglich der Begleitumstände bin ich eigentlich etwas beruhigter. Ich habe halt nur die Festnahme vor Augen, die ich anläßlich des Papstbesuches mitbekommen habe. Auch mit Polizeihubschrauber und Polizeiwagen vor Ort bei der Landung. Und der Flug war unauffällig bis auf die Tatsache, dass er in das Sperrgebiet geführt hatte.
19. April 2006: Von Max Sutter an Intrepid
... wobei Letzteres je nach Sicherheitslage bereits auffällig genug sein kann, beim Fehlbaren Handschellen klicken zu lassen. Eine Verletzung eines Sperrgebietes ist in keinem Fall ein Gentlemansdelikt, auch wenn die Sperrlinien in der Luft schlecht auszumachen sind ...

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